Corona-Maßnahmen der MPK

Keine Party zu Silvester, Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben

Die Ministerpräsidentenkonferenz zeigt sich angesichts der drohenden Dominanz der Omikron-Variante des Corona-Virus besorgt. Neue Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene gelten aber erst ab dem 28. Dezember, auch so mancher Club muss dann wieder schließen.

22.12.2021Gesetzgebung

Der Beschluss, den der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder am Dienstag verabschiedeten, ist geprägt von der Sorge vor der stark ansteckenden Omikron-Variante des Corona-Virus. Experten gehen davon aus, dass diese noch im Januar auch in Deutschland das Infektionsgeschehen dominieren wird und zahlreiche Bürger sich mit dem Virus anstecken werden.

Für die Weihnachtsfeiertage beschränken sich Bund und Länder dennoch auf die Bitte auch an geimpfte Bürger, die Feierlichkeiten verantwortungsbewusst zu begehen, sich insbesondere vor Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts testen zu lassen.

Noch vor Silvester aber, genauer spätestens ab dem 28. Dezember, greifen neue Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Vor allem Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen seien in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten, so der Beschluss. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind dann nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Nimmt eine ungeimpfte Person an einem Treffen teil, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zählen als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

An Silvester und Neujahr gelten außerdem das bereits verhängte An- und Versammlungsverbot sowie das Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen definiert werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Wer noch Silvesterfeuerwerk daheim hat, sollte es nicht zünden, raten die Bund- und Länder-Chefs dringend, “auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems”.

Weiterhin 2G in Freizeit und Einzelhandel, in einigen Ländern schließen die Clubs

Für Ungeimpfte bleibt es bei sämtlichen anderen Beschränkungen, die jetzt schon bestehen: Der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater oder Gaststätten bleibt Geimpften und Genesenen vorbehalten, diese 2G-Regelung gilt weiterhin auch für den Einzelhandel, ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch ein aktueller Test kann ergänzend gefordert werden (“2G Plus”). Ungeimpfte müssen sich außerdem tagesaktuell testen lassen, bevor sie ihre Arbeitsstätte betreten oder den öffentlichen Personennahverkehr und Züge des Nah- und Fernverkehrs nutzen dürfen.

Ab dem 28. Dezember dürfen überregionale Großveranstaltungen nur noch ohne Zuschauer stattfinden. In den Ländern, die von der sog. Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht, also auf Landesebene eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt haben, müssen Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen, Tanzveranstaltungen sind dann verboten.

Die von den beschlossenen Maßnahmen betroffenen Unternehmen wollen Bund und Länder mit einer “Überbrückungshilfe IV” weiterhin finanziell unterstützen, auch die Härtefallregeln zum Beispiel für die Veranstaltungsbranche, Messen und Kulturveranstaltungen werden verlängert.

Sämtliche Maßnahmen sind als Mindeststandard zu verstehen, der bundesweit gilt. Sofern sich aus den Beschlüssen nichts anderes ergibt, bleiben alle schon bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern weiterhin gültig. Wo also schärfere Regeln gelten, bleiben diese schärfer.

Ländern fordern schnelle Impfpflicht für alle

Auch wenn sie nur wenige echte neue Vorgaben enthalten: Aus den Beschlüssen von Bund und Ländern spricht tiefe Besorgnis. Die Bürger werden dringlichst aufgerufen, sich impfen und boostern zu lassen, auch über die Feiertage sollen die Ärzte weiter impfen. Am Mittwoch empfahl die Ständige Impfkommission die Auffrischungsimpfung nun bereits drei Monate nach der zweiten Impfung. Bis Ende Januar 2022 sollen nach dem Willen der Regierungschefs weitere 30 Millionen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) verabreicht werden.

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen fordern Bund und Länder auf, in Anbetracht der drohenden Omikron-Dominanz ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen und anzupassen. Sie müssten gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.

Mit der hochansteckenden Omikron-Variante, die in anderen Ländern bereits die dominierende ist, begründen die Länderchefs auch einen weiteren Appell: Sie bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die Vorbereitungen für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht “zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen”. Die bislang für Februar 2022 angepeilte Impfpflicht für alle scheint ihnen jetzt zu spät zu kommen. Im Januar soll das Parlament entscheiden, der Fraktionszwang soll dabei nach heutigem Stand aufgehoben werden.

Gleich mehrere Regierungschefs der Länder zeigten sich nach den Beschlüssen unzufrieden mit den ihres Erachtens nicht ausreichenden beschlossenen Maßnahmen. Am 7. Januar wollen sich der Bundeskanzler und die Regierungschefs erneut treffen, um über die Lage zu beraten.