Anwaltliche Vergütung

BRAK fordert lineare RVG-Erhöhung

Mit einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erläutert das BRAK-Präsidium mit Nachdruck, dass die anwaltliche Vergütung dringend linear erhöht werden muss.

22.09.2022Anwaltschaft

Die BRAK setzt sich weiter intensiv für die dringend erforderliche Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung ein. Wie in der 163. Hauptversammlung von BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels angekündigt, wird sich die BRAK nachdrücklich für eine substantielle lineare Anpassung der Anwaltsgebühren einsetzen. Dies sei angesichts der extrem steigenden Energiepreise einerseits und wegen der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fehlenden Möglichkeit einer individuellen Preisanpassung andererseits dringend erforderlich. Das Ansinnen der BRAK, den stetig wachsenden Kosten in den Kanzleien sowie der rasant steigenden Inflation etwas entgegenzusetzen, fand einhellige Zustimmung. „Bereits bei der letzten – mehr als überfälligen – Anpassung der Anwaltsgebühren haben wir deutlich gemacht, dass diese zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. Allerdings eben nur ein kleiner“, begründet Wessels den erneuten Vorstoß der BRAK. „Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht, sondern bereits 2021 angekündigt, uns weiter für regelmäßige Anpassungen stark zu machen. Und das ist jetzt mehr denn je notwendig“, so Wessels weiter.

Das Präsidium wandte sich nun mit Schreiben vom 20.09.2022  direkt an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und erläuterte ausführlich, warum es eine regelmäßige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung geben muss. In dem Schreiben heißt es u. a.: „Durch das in der 19. Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (KostRÄG 2021) wurde die anwaltliche Vergütung (mit Ausnahme der sozialrechtlichen Gebühren, die stärker erhöht wurden) um 10 % angehoben. Diese vergangene Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung war ein erster wichtiger Schritt, der allerdings lediglich eine teilweise Anpassung an die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten sieben Jahre beinhaltete.

Die Belastung der Anwaltschaft ist inzwischen jedoch deutlich über 18 % gestiegen, vor allem durch überdurchschnittlich stark gestiegene Lohn-, Miet- und Raumkosten. Darüber hinaus sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von den Auswirkungen der Inflation in Form von Preissteigerungen bei Hardware, Software, Ausrüstung und IT-Dienstleistungen für die Ausrüstung der Kanzleiräume und die Nutzung von Home-Office besonders betroffen. Angesichts der enorm gestiegenen Kraftstoffpreise können auch Fahrtkosten, die für eine Geschäftsreise bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs mit derzeit 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer nach Nr. 7003 VV RVG abgerechnet werden können, nicht mehr ausreichend gedeckt werden. Für die Gewährleistung des Rechts – insbesondere die Vertretung vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden – ist die Mobilität der Anwaltschaft aber essenziell.

Die Bundesregierung hat mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden Euro rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung der Bevölkerung auf den Weg gebracht. Das dritte Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen ‚Deutschland steht zusammen‘ (Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03.09.2022) enthält jedoch bedauerlicherweise keine Maßnahmen zur Entlastung der Anwaltschaft. Bei der Verabschiedung von Entlastungspaketen darf die Systemrelevanz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und ihre besondere Stellung als Organ der Rechtspflege nicht außer Acht gelassen werden.

Damit die Anwaltschaft das Fortbestehen des Rechtsstaats weiter gewährleisten kann, ist eine den aktuellen Entwicklungen angepasste Vergütung zwingend notwendig.“

Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten.

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