Nur noch wenige Tage: Aktive ERV-Nutzungspflicht beginnt zum Jahreswechsel
Ab dem 1.1.2022 wird die Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für professionelle Einreicher obligatorisch.
Der Countdown läuft: Ab dem 1.1.2022 wird die Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für professionelle Einreicher, d. h. Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, obligatorisch. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserer Meldung vom 9.12.2021 sowie im beA-Anwenderportal.