EU-Kommission

Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) positionierte sich Ende August zum Vorschlag der Europäischen Kommission.

16.09.2021Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) positionierte sich Ende August zum Vorschlag der Europäischen Kommission für den Beschluss des Rates zur Annahme des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Die BRAK bewertet den Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen als wünschenswert. Urteile in Zivil- und Handelssachen würden hierdurch grenzüberschreitend vollstreckbar. Dies könnte zu einer erstrebenswerten Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Justiz gegenüber der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Rechtsverkehr mit Parteien aus Drittstaaten führen.