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Aktuelles aus Berlin: |
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Initiative Anwälte mit Recht im Markt gestartet Kleine Mitgliederstatistik der BRAK Elektronischer Rechtsverkehr beim
BAG Zeugnisverweigerungsrecht für
Verlobte Antwort der Bundesregierung zu
Kontoabfragen |
Gesetzentwurf zur Verringerung
steuerlicher Missbräuche und Umgehungen FDP-Vorschlag zur Steuerreform BVerfG: Recht auf informationelle Selbstbestimmung
schützt Telekommunikationsverbindungsdaten |
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Ausgabe Nr. 5/2006 v. 02.03.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Initiative Anwälte mit Recht im Markt gestartetDie von der BRAK initiierte Kampagne Anwälte
mit Recht im Markt ist im Februar gestartet. Mit der Initiative wollen die
regionalen Kammern und die BRAK Rechtsanwälte dabei unterstützen, sich auf
dem Beratungsmarkt besser zu positionieren und sich insbesondere gegenüber
der nichtanwaltlichen Konkurrenz deutlich abzuheben. Die Initiative soll
keine Imagewerbung mit direkter Außenwirkung sein, sondern die Anwaltschaft
von innen heraus stärken. Die Broschüre 10 Fitmacher, die erste konkrete
Anregungen für eine besserer Kanzleipositionierung bietet, ist über die
regionalen Kammern erhältlich oder kann im Internet unter www.anwaelte-im-markt.de
herunter geladen werden. Die 10 Fitmacher werden vertieft durch drei
Leitfäden, von denen der erste mit dem Titel Kanzleistrategie Mitte März
erscheint. Bis zum Sommer folgen dann die Leitfäden PR und Werbung und
Mandantenbindung und -akquise. Die Leitfäden können direkt bei der BRAK
oder über www.anwaelte-im-markt.de
bestellt werden. Kleine Mitgliederstatistik der BRAKNach der Kleinen
Mitgliederstatistik zum 01.01.2006 der BRAK ist im Jahr 2005 ein leicht
geringerer Zuwachs zu verzeichnen als in den Jahren zuvor. Dies lässt sich auch anhand der Entwicklung
der Zahl zugelassener Rechtsanwälte von 1950 - 2006 ablesen sowie an der Grafik
zur Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte. In der BRAK-Presseerklärung 6/2006 v.
21.02.2006 betonte die BRAK, dass sie - trotz der insgesamt hohen Zahl
der Rechtsanwälte eine Beschränkung bei der Zulassung zur Anwaltschaft
weiterhin ablehnt. Weitere BRAK-Statistiken finden Sie hier. FGG- ReformDas BMJ hat den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) in
der ergänzten Fassung am 14.02.2006 vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es ein
eigenes Verfahren für die Familiengerichtsbarkeit einzuführen und zudem das
bisherige FGG-Verfahren umfassend zu reformieren. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung Nr. 5 v.
16.02.2006 und die BMJ-Presseerklärung
v. 15.02.2006. Wir berichteten bereits in KammerInfo 12/2005. Elektronischer Rechtsverkehr beim BAGAb 01.04.2006 kann der Schriftverkehr mit dem Bundesarbeitsgericht in
elektronischer Form erfolgen, nachdem das Bundeskabinett am 22.02.2006 die
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht
beschlossen hat. Danach können u.a. Schriftsätze und Anträge elektronisch
eingereicht werden, wobei eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem
Signaturgesetz erforderlich ist. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 22.02.2006. Zeugnisverweigerungsrecht für VerlobteDurch den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung
des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von
Verlobten im Strafrecht (BT-Drs. 16/516 v.
02.02.2006) will der Bundesrat eine missbräuchliche Inanspruchnahme des
Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte zukünftig verhindern. In ihrer
Stellungnahme bemängelte die Bundesregierung (Anlage 2 zu BT-Drs. 16/516 v.
02.02.2006, S.8), dass für die behauptete Zunahme des Missbrauchs von
Verlöbnissen keine rechtstatsächlichen Erkenntnisse vorlägen. Wenn ein
wirkliches Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung nachgewiesen werden
könnte, müsste sorgfältig geprüft werden, auf welche Weise eine sachgerecht
Neugestaltung im Kontext der Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen
Gründen erfolgen könne. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 13/2005. Stalking- BekämpfungsgesetzeDurch den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit
beharrlicher Nachstellungen StrÄndG (BT-Drs. 16/575 v.
08.02.2006) plant die Bundesregierung einen Abschnitt
"Nachstellung" im StGB einzufügen. Der Bundesrat hingegen hatte in
seiner letzten Sitzung beschlossen, seinen Entwurf eines
Stalking-Bekämpfungsgesetzes (BR-Drs.
48/06 (Beschluss) v. 10.02.2006) in der Fassung der BR-Drs.
551/04 (Beschluss) v. 18.03.2005 erneut beim Bundestag einzubringen.
Beide Entwürfe werden gegenseitig kritisiert. Dem Regierungsentwurf wird
vorgeworfen, keinerlei Handhabe zu bieten, um gefährliche Täter des Stalkings
zur Unterbrechung der Gewaltspirale in Haft zu nehmen. Am Gesetzentwurf des
Bundesrates wird bemängelt, dass durch ihn der Schutz von Opfern beharrlicher
Nachstellungen nicht verbessert werde. Zudem sei er verfassungsrechtlich
bedenklich. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 16/2005. Antwort der Bundesregierung zu KontoabfragenDie Bundesregierung teilte in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/535 v.
06.02.2006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/418 v.
18.01.2006) mit, dass im Zeitraum zwischen 01.04.05 und 31.01.06 Behörden
in 10.849 Fällen die Stammdaten der Konten von Bankkunden abgefragt haben.
Nach Darstellung der Regierung ist die Einführung des Kontenabrufes
verfassungsrechtlich geboten gewesen, um ein "Vollzugsdefizit" bei
der Besteuerung der Kapitaleinkünfte und der Einkünfte aus privaten
Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren zu beseitigen. Es sei nicht geplant,
das Kontenabrufverfahren auszusetzen. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 3/2006,
9,
6/2005. Gesetzentwurf zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und UmgehungenParallel zu den Überlegungen der Bundesregierung
(siehe hierzu KammerInfo 1
und 4/2006)
hat der Bundesrat nun einen Gesetzentwurf zur Verringerung steuerlicher
Missbräuche und Umgehungen vorgelegt (BT-Drs. 16/520 v.
02.02.2006). Damit sollen "legale, aber unerwünschte"
Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Dieser Entwurf
beruht auf einem der Diskontinuität unterfallenem Gesetzentwurf, der jetzt
erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde. Lesen Sie hierzu auch
KammerInfo 1/2006. FDP-Vorschlag zur SteuerreformDie FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur
Reform der direkten Steuern vorgelegt (BT-Drs. 16/679 v.
15.02.2006), durch den ein neues, einfaches und verständliches EStG
geschaffen werden soll. Nach den Plänen der FDP soll die individuelle
Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers als Maßstab für die Besteuerung im
Vordergrund stehen. Kernstück des Entwurfs ist ein Stufentarif mit den Sätzen
von 15, 25 und 35 %, dabei soll auf Ausnahmen von der
Bemessungsgrundlage verzichtet werden. Für alle Unternehmen soll es sowohl
bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaftsteuer einen
Zwei-Stufen-Tarif von 15 und 25 % geben. Die Gewerbesteuer wollen die
Liberalen abschaffen und den Gemeinden eine "angemessene
Ersatzfinanzierung" zugestehen. BVerfG: Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt TelekommunikationsverbindungsdatenDas BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde einer
Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen
des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte,
stattgegeben (Leitsätze
zum Urteil des BVerfG, 2 BvR 2099/04 vom 2.3.2006). Im Rahmen der
Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin
gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres
Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden. Diese Daten seien durch das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Das Fernmeldegeheimnis sei hingegen
nicht verletzt. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung
Nr. 13/2006 v. 02.03.2006 und die BMJ-Pressemitteilung
v. 02.03.2006. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert seine
4. Gesellschaftsrechtliche Jahrestagung am 17.03.-18.03.2006 in
Hamburg. Mehr Informationen finden Sie hier. |
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