Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Der Referentenentwurf zum neugefassten großen Lauschangriff stößt auf breiten Widerstand in der Anwaltschaft. "Der große Lauschangriff darf nicht noch größer werden", sagte Rechtsanwalt Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Der Entwurf missachtet die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und verschärft sogar die Möglichkeiten des Aushorchens von Berufsgeheimnisträgern gegenüber dem geltenden Recht", erläuterte Scharf weiter. Karlsruhe hat den Kernbereich privater Lebensgestaltung für tabu erklärt, keineswegs aber die Ausdehnung des Lauschangriffs auf die geschützten Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht gebilligt oder gar gefordert. Der Entwurf verkehrt den Sinn des Urteilsspruchs des Bundesverfassungsgerichts in sein Gegenteil. Gefordert wurde eine Eingrenzung der Möglichkeiten des Lauschangriffs, nicht aber seine verfassungswidrige Erweiterung.
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