EU-Parlament

Entschließungsentwurf für ein Statut für europäische länderübergreifende Verbände und gemeinnützige Organisationen

Im Rechtsausschuss des EP (JURI) wurde am 15. September 2021ein Entwurf einer Entschließung für ein Statut für europäische länderübergreifende Verbände und gemeinnützige Organisationen veröffentlicht.

01.10.2021Europa

Der Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters Sergey Lagodinsky (Grüne/DE) sieht vor, dass eine unabhängige, rechtsfähige, selbstverwaltete und grenzüberschreitende Einrichtung geschaffen werden soll, die auf Dauer in der EU durch freiwillige Zusammenarbeit natürlicher und juristischer Personen einem gemeinnützigen Zweck dient. Seine Aufsicht soll in erster Linie dem Mitgliedstaat unterliegen in dessen Gebiet er seinen Sitz hat.

Für NPOs sollen Mindeststandards festgesetzt werden. Diese sollen ein einheitliches Schutzniveau und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU gewährleisten, um einen ungehinderten Beitrag dieser Organisationen zum Funktionieren des Binnenmarktes zu ermöglichen. Eine nationale Behörde soll die Anwendung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bzgl. der Gründung, Eintragung, Tätigkeit, Finanzierung und grenzüberschreitender Aktivitäten wahrnehmen.