Kritik an Beschleunigung auf Kosten von Beteiligung und Rechtsschutz
Verfahren auf Kosten von Beteiligungsrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten verkürzen? Gegen derartige Tendenzen bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren für Infrastrukturvorhaben wenden sich Margarete Mühl-Jäckel und Hans-Peter Michler im Editorial des aktuellen BRAK-Magazins.
Die Bundesregierung will Verfahren für bestimmte Infrastrukturvorhaben beschleunigen. Bereits in der Vergangenheit gab es Bemühungen um Verfahrensbeschleunigung, mit dem Ergebnis, dass Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und Rechtsschutzmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Der aktuelle Entwurf bringt deutlich stärkere Einschränkungen. Zwar machen Klimakrise und Ukrainekrieg Infrastrukturvorhaben dringlich, vor allem im Bereich der Energieversorgung.
Mühl-Jäckel und Michler warnen aber davor, Regelungen, die für Notfälle ihre Berechtigung haben mögen, zum Normalfall zu machen. So würden rechtsstaatliche Errungenschaften in Beteiligungs- und Rechtsschutzverfahren weiter abgebaut in der Hoffnung auf einen Beschleunigungseffekt, der jedoch nicht einmal nachgewiesen sei. Vielmehr müsse dies erst evaluiert werden. Eine gute personelle und sachliche Ausstattung von Verwaltung und Justiz halten sie für zielführender, um schnelle und verbindliche Entscheidungen herbeizuführen.
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