Presseerklärung Nr. 16/2020

BRAK in Sorge um Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft

Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung muss gewahrt bleiben

17.07.2020Presseerklärung

Am 15.07.2020 trat ein von der Regierung unter Recep Tayyip Erdoğan verabschiedetes umstrittenes Gesetz in Kraft, mit dem das türkische Kammerwesen reformiert und neu organisiert werden soll. Nach der neuen Regelung soll den Mitgliedern von Anwaltskammern, unter deren Dach mehr als 5.000 Anwältinnen und Anwälte organisiert sind, das Recht zur Gründung einer eigenen, alternativen Kammer zustehen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens 2.000 Mitglieder organisieren und per Unterschrift die Gründung einer neuen Kammer bestätigen. Insbesondere die mitgliederstärksten Kammern in Istanbul, Ankara und Izmir sind hiervon betroffen.

RAuN Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht hierdurch die Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft in Gefahr: „Es ist nicht auszuschließen, dass sich in den alternativen Kammern Kolleginnen und Kollegen mit gleicher politischer Einstellung zusammenfinden. Das ist natürlich nachvollziehbar, führt aber dazu, dass die politische Einstellung aller Kolleginnen und Kollegen – auch vor Gericht – allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kammer in den Fokus rückt. Hieraus könnte folgen, dass diese nun für alle sichtbare politische Einstellung zu negativen Konsequenzen führt. Ich sehe hier eine große Gefahr für die Unabhängigkeit der türkischen Anwaltschaft.“

Wessels sieht auch die Zukunft der 80 türkischen Anwaltskammern betroffen, deren Aufgabe es unter anderem ist, von der Politik unabhängige Anwälte zu stellen, die Angeklagte gegen den Staat verteidigen sollen: „Die türkischen Kammern nehmen bislang eine eher neutrale Position ein. Durch eine mögliche Aufteilung entsprechend politischer Interessen wird diese für die Selbstverwaltung so wichtige Neutralität verloren gehen. Ich sehe auch die Gefahr, dass sich bildende regierungskritische Kammern künftig mit einer Schlechterstellung leben müssen. Das geht an die Substanz einer funktionsfähigen Selbstverwaltung und wird zu einer Spaltung führen. Auch Mandanten könnten Nachteile drohen, wenn vor Gericht die politische Einstellung ihres Anwaltes offen zu Tage tritt. Sowohl für die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwaltschaft als auch für die Rechtsschutzinteressen der türkischen Bürgerinnen und Bürger ist das leider ein Rückschritt“, bekräftigt Wessels.

Die BRAK wird weiterhin engen Austausch mit türkischen Kolleginnen und Kollegen pflegen und die Entwicklung kritisch beobachten.