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Aktuelles aus Berlin: |
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Informationsinitiative der BRAK zum
RDG Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten Entwurf eines Stalking Bekämpfungsgesetzes Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz |
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Ausgabe Nr. 7/2005 v. 07.04.2005 |
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Aktuelles aus Berlin: Informationsinitiative
der BRAK zum RDG
Anlässlich
der Vorstellung des BMJ- Eckpunktepapiers zum Regierungsentwurf eines
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) für die Presse hat die BRAK eine erste
Bilanz ihrer Initiative Anwälte - mit Recht im Markt (vgl. KammerInfo 2,
3, 4/2004
und 5/2005)
gezogen. In der Pressemeldung
9/2005 v. 30.03.2005 wies die BRAK darauf hin, dass der Schutz des
Bürgers vor unqualifizierter und nicht unabhängiger Rechtsberatung im
Vordergrund stehen muss. Der Referentenentwurf eines RDG wird noch im April
2005 erwartet. Justizkommunikationsgesetz
Das
Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz
(Justizkommunikationsgesetz JKomG) ist zum 01.04.05 in Kraft getreten und
im BGBl. I 2005,
S. 837 ff., vom 29.03.05 veröffentlicht worden. Das JKomG, das auf die
Initiative BundOnline
2005 zurückgeht, sieht die weitere Öffnung der Justiz für den
elektronischen Rechtsverkehr vor, insbs. die Ermöglichung einer umfassenden
elektronischen Aktenbearbeitung innerhalb des Gerichts, die Einführung des
gerichtlichen elektronischen Dokuments als Äquivalent zur Papierform sowie
Regelungen im Hinblick auf Signaturerfordernis und Beweiskraft. Berufsbildungsgesetz in Kraft getretenIn
der Pressemitteilung 71/2005 vom
31.03.2005 informierte das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) über die umfassendste Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Das neue
BBiG ist im BGBl
I 2005, 931 ff. v. 31.03.05 veröffentlicht worden und tritt am 01.04.2005
in Kraft. Weitere
Informationen zur Reform der beruflichen Bildung finden Sie auf der
Internetseite des BMBF. Entwurf eines Stalking
Bekämpfungsgesetzes
Der
Bundesratsentwurf eines Stalking Bekämpfungsgesetzes (BR-Drs. 551/04
(Beschluss) v. 18.03.2005) sieht vor, einen Straftatbestand der schweren
Belästigung einzuführen. Danach macht sich strafbar, wer unbefugt einen
anderen Menschen nachhaltig belästigt durch körperliches Nachstellen, durch
Kommunikationsmittel oder durch Bedrohung des Opfers, seiner Angehörigen bzw.
ihm nahe stehender Personen - und so diesen in seiner Lebensgestaltung
nachhaltig beeinträchtigt (vgl. Pressemitteilung
des Bundesrates 39/2005 v. 18.03.2005). Der Gesetzentwurf geht auf eine
Initiative Hessens zurück (BR-Drs.
551/04 v. 05.07.2004). Hierzu hatte sich das BMJ in einer Pressemitteilung
v. 13.07.2004 geäußert. Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetz
Die
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
(KapMuG) liegt - als Anlage 3 des von der Bundesregierung eingebrachten
Gesetzentwurfs (BT-Drs.
15/5091 vom 14.03.2005) - vor. Die Bundesregierung tritt darin den
meisten Bedenken des Bundesrates entgegen und greift nur einige seiner
Anmerkungen auf. So sichert sie z.B. zu, das Problem der Weiterleitung von
Schriftsätzen der Beigeladenen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen.
Der Gesetzentwurf ist an die Ausschüsse im Bundestag überwiesen worden. Zum KapMuG berichteten wir bereits in KammerInfo 2/2005
v. 27.01.2005. Regierungsentwurf UMAG
Die
Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechts - UMAG (BT-Drs. 15/5092 v.
14.03.2005) vorgelegt. Zum UMAG finden Sie auch Informationen in KammerInfo
3/2005 v. 10.02.2005. BGH zur Anwaltshotline
Im
Anschluss an die Entscheidung aus dem Jahr 2002 (I ZR 44/00
v. 26.09.2002, vgl. BRAK-Mitt.
2003, 92) hat der BGH (I
ZR 261/02 v. 30.09.2004) erneut betont, dass ein RA, der für eine
telefonische Rechtsauskunft einen Minutenpreis vereinbart, nicht
notwendigerweise gegen das Gebot der Gebührenunter- oder Überschreitung (§ 49 b BRAO)
verstößt. Den Anwalt trifft jedoch eine Hinweispflicht bzgl. nicht
selbstverständlicher Einschränkungen und Besonderheiten der Berechnung. Neu abgeschlossene AusbildungsverhältnisseDie
Rechtsanwaltskammern meldeten zum 31.03.2005 insgesamt 1806 (ohne Berlin) neu
abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse, deren Beginn nach dem 31.03.2005
liegt. Damit ist im Vergleich zu den neu abgeschlossenen
Ausbildungsverhältnissen zum 30.09.2004 (8150) bereits ein Stand von knapp
20 % erreicht. Leitfaden zur Verordnung Brüssel IIaIm
Internet ist unter folgendem Link der Leitfaden der Kommission zur Anwendung
der am 1. März 2005 in Kraft getretenen Verordnung 2201/2003 über die
Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen
und in Verfahren die elterliche Sorge betreffend (Brüssel IIa) zu finden: http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/parental_resp/parental_resp_ec_vdm_de.pdf. |
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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