Steuerpflicht

Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft

Seit 1.1.2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Amazon, eBay, AirBnB & Co. müssen Steuerbehörden nun viele Verkäufe melden.

23.01.2023Gesetzgebung

Am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen wie z.B. Amazon Marketplace, eBay (Kleinanzeigen) oder AirBnB, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die private und gewerbliche Anbieter aus dem Inland und dem EU-Ausland bei ihnen erzielt haben. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es nach Angaben der Bundesregierung einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Behörden in den EU-Mitgliedsländern geben. Das deutsche Gesetz setzt die „EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ um [(EU) 2021/514 des Rates v. 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU].

Ziel sei es, die „wirtschaftlichen Aktivitäten der Anbieter auf digitalen Plattformen für die Steuerbehörden transparent“ zu machen, so die Gesetzesbegründung. Anbieter, die auf diesen Plattformen Geld verdienen, sollten „gleichmäßig und gesetzmäßig“ besteuert werden können. Dies war zuvor eine Herausforderung für Steuerbehörden. Es bestand Grund zu der Annahme, dass Anbieter die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklären würden, so der Bundestag in einer Meldung zum Gesetz. Von den Plattformbetreibern konnten diese Auskünfte zuvor regelmäßig nicht erlangt werden – insbesondere, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig sind.

Gemeldet werden müssen private Verkäufe allerdings erst, wenn die Person mehr als 30 Geschäfte im Jahr mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös tätigt.

Die Meldepflicht der Plattformen (§ 13 PStTG ) erfasst dann nach § 14 PStTG zum einen den Verkaufserlös (den Plattformen bei einer offiziellen Bezahlfunktion nachvollziehen können) und die Gebühren und Provisionen der Plattform, die diesen schmälern. Gemeldet werden müssen außerdem der Plattform bekannte Anbieterdaten wie insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung und Steuer-ID des Verkäufers. Diese Informationen sollen eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter ermöglichen; außerdem die steuerliche Bewertung der von ihnen durchgeführten Transaktionen. Meldepflichtig sind Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern.