EuGH-Vorlageverfahren: Zukunft des Anwaltsmarktes auf dem Prüfstand
Die beim EuGH anhängige Vorlage zum Fremdbesitzverbot ist eines der der wichtigsten berufsrechtlichen Verfahren der letzten Jahrzehnte. In den gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen verrät BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels, wieso die Diskussion über das Fremdbesitzverbot wichtig ist und was das Bundesjustizministerium aktuell dazu plant.
Es ist eines der wichtigsten berufsrechtlichen Verfahren der letzten Jahrzehnte: das Vorabentscheidungsverfahren, über das der EuGH auf Vorlage des Bayerischen AGH zu entscheiden hat. Vordergründig geht es um das sog. Fremdbesitzverbot. Es unterbindet, dass sich Investoren, die nicht an das anwaltliche Berufsrecht gebunden sind, an einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft beteiligen können. Letztlich geht es aber darum, wie der Anwaltsmarkt künftig gestaltet sein wird.
Im Kern muss die Anwaltschaft unabhängig nicht nur von staatlichen, sondern auch von Investoreneinflüssen sein und das Vertrauensverhältnis zu Mandantinnen und Mandanten geschützt werden, betont BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in den „Akzenten“ der aktuellen BRAK-Mitteilungen. Aus diesem Grund stand die BRAK bislang einer Öffnung reserviert gegenüber.
Doch das Fremdbesitzverbot war nicht nur im Kontext der BRAO-Reform im Jahr 2021 in der Diskussion. Während das Vorlageverfahren beim EuGH das damalige Recht betrifft, prüft das Bundesjustizministerium aktuell auch, ob das Fremdbesitzverbot für das geltende Recht gelockert werden soll. Dabei nur an Legal Tech-Anbieter zu denken, wäre jedoch zu kurz gegriffen. Denn vor allem für Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierer wäre es höchst attraktiv, sich an Kanzleien beteiligen zu können. Was das Ministerium aktuell dazu plant und wieso es wichtig ist, die Diskussion um das Fremdbesitzverbot jetzt zu führen, erläutert Wessels in den „Akzenten“.
Um das EuGH-Vorlageverfahren zum Fremdbesitzverbot geht es auch im Aufsatzteil der neuen BRAK-Mitteilungen: Christian Dahns, Nadja Flegler und Tanja Nitschke ordnen das Verfahren ein, erläutern Hintergründe der Diskussion um das Fremdbesitzverbot und dokumentieren die von der BRAK zum Verfahren abgegebene Stellungnahme.
Weiterführende Links:
Hintergrund:
Alle Informationen zu BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin sowie die aktuellen Hefte finden Sie unter www.brak-mitteilungen.de und in der BRAK-Mitteilungen App, die Sie in den App Stores von Google und Apple erhalten.