Stellungnahme der BRAK

Stellungnahme über die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten – BRAK

Die BRAK hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten im September 2021 beteiligt.

16.09.2021Europa

Hintergrund der Konsultation ist, dass derzeit die in einem Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft nicht in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt wird. Hieraus können sich erhebliche Nachteile für die betroffenen Kinder, wie z.B. den Verlust eines Unterhaltsanspruchs, ergeben. Die Kommission beabsichtigt, in Zukunft die Rechte der Kinder auch in grenzüberschreitenden Situationen aufrecht zu erhalten. Die BRAK vertritt die Ansicht, dass für die Anerkennung der Elternschaft das Recht des Staates, in dem die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, maßgeblich sein sollte. Gerichtliche Entscheidungen über die Elternschaft sollten grenzüberschreitend anerkannt und ein EU-weit gültiges Elternschaftszertifikat eingeführt werden.