|
|||
|
|
||
Aktuelles aus Berlin: |
|
||
Neuregelung des Verbots der Vertretung widerstreitender
Interessen Neuer § 7 BORA kann am 01.03. 2006 in Kraft treten JuMiKo lehnt
Bachelor/Masterabschlüsse ab |
Fragebogen zum
Ausbildungsengagement |
||
Ausgabe Nr. 21/2005 v. 17.11.2005 |
|||
Aktuelles aus Berlin: Neuregelung des Verbots der Vertretung widerstreitender InteressenNachdem das BVerfG mit Beschluss vom 03.07.2003
(BRAK-Mitt. 2003, 231, http://www.brak-mitteilungen.de/datenbank.htm)
entschieden hatte, dass die Regelung des § 3 Abs. 2 BORA, die das Verbot der
Vertretung widerstreitender Interessen ausdrücklich auch auf Dritte und den
Fall des Kanzleiwechsels erstreckte, mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist,
war die Satzungsversammlung aufgerufen, § 3 BORA zu überarbeiten. Am 07.11.05 hat die Satzungsversammlung eine
komplette Neufassung des Verbots widerstreitender Interessen nach § 3 BORA
beschlossen. So kann nun in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger
schriftlicher Information die ausdrückliche Zustimmung der Mandanten eine
Interessenkollision wegfallen lassen. Die Beschlüsse der 5. Sitzung der
3. Satzungsversammlung finden Sie hier.
Mit dem In-Kraft-Treten, das von der Nichtbeanstandung durch das BMJ abhängt,
ist ab Mitte 2006 zu rechnen. Neuer § 7 BORA kann am 01.03. 2006 in Kraft tretenMit Bescheid vom 26.05.2005 hatte das BMJ den von
der Satzungsversammlung beschlossenen Abs. 3 des neuen § 7 BORA aufgehoben
(vgl. KammerInfo 14/2005).
Die Satzungsversammlung erklärte sich nun in ihrer Sitzung am 07.11.2005 mit
dem Regelungsgehalt der verbleibenden Norm einverstanden und bat den
Vorsitzenden, den neuen § 7 BORA insoweit zu verkünden. Da die Vorschrift im
kommenden Heft der BRAK-Mitteilungen (6/2005) veröffentlicht wird, kann diese
Änderung zum 01.03.2006 in Kraft treten. Mit der Aufgabe der bisherigen dreistufigen
Qualitätsstufenleiter (Interessenschwerpunkt/ Tätigkeitsschwerpunkt/
Fachanwaltschaft) sind Rechtsanwälte bei der Benennung von Teilbereichen
ihrer Berufstätigkeit nun nicht mehr allein an die früheren Begriffe gebunden,
soweit eine Verwechselung mit den Fachanwaltschaften ausgeschlossen ist. Die
Regelung des neuen § 7 BORA finden Sie hier. Zwei neue FachanwaltschaftenDie Satzungsversammlung hat in ihrer letzten
Sitzung am 07.11.2005 die Einführung des Fachanwalts für gewerblichen
Rechtsschutz und des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht
beschlossen. Mit dem In-Kraft-Treten, das von der Nichtbeanstandung durch das
BMJ abhängt, ist voraussichtlich nicht vor Mitte 2006 zu rechnen. Die
Beschlüsse der 5. Sitzung der 3. Satzungsversammlung finden Sie hier.
Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemitteilung
Nr. 26 v. 07.11.2005. JuMiKo lehnt Bachelor/Masterabschlüsse abDie Justiministerinnen und Justizminister der
Länder haben in ihrer Herbstkonferenz am 17.11.2005 im Beschluss
zum TOP I.1 eine Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen für die
Juristenausbildung abgelehnt. Nach Ansicht der JuMiKo sind wesentliche Aspekte
des sog. Bologna-Prozesses, d.h. Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse
innerhalb der EU, bereits durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung
(BGBl. I 2002,
S. 2592ff.) in Deutschland umgesetzt.
Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Pressemitteilung
Nr. 27 v. 17.11.2005. In ihrer Pressemitteilung Nr. 25 v.
07.11.2005 hatte die BRAK zuvor die Entscheidung der Koalitionspartner,
keine Bachelor-Abschlüsse für Juristen anstelle der Staatsexamina einzuführen,
begrüßt. Den Koalitionsvertrag v. 11.11.2005 finden Sie hier. Auf der Tagesordnung
der Konferenz standen zudem u.a. die Reform der Sachaufklärung in der
Zwangsvollstreckung (Beschluss
zu I.2), die Reformvorhaben des Bundes im Recht der Insolvenzanfechtung (Beschluss
zu I.5) sowie die Einführung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der OLG
in besonderen Zivilrechtstreitigkeiten (Beschluss
zu I.4). Alle Beschlüsse der Herbst- JuMiKo 2005 finden Sie hier.
IFB-UmfrageIm Oktober 2005 erhielten ausgewählte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom Institut für Freie Berufe
(IFB) Fragebögen zu den Themen Ein Jahr RVG" und
Fortbildung bei Rechtsanwälten". Um eine ausreichende Fallzahl für
aussagekräftige Auswertungen zu erhalten, ist es unabdingbar, dass möglichst
alle Ausgewählten an der Befragung teilnehmen. Daher möchten wir Sie nochmals
herzlich bitten, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und die Fragebögen
auszufüllen und an das IFB zurückzusenden. Sollten Sie dies bereits getan
haben, möchten wir uns auf diesem Wege herzlich bei Ihnen bedanken. Wenn Sie
keinen Fragebogen mehr verfügbar haben, genügt eine kurze Nachricht an das
IFB, Anja Spengler, Tel.: 0911-23565-24 oder anja.spengler@ifb.uni-erlangen.de. Frau Spengler steht
Ihnen auch für Rückfragen gern zur Verfügung. Fragebogen zum AusbildungsengagementDer Bundesverband der Freien Berufe hat einen Fragebogen entwickelt,
um mehr über das Ausbildungsengagement der Freien Berufe in Erfahrung bringen
zu können. Ziel der Umfrage ist es, das Ausbildungsengagement der Freien
Berufe darzustellen und mit Zahlen untermauern zu können. In der Diskussion
um Ausbildungsplatzabgabe und sonstige Verpflichtungen tragen Politik und
Gewerkschaften nach den Informationen des BFB nämlich regelmäßig vor, dass
der Anteil der ausbildenden Betriebe bei unter 30 % liege. Wir bitten Sie, sich einige Minuten Zeit zu
nehmen, die Fragen zu beantworten und den Fragebogen bis zum 31. Januar 2006
an den Bundesverband der Freien Berufe Reinhardtstraße 34, 10117 Berlin, Fax:
030-28 44 44 40 zurückzusenden. BVerfG zur Aufhebung eines HaftverschonungsbeschlussesDas BVerfG hat mit Beschluss v. 26.10.2005 (2 BvR
1618/05) entschieden, dass wenn ein Beschuldigter gegen einen außer
Vollzug gesetzten Haftbefehl (Haftverschonungsbeschluss) Beschwerde einlegt,
mit dem Ziel den Haftbefehl zu beseitigen - das Rechtsmittelgericht die vom
Ausgangsgericht gewährte Haftverschonung nur dann widerrufen darf, wenn sich
die Umstände verändert haben. Damit war die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers,
der sich gegen die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses durch das OLG
Hamburg gewandt hat, erfolgreich. Symposium RAe im NationalsozialismusDas Forum
Anwaltsgeschichte e.V. veranstaltet am 23.11.2005 in Zusammenarbeit mit
Universität Mainz ein Symposion zum Thema Rechtsanwälte im
Nationalsozialismus, Anpassung Distanz Widerstand. Weitere Informationen
erhalten Sie unter der Rubrik Aktuelles. |
|||
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.