Journalist bietet professionelle Aufbereitung des Medizinischen Sachverhalts bei Arzthaftungsfällen
- Art der Beschäftigung
- Selbstständig, Stundenlohn, Pauschalhonorar möglich n.V.
- Arbeitsort
- Remote, Termine/Besprechungen bundesweit
- Beginn
- sofort
Ich bin freier Journalist und biete auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten an, die medizinischen Sachverhalte Ihrer potenziellen Mandanten auf mögliche Diagnose- oder Befunderhebungsfehler und die Beweisbarkeit eines daraus resultierenden Gesundheitsschadens zu untersuchen, um die Erfolgsaussicht des jeweiligen Falls genau einschätzen zu können.
Wie ich selbst als Patient nach einem groben Befunderhebungsfehler in einer Klinik feststellen musste, sind nur sehr wenige Anwälte für Arzthaftunsgrecht in der Lage, einen Fall von vornherein ohne Gutachten Dritter medizinisch zu analysieren und juristisch zu bewerten.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Journalist und mein Fachwissen, sowohl in der Medizin als auch zunehmend in arzthaftungsrechtlichen Fragen, konnte ich meinen eigenen Fall zusammen mit einem der Top-Anwälte in Deutschland schnell für mich entscheiden.
Ich biete an:
- Aufbereitung des medizinischen Sachverhalts des betroffenen Patienten und potenziellen Mandaten Ihrer Kanzlei
- Genaue Analyse anhand der Befunde und der Schilderung des Patienten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt - wenn ja, welcher - grob oder einfach - und ob ein daraus resultierender Gesundheitsschaden eingetreten und nachweisbar ist (doppelte Beweislast)
- Professionelle Verschriftlichung des medizinischen Sachverhalts - auch des ersten Anspruchsschreibens an den Beschuldigten
- Zuarbeit für Ihre Erstberatungsgespräche
- Weitere Unterstützung bzgl. des medizinischen Sachverhalts, wenn es zu einer Klage kommt und Gutachten eingeholt werden sollen
- Vorbereitung für Ihre Argumentation vor Gericht
Ihre Vorteile:
Je genauer und eindeutiger der Behandlungsfehler und der daraus resultierende Gesundheitsschaden von Anfang an dokumentiert und kommuniziert wird, desto schneller ist die Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung bereit.
Bei der Einholung von Gutachten, z.B. beim MDK oder der Ärztekammer, werden diese genauer, wenn der Sachverhalt - der Behandlungsfehler und der daraus resultierende Gesundheitsschaden bereits im Vorfeld medizinisch nachvollziehbar aufbereitet wurden.
Langfristig bedeutet das für Sie und Ihre Kanzlei einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber den meisten Anwälten für Arzthaftungsrecht.
Weitere Infos gern bei Kontaktaufnahme.
Kontaktaufnahme erbeten unter obiger Chiffre-Nr. an jobboerse@brak.de.