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Aktuelles aus Berlin: |
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Ausgabe Nr. 3/2005 v. 10.02.2005 |
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Anforderungen an AnwaltsrechnungenAls 6. Teil der Serie Anforderungen an Anwaltsrechnungen ist ein kurzer Beitrag vom Vorsitzenden des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer, RA Dr. Klaus Otto, erschienen. Darin macht er Ausführungen zur Korrektur von Rechnungen. Im Gegensatz zu seinen bisherigen Empfehlungen sollte bei der Korrektur von Rechnungen das Wort Gutschrift nicht mehr verwendet werden. 6. Teil: Ausführungen zur Korrektur von Rechnungen: http://brak.de/seiten/pdf/aktuelles/Teil6-AnwaltsrechnungenFeb2005.pdf Die
fünf bisherigen Beiträge zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der
Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
in der Rubrik Aktuelle Themen/Steuerrecht. Reform der BRAODer Rechtsausschuss
des Bundesrates hat sich in seiner Sitzung am 02.02.2005 mit dem Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft befasst.
Er traf für die Sitzung des Bundesrates am 18.02.2005 u.a. Empfehlungen zur
Zweigstelle, zur Rechtsanwaltsbescheinigung, zum Steuergeheimnis, zur
Vertreterbestellung und zur Weitergabe von Informationen an andere
Berufskammern. BR-Drs.
945/1/04 vom 04.02.2005 - Empfehlungen des Rechtsausschusses: Gesetzesantrag
des Landes Hessen (BR-Drs. 945/04 vom 26.11.2004) DNA-Analyse Genetischer FingerabdruckWie
in Pressemitteilungen angekündigt, wird nun der Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens der Länder
Bayern, Hamburg, Hessen und weitere Bundesländer dem Bundesrat zugeleitet. Der
Gesetzentwurf sieht vor, den Anwendungsbereich der DNA-Analyse zu erweitern
und den im geltenden Recht für die Durchführung sonstiger
erkennungsdienstlicher Maßnahmen vorgesehenen materiellen Voraussetzungen
anzugleichen. Damit entfallen die im geltenden Recht vorgegebenen besonderen
Verhältnismäßigkeitsabwägungen. Zudem soll der Richtervorbehalt hinsichtlich
der Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters entfallen. Entwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens: Synopse
Entwurf/geltendes Recht: UMAG- RegierungsentwurfDer
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) liegt nunmehr vor. Darin geregelt
werden in erster Linie die Haftung der Organe, d.h. des Vorstandes sowie des
Aufsichtsrates, und die Anfechtungsklage in der Hauptversammlung. Die
Bundesrechtsanwaltskammer hatte zum Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben,
die gemeinsam von den Ausschüssen Gesellschaftsrecht und ZPO/GVG erarbeitete
wurde. Die Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer sind im jetzigen Regierungsentwurf
teilweise aufgegriffen worden. Regierungsentwurf
UMAG: http://www.bundesjustizministerium.de/media/archive/797.pdf Kurzinformation
des BMJ zum UMAG- Regierungsentwurf: http://www.bundesjustizministerium.de/media/archive/795.pdf BRAK-
Stellungnahme 12/2004 von April 2004 zum Referentenentwurf UMAG: http://brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/UMAG.pdf |
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