Weihnachtsbrief

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das sich dem Ende neigende Jahr lädt mich dazu ein, auf das vergangene Jahr zurückzuschauen und einen Blick in Richtung 2023 zu werfen – in der Hoffnung, es werde ein friedliches und erfolgreiches Jahr voller Glück und Gesundheit werden.

23.12.2022Anwaltschaft
Dr. Ulrich Wessels

BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels

Der Rückblick auf 2022 offenbart zugegeben eine Vielzahl emotionaler, allgemeinpolitischer und wirtschaftlicher Tiefpunkte. Die Pandemie, die uns noch immer begleitet, der schreckliche Angriffskrieg in der Ukraine – sämtlich Dinge, auf die wir gut und gerne verzichtet hätten. Der Retrospektive ist immanent, dass wir uns vornehmlich an schlimme Ereignisse erinnern, uns diese am meisten im Gedächtnis haften bleiben. Die Nachrichten machen uns dies leicht, sie sind beherrscht von Corona, Krieg, Energiekrise und durch Inflation ganz im Allgemeinen steigenden Kosten. Um das Gute zu erkennen, das uns in 2022 widerfahren ist, muss man sich schon aktiv und mittels einiger Anstrengung bemühen. Aber es gab sie, die „Good News“, mögen sie im Vergleich zum Weltgeschehen auch noch so unbedeutend erscheinen.

Mir kommt da beispielsweise die Geschlossenheit in den Sinn, die die Anwaltschaft im Angesicht der Krise gezeigt hat. Mit Engagement ist sie für betroffene Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine eingetreten. Sach- und Geldspenden unterstützten die Betroffenen, für Geflüchtete wurden Rechtsberatung, Jobangebote und Wohnraum organisiert, zahlreiche Hilfs- und Informationsangebote in Deutschland geschaffen. Im Namen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) danke ich allen Rechtsanwaltskammern und der deutschen Anwaltschaft für ihren beispiel- und selbstlosen Einsatz. Nicht unerwähnt möchte ich in der besinnlichen Weihnachtszeit lassen, dass die ukrainische Anwaltschaft noch immer auf Unterstützung angewiesen ist. Unseren aktuellen Spendenaufruf finden Sie hier. Gezielt können Sie entweder für Aggregate oder Lebensmittel und medizinische Versorgung spenden.  Gerade der Blick in die Ukraine offenbart drastisch, dass unser aller 2022 in Deutschland vielleicht doch nicht so dramatisch war, wie das Jahr 2022 anderenorts. Mir persönlich bietet das hinreichenden Anlass zur Demut und Dankbarkeit.

Ich bin mir sicher, dass wir die vor uns liegenden Herausforderungen, vor die uns nationale Entwicklungen wie auch das Weltgeschehen stellen, meistern werden. Die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft hat die Bundesrechtsanwaltskammer stets im Blick und setzt sich mit Nachdruck für eine neue RVG-Reform ein, um den stetig steigenden Kosten gewachsen zu sein.

Auch der Arbeitsalltag könnte sich 2023 für die Anwaltschaft deutlich verbessern. Die Gesetzentwürfe zur Reform des § 128 a ZPO und zur Dokumentation der Hauptversammlung liegen vor und lassen die Hoffnung keimen, dass sich Gerichtsverfahren dem Stand der Zeit anpassen. Selbstverständlich wird die Bundesrechtsanwaltskammer zu den Entwürfen Stellung nehmen.

Zum Ende dieses Jahres möchte ich Sie dazu einladen, sich bewusst auf das Positive in den vergangenen 12 Monaten zu fokussieren. In Anbetracht der Gesamtsituation mag das nicht leicht fallen. Es ist aber lohnend. Eben dies habe ich in der Weihnachtsfolge unseres Podcasts (R)ECHT INTERESSANT! getan, die morgen unter Ihrem Weihnachtsbaum als kleiner Gruß der Bundesrechtsanwaltskammer liegt. Wenn wir uns auf die – vielleicht auch kleinen – positiven Momente besinnen, dann war es gar nicht so schlecht, unser aller 2022.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen eine besinnliche und erfüllte Weihnachtszeit und ein friedliches, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2023.

Herzlichst Ihr Ulrich Wessels