BRAK-Präsident: Anwaltschaft braucht RVG-Anpassung
Angesichts von Inflation und gestiegenen Energiekosten brauchen Anwältinnen und Anwälte gerade jetzt eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Das betont BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels im gerade erschienenen Heft der BRAK-Mitteilungen. Diese Botschaft sei beim Bundesjustizminister angekommen.
In den „Akzenten“ zum gerade erschienenen Heft 1/2023 der BRAK-Mitteilungen weist BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels erneut darauf hin, wie wichtig eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren angesichts von Inflation und gestiegenen Energiekosten und damit auch gestiegenen Betriebskosten für Kanzleien sei. Besonders wegen des auch in der Anwaltschaft angekommenen Fachkräftemangels hält Wessels das für einen besonders sensiblen Punkt: Denn ohne eine Erhöhung auf der Einnahmeseite fehlt vielen Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, berechtigten Forderungen ihrer Fachangestellten angemessen zu begegnen.
Die von der BRAK bereits im vergangenen Jahr erhobene Forderung nach einer Gebührenerhöhung sei auch beim Bundesjustizminister angekommen. Er wolle sich für eine Erhöhung noch in dieser Legislaturperiode einsetzen, sein Ministerium trage dazu bereits Daten zu Preissteigerungen zusammen, und auch an die Länder sei er bereits herangetreten. Nun komme es darauf an, die Erhöhung gemeinsam rasch in die Tat umzusetzen.
Weiterführende Links:
Hintergrund:
Alle Informationen zu BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin sowie die aktuellen Hefte finden Sie unter www.brak-mitteilungen.de und in der BRAK-Mitteilungen App, die Sie in den App Stores von Google und Apple erhalten.