Schreiben an BaFin und Umfrage

BRAK engagiert sich in Sachen Anderkonten

Auf die zwischenzeitlich eingegangene Antwort der BaFin hat die BRAK erneut reagiert.

10.02.2022News

Mit Presseerklärung vom 01.02.2022 hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch diverse Banken scharf kritisiert und sich zugleich mit mehreren Schreiben an das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), den Bundesverband deutscher Banken (BdB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewendet, um im Interesse der Anwaltschaft in einen gemeinsamen Dialog eine sinnvolle Lösung für die höchst problematische Situation zu finden.

Seitens der BaFin hat die BRAK nunmehr eine erste schriftliche Antwort, erhalten, die in der Sache selbst leider noch keinen konkreten Lösungsansatz erkennen lässt. Aus diesem Grunde hat sich Rechtsanwältin Ulrike Paul, Vizepräsidentin der BRAK mit Schreiben vom 09.02.2021 erneut an die BaFin gewendet. Der BRAK drängt sich zunehmend der Eindruck auf, den anwaltlichen Anderkonten solle abstrakt und unnötigerweise ein hohes Geldwäscherisiko zugeschrieben werden, was einem Generalverdacht gegenüber der deutschen Anwaltschaft gleichkommt. Die Kreditinstitute entledigen sich schlicht ihrer eigenen Prüfungspflichten, indem sie anwaltliche Anderkonten kündigen. Die BaFin sollte aus Sicht der BRAK aktiv werden und das Missverständnis umfassend aufklären sowie Lösungen finden. Die BRAK sieht zudem keine Zuständigkeit der BaFin im Bereich „anwaltlicher Anderkonten“. Als Aufsichtsbehörde ist einzig die jeweils örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer gemäß § 50 Nr. 3 GwG zuständig. Die BRAK hat die BaFin aus diesem Grunde nochmals um persönliche Gespräche gebeten, um aktiv an der Lösung des Problems mitzuwirken.

Parallel hat die BRAK eine Umfrage unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gestartet, um das Ausmaß der bereits ausgesprochenen Kündigungen eruieren zu können.

Die Teilnahme an der Online-Umfrage ist bis 13.02.2022, 23:59 Uhr möglich.

Weiterführende Informationen

Geldwäsche und Geldwäscheprävention