Cannabis-Legalisierung

Der Bundesrat wird die Legalisierung nicht aufhalten

Die Länderkammer hat die Bundesregierung aber aufgefordert, mehrere Verschärfungen am Cannabis-Legalisierungsvorhaben vorzunehmen.

05.10.2023Gesetzgebung

Der Bundesrat hat am Freitag, den 29. September 2023, über den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz, CanG) debattiert und die Bundesregierung in einer 46-seitigen Stellungnahme aufgefordert, einige Verschärfungen vorzunehmen.

Die fundamentalen Gegner der Legalisierung konnten sich in der Länderkammer mit ihren Anträgen hingegen nicht durchsetzen: So scheiterte zunächst der Plenarantrag Bayerns, mit dem das unionsgeführte Land die Pläne gänzlich stoppen wollte. Auch das Vorhaben von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), im Bundesrat mehrheitlich festzustellen, dass es sich bei dem Gesetz um ein Zustimmungs- und nicht (wie geplant) um ein Einspruchsgesetz handele, hatte keinen Erfolg.

Insbesondere fordert der Bundesrat zu folgenden Veränderungen auf:

Straßenverkehrssicherheit

Der Bundesrat fordert, weitere Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrsunfallprävention in das Gesetz aufzunehmen:

  • Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollten sämtliche einschlägigen Vorschriften im Hinblick auf Drogenfahrten (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch sowie § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz) auf Möglichkeiten der Sanktionsverschärfung geprüft werden. Insbesondere solle es eine deutliche Anhebung der Bußgeldregelsätze bei Fahrten unter dem Einfluss von Cannabis geben.
  • Es seien klare Regelungen für Bußgelder beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unterhalb der Grenzwerte zu treffen.
  • Im Sinne der Verkehrssicherheit sei einer Liberalisierung des Fahrerlaubnisrechts entgegenzuwirken. So soll an dem weiterhin enthaltenen Fahrerlaubnisentzug aufgrund fehlender Eignung bei regelmäßigem beziehungsweise – bei fehlendem Trennungsvermögen – bereits bei gelegentlichem Cannabiskonsum festgehalten werden.

Der Bundesrat begrüßt schließlich, dass die Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Rahmen des § 24a StVG auf wissenschaftlicher Grundlage angepasst werden sollen. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass diese Grenzwerte schnellstmöglich ermittelt und als rechtlich bindende Vorgabe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des CanG eingeführt werden.

Jugendschutz

Nach dem Willen der Länderkammer sollen die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten:  

  • Der Bundesrat bezweifelt, dass die „Schutzzonen“ in der Praxis die gewünschte Schutzwirkung erzielen werden, da die Kontrolle schwer umsetzbar erscheint.
  • Gleiches gelte für die Kontrollmöglichkeiten innerhalb privater Räume. Hier gelte es, die Grenzen von Artikel 13 Grundgesetz (GG, Unverletzlichkeit der Wohnung) zu beachten.
  • Der Bundesrat bittet, die aktuell festgelegten Mengenbegrenzungen zur Verbesserung des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu überprüfen. Aktuell soll gelten: 25 g Cannabis pro Tag und 50 g pro Monat bzw. 30 g pro Monat für Heranwachsende unter 21 Jahren. Der THC-Gehalt soll auf zehn Prozent beschränkt sein.
  • Der Bundesrat fordert außerdem, verbindliche Instrumente zur effektiven Aufklärung, Prävention und Intervention in das Gesetz aufzunehmen, einschließlich realistischer Finanzierungsmodalitäten insbesondere der verpflichtenden Präventions- und Frühinterventionsmaßnahmen.

Kosten für die Länder reduzieren

Der Bundesrat erwartet aus verschiedenen Gründen steigenden Personalbedarf und höhere Kosten aufgrund der Aufgaben im Bereich Prävention, Kontrolle und Vollzug, etwa durch die Intensivierung der Verkehrsüberwachung oder die Kontrolle der Abstandsregelungen.

  • Er fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Erfüllungsaufwand der Länder und Kommunen nochmals zu prüfen und die erforderlichen Mittel hierfür bereitzustellen.
  • Das Cannabisgesetz solle so ausgestaltet werden, dass ein annährend sachgerechter Erfüllungsaufwand dargestellt wird.
  • Die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder sollten so geregelt werden, dass diese keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen.

Weitere Forderungen

  • Es sollten Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen festgelegt werden.  
  • Der Privatanbau im Garten soll verboten und nur in der Wohnung erlaubt sein.
  • Es solle gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten geben.
  • Der Ausschank, die Abgabe und der Konsum auch alkoholischer Getränke sollten in Anbauvereinigungen untersagt werden.
  • Der Bundesrat mahnt schließlich an, dass gewisse in der Stellungnahme aufgeführte Strafbarkeitslücken im Gesetz geschlossen werden müssten.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit. Möglich wäre hier die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Bundesrat kann außerdem Einspruch einlegen - dieser kann jedoch mit entsprechenden Mehrheiten im Bundestag überstimmt werden. Letztlich sieht es aber so aus, als werde der Bundesrat trotz des Widerstands einiger Länder das Vorhaben der Ampel nicht mehr stoppen.