|
|||
|
|
||
Aktuelles aus Berlin: |
|
||
Ergänzung
der BRAK-Stellungnahme zur Großen Justizreform BRAK-Vorschlag
für eine gesetzliche Regelung der Urteilsabsprache im Strafverfahren |
Gesetzentwurf
zum Pfändungsschutz und zur Insolvenzanfechtung |
||
Ausgabe Nr. 18/2005 v. 06.10.2005 |
|||
Aktuelles aus Berlin: Ergänzung der BRAK-Stellungnahme zur Großen JustizreformDie BRAK hat ihr BRAK-Papier
zur Großen Justizreform (Stellungnahme 18/2005) ergänzt im Hinblick auf
die Beschlüsse
der 76. JuMiKo vom 29. und 30.06.05 in Dortmund. In dieser ergänzenden
Stellungnahme 29/2005 kritisiert die BRAK v. a. das grundsätzliche
Festhalten an den Überlegungen zur funktionalen Zweigliedrigkeit und die
geplante Einführung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit der OLG in sachlich
abgegrenzten Verfahren auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Lesen Sie hierzu
auch KammerInfo 14
und 13/2005. UntätigkeitsbeschwerdengesetzIn ihrer Stellungnahme 28/2005 zum Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbeschwerde bei Verletzung des Rechts auf ein zügiges gerichtliches Verfahren (Untätigkeitsbeschwerdengesetz) begrüßt die BRAK die Einführung eines Rechtsbehelfes gegen eine überlange Dauer gerichtlicher Verfahren. Dennoch hat sie bzgl. der nötigen Effizienz einige Kritikpunkte. So bereitet u. a. die Frage, wann ein Verfahren ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist durch geeignete prozessuale Maßnahmen gefördert wird, im Anwendungsfall große Schwierigkeiten. Die BRAK setzt sich deshalb dafür ein, dass extreme Erscheinungsformen allein wegen des äußeren Zeitablaufs als unangemessene Verzögerungen im Gesetz gekennzeichnet werden sollten. Außerdem plädiert sie für eine klare Sanktionsandrohung. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 16 und 17/2005. BRAK-Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Urteilsabsprache im StrafverfahrenDer
Strafrechtsausschuss der BRAK erarbeitete einen Vorschlag für eine
gesetzliche Regelung der Urteilsabsprache im Strafverfahren (BRAK-Stellungnahme
25/2005), der nach der Aufforderung an den Gesetzgeber in der
Entscheidung des Großen Senates des BGH v. 03.03.2005 (GSSt 1/04, vgl. auch
BGH- Pressemeitteilung 58/2005
v. 18.04.05) zur Verständigung im Strafverfahren die Diskussion eröffnen und
strukturieren will. Gesetzentwurf zum Pfändungsschutz und zur InsolvenzanfechtungDer
Bundesrat hat am 23.09.05 zu o. g. Gesetzentwurf (BR-Drs.
618/05 v. 12.08.05) Stellung genommen (BR-Drs.
618/05 (Beschluss) v. 23.09.05). Dabei hat der Bundesrat zum 1. Teil des
Gesetzentwurfes, der den Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger betrifft,
einige Änderungsvorschläge unterbreitet, jedoch grundsätzlich das Ziel der
Absicherung der Altersvorsorge Selbstständiger begrüßt. Die Pläne der
Bundesregierung zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung unterstützte
er jedoch nicht. Auch die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme-Nr. 22/2005
die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Rechts der Insolvenzanfechtung
kritisiert (vgl. KammerInfo 16
und 15/2005). Gesetzentwurf zur Änderung des BDSGDer
Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der ursprünglich als Gesetzesantrag der
Länder Niedersachsen und Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde (BR-Drs.
599/05 v. 22.07.2005), in den Bundestag einzubringen (BR-Drs.
599/05 (Beschluss) v. 23.09.2005). Der Entwurf sieht u. a vor, dass
sowohl für das Entstehen der Meldepflicht nach dem BDSG als auch für die
Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Mindestzahl von
bisher höchstens 4 auf nun höchstens 19 Arbeitnehmer erhöht wird. Brisant
ist, dass in den ebenfalls geplanten Regelungen in § 4f BDSG zum sog.
externen Datenschutzbeauftragten, diesem gegenüber die Berufung auf
Berufsgeheimnispflichten nicht möglich sein soll. BRAK-Mitt. im InternetDie BRAK-Mitteilungen ist nun online unter http://www.brak-mitteilungen.de erreichbar. Eingestellt sind alle Hefte ab 1/1996. Unter der Rechtsprechungsdatenbank kann man nach Suchbegriffen, Autoren, Aktenzeichen/Gerichten/etc und nach Fundstellen suchen. |
|||
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.