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Haftbedingungen und Verfahrensrechte in der Untersuchungshaft

Die Justizminister der EU haben am 7. Oktober 2021 u.a. Handlungsbedarf im Rahmen der Untersuchungshaft erörtert.

15.10.2021Europa

Zugrunde liegt dem ein Non-paper der Europäischen Kommission über Haftbedingungen und Verfahrensrechte in der Untersuchungshaft.

Dieses kommt zu dem Schluss, dass Mindeststandards für beides erforderlich seien, um die Grundrechte betroffener Personen zu wahren. Dadurch würde die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gefördert. Aufgelistet sind mögliche Regulierungsaspekte, darunter Anforderungen an die Verdachtsgrundlage und die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft, Alternativen, regelmäßige Überprüfungen etc., aber auch Verbesserungen der hygienischen Bedingungen, Anpassungen der Zellengröße usw. Zunächst soll es nun Empfehlungen der Kommission zu dieser Thematik im kommenden Jahr geben.

Die europäische Strafverteidigervereinigung ECBA hat die Initiative in einer Stellungnahme begrüßt. Sie fordert den Rat dazu auf, in künftigen Maßnahmen u.a. zu berücksichtigen, dass es eine rasche Anhörung zur Entscheidung über die Anordnung einer Untersuchungshaft geben und dass der hinreichend schnelle Zugang zum Rechtsbeistand und zur Akte gewährleistet werden müsse, damit diese Entscheidung ggf. in einem frühen Stadium angefochten werden könne.