Stellungnahmen der BRAK

Die BRAK vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber dem nationalen und dem europäischen Gesetzgeber und gegenüber den Bundesgerichten.

  • 43/2015 Modernisierung des Vergaberechts

    PDF12/2015
    Stellungnahme der BRAK zum RefE des BMWi v. 9.11.2015 – Referentenentwurf Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
  • 42/2015 Sachverständigenrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit

    PDF11/2015
    Stellungnahme der BRAK zum RegE eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • 41/2015 Bauvertragsrecht, kaufrechtliche Mängelhaftung

    PDF11/2015
    Stellungnahme der BRAK zum BMJV-RefE für ein Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
  • 40/2015 Korruption im Gesundheitswesen

    PDF11/2015
    Stellungnahme der BRAK zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 21.10.2015 (BT-Drucks. 18/6446)
  • 39/2015 Verfassungsbeschwerde Sampling

    PDF10/2015
    Stellungnahme der BRAK zur Verfassungsbeschwerde F. GmbH, P und H u.a. gegen BGH Urt. v. 13.12.2012 – I ZR 182/11 wegen „Sampling“ 1 BvR 1585/13
  • 38/2015 Einwilligung ärztliche Zwangsmaßnahmen

    PDF10/2015
    Stellungnahme der BRAK zum Beschl. BGH v. 1.7.2015 – XII ZB 89/15, mit dem gem. Art. 100 Abs. 1 GG eine Entscheidung des BverfG zu der Frage eingeholt wird, ob § 1906 Abs. 3 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 18.2.2013 (BGBl. I S. 266) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit er für die Einwilligung des Betreuers in eine stationär durchzuführende ärztliche Zwangsmaßnahme auch bei Betroffenen, die sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollen oder hierzu körperlich nicht in der Lage sind, voraussetzt, dass die Behandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB erfolgt - 1 BvL 8/15