Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Rechtsanwälte werden in Zukunft den Rechtsuchenden noch mehr als bisher geprüfte Qualität bieten können. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschloss heute mit klaren Mehrheiten die Einrichtung von sechs neuen Fachanwaltschaften auf den Gebieten: Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht und Transport- und Speditionsrecht. Damit sind mit den bereits bestehenden 8 Fachanwaltschaften (Steuer-, Verwaltungs-, Straf-, Familien-, Arbeits-, Sozial-, Insolvenz- und Versicherungsrecht) 14 Fachqualifikationen auf dem Rechtsmarkt.
"Dies ist ein wichtiges Signal des Anwaltsparlaments für eine Qualitätsoffensive der Anwaltschaft. Die Satzungsversammlung trägt mit der Ausweitung der Fachanwaltschaften dem zunehmenden Bedarf der Mandanten nach besonderem Fachrat Rechnung", erklärt hierzu der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
Auch für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Mitte 2005 zu rechnen.
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
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