Nachrichten aus Brüssel

Aktuelles aus Anwaltschaft und Europapolitik

Themen der Ausgabe 21/2022 sind u.a. Ungültigkeit einer Bestimmung der Geldwäscherichtlinie; Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU; Richtlinie über Geschlechtergleichstellung in Vorständen

24.11.2022Newsletter
  • Der EuGH hat am 22. November 2022 die Ungültigkeit einer Bestimmung der EU-Geldwäscherichtlinie festgestellt. In den verbundenen Rechtssachen C-37/20 Luxembourg Business Registers und C-601/20 Sovim befasste er sich mit den Vorgaben der Geldwäscherichtlinie über die Angaben über wirtschaftliche Eigentümer von in den Mitgliedstaaten eingetragenen Gesellschaften. Er entschied, dass die Bestimmung, dass diese in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, ungültig ist.
  • Der EuGH urteilte am 17. November 2022 in der Rechtssache C-562/20 SIA „Rodl & Partner“ u. a., dass ein Kunde nicht alleine deswegen ein hohes Risikoniveau gemäß der Geldwäscherichtlinie hat, weil er Nichtregierungsorganisation ist, ein Angestellter Staatsangehöriger eines Drittlandes mit hohem Korruptionsrisiko oder der Geschäftspartner des Kunden mit einem solchen Drittland verbunden ist.
  • Das EP hat am 10. November 2022 die neue Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2-Richtlinie) angenommen. Damit soll ein hohes und einheitlicheres Niveau an Cybersicherheit in der EU erzielt und das Risiko von Cyberangriffen reduziert werden.
  • Die Europäische Kommission hat am 18. November 2022 ein Gesetz für ein interoperables Europa vorgeschlagen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen grenzüberschreitend interoperable Systeme für digitale öffentliche Dienste gefördert und der zuletzt im Jahr 2017 aktualisierte unverbindliche Europäische Interoperabilitätsrahmen weiterentwickelt werden.
  • Das EP hat am 22. November 2022 die erstmals vor zehn Jahren vorgeschlagene Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten angenommen. Danach sollen bis Ende Juni 2026 mindestens 40% der Posten nicht geschäftsführender Direktoren und 33% aller Unternehmensleitungsposten von Frauen besetzt werden. Das Hauptkriterium in Auswahlverfahren soll weiterhin die Leistung sein.
  • Der EuGH hat am 15. November 2022 in der Rechtssache C-646/20 Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Standesamtsaufsicht gegen TB entschieden, dass eine von einem Standesbeamten errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, eine Entscheidung im Sinne von Art. 2 Nr.4 der Brüssel-IIa-Verordnung darstellt. Ehescheidungen dieser Art müssten daher ohne weitere Verfahren anerkannt werden.
  • Nach dem Verursacherprinzip muss der Verursacher von Umweltverschmutzungen für deren Beseitigung und Vermeidung aufkommen. Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung durch, um zu evaluieren, ob die Politik die Umsetzung dieses Prinzips sicherstellt.