Letztmalige Fristverlängerung für Schlussabrechnungen
Bis zum 30.09.2024 ist die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen weiterhin möglich. Die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten haben im Gespräch mit Bund und Ländern eine Einigung erzielt.
Die Gespräche zwischen den „prüfenden Dritten“ und Bund und Ländern zu den Corona-Schlussabrechnungen gingen in die nächste Runde und konnten mit einer Einigung abgeschlossen werden (Gemeinsame Presseerklärung des BMWK v. 14.03.2024).
Neben einer letztmaligen Fristverlängerung bis zum 30.9.2024 einigte man sich darauf, den Prüfprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem etwa von standardisierten Katalogfragen abgesehen wird. Auch haben die prüfenden Dritten nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen. Ferner gibt die Möglichkeit, nach den Grundsätzen der Wiedereinsetzung (§ 32 VwVfG) bei unverschuldeter Fristversäumung die nachträgliche Einreichung zu beantragen.
Damit soll die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen gesteigert werden.
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Steuerberaterverband (DStV) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hatten sich Ende Februar 2024 in einem offenen Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die Wirtschaftsministerien der Länder gewandt und darin den bürokratischen Aufwand kritisiert, welchen die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen mit sich brachten. Neben der Vereinfachung von Prüfprozessen wurde auch eine Verlängerung der Einreichungsfrist sowie die Einführung einer Härtefallregelung gefordert.
Das BMWK lud die Organisationen zum Dialog ein, es kam zu ersten Annäherungen der Positionen. Da insbesondere die Verlängerung der Einreichungsfrist nur im Einvernehmen mit den Ländern möglich ist, wurde eine endgültige Lösung erst bei der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz unter dem Vorsitz von Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am 14.03.2024 gefunden, zu der Repräsentanten der prüfenden Dritten geladen waren. Die BRAK war vertreten durch Dr. Marco Tyarks, Mitglied des Ausschusses Steuerrecht. „Ich empfand den Austausch als sehr konstruktiv. In der Konferenz wurde ausführlich über die Abgabefrist und die Prüfungstiefe im Rahmen der Schlussabrechnungsprüfung gesprochen.“
Weiterführende Links:
Gemeinsame Presseerklärung des BMWK v. 14.03.2024
Corona-Wirtschaftshilfen: Verbände kritisieren aufgeblähten Prüfprozess bei Schlussabrechnungen, Nachrichten aus Berlin 5/2024
Offener Brief von BStBK, DStV, WPK und BRAK v. 27.2.2024 (PDF)
Nachrichten aus Berlin 16/2023 v. 9.8.2023 (zu den Schlussabrechnungen)