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Entwicklung der Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte von 1960-2023

Mit Stand 1.1.2023 ist die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte erneut (leicht) gestiegen. So gab es zum Stichtag 45.968 Fachanwälte (Vorjahr: 45.960). Davon waren 15.026 Fachanwältinnen (Vorjahr: 14.872).

Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.101). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.940), die mit 59,2 % weiterhin den höchsten Frauenanteil aufweist (Vorjahr: 59,0 %). Insgesamt hat sie allerdings neben den Fachanwaltschaften für Steuerrecht, für Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht und für Bank- und Kapitalmarktsrecht erneut einen Rückgang zu verzeichnen. Die höchsten Zuwächse können die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, für Migrationsrecht und für Sportrecht verbuchen.

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