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Aktuelles aus Berlin: |
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Entwurf über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze
bei innergemeinschaftlichen Verstößen Erbrechtsberatung durch Bank verstößt gegen
Rechtsberatungsgesetz Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
und anderer Gesetze |
Änderung der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung Novellierung der
Verbraucherinsolvenz Anhörung zu Antiterrorgesetzen |
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Ausgabe Nr. 22/2006 v. 16.11.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Entwurf über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen VerstößenDer Gesetzentwurf der Bundesregierung über die
Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen
Verstößen (BT-Drs. 16/2930)
kann grundsätzlich auch Rechtsanwälte als so genannte Dienstleistungserbringer
im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 VSchDG-E betreffen. Der Entwurf trägt
einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Nr. 2006/2004) über die
Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung von Verbraucherrechten
zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz) Rechnung. Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern kommen
darüber hinaus als handelnde Behörde im Sinne eines beauftragten Dritten
nach § 7 VSchDG-E in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und § 3 Abs. 1 Nr. 2
UKlaG in Betracht. Die Befugnisse der zuständigen Behörden sind in § 5
VSchDG-E geregelt. Die zuständigen Behörden treffen die notwendigen
Maßnahmen, die zur Feststellung, Beseitigung oder Verhütung künftiger
innergemeinschaftlicher Verstöße gegen Gesetze zum Schutz der
Verbraucherinteressen (hier kommen für Rechtsanwälte in erster Linie Verstöße
gegen das UWG in Betracht) erforderlich sind. Insbesondere § 5 Abs. 2
VSchDG-E sieht in diesem Zusammenhang sehr weit reichende Eingriffsbefugnisse
vor. So sind dort sowohl ein Einsichtsrecht als auch ein besonderes
Betretensrecht vorgesehen, ohne dass im Gesetz nähere Vorgaben zur
Verhältnismäßigkeit eines möglichen Eingriffs in die Verschwiegenheitspflicht,
das Zeugnisverweigerungsrecht und die Beschlagnahmefreiheit des Rechtsanwalts
geregelt sind. Dies hat die BRAK zum Anlass genommen, in zwei Stellungnahmen die Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages sowie den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass den besonderen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in anwaltliche Rechte und Privilegien hinreichend Rechnung getragen wird. Erbrechtsberatung durch Bank verstößt gegen RechtsberatungsgesetzDas OLG Karlsruhe entschied am 09.11.2006, dass
ein bei einer Bank angestellter Jurist für Bankkunden keinen Entwurf für ein
Testament und keine Stiftungssatzung fertigen dürfe. Das Gericht sah in
diesem Fall einen Verstoß
gegen das Rechtsberatungsgesetz. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister verkündetAm 15.11.2006 ist das Gesetz über elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(EHUG) im Bundesgesetzblatt
verkündet worden. Das Gesetz tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen haben folgende Schwerpunkte: ·
Umstellung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters
auf den elektronischen Betrieb, ·
Umstellung des elektronischen
Bundesanzeigers für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und
Veröffentlichung der Jahresabschlüsse, ·
die Möglichkeit des online-Abrufs wesentlicher publikationspflichtiger
Daten eines Unternehmens ab dem 01.01.2007 unter www.unternehmensregister.de. Wir berichteten bereits in Ausgaben 7/2006 und 19/2006. Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer GesetzeDie Bundesregierung hat
im März 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
und anderer Gesetze (BT-Drs.
16/887) vorgelegt. Dieser sieht vor, Verfahren in Wohnungseigentumssachen
künftig nicht mehr nach dem FGG, sondern nach den Vorschriften der ZPO
durchzuführen. Erstinstanzlich soll das Amtsgericht, in zweiter Instanz das
Oberlandesgericht und letztinstanzlich der Bundesgerichtshof zuständig sein.
Um den BGH nicht zu sehr zu belasten, soll die Nichtzulassungsbeschwerde für
eine Übergangszeit von fünf Jahren ausgeschlossen sein. Die BRAK begrüßt in
ihrer Stellungnahme Nr. 33/2006,
dass Verfahren in WEG-Sachen nach den Vorschriften der ZPO durchgeführt
werden sollen, da hierdurch der Beibringungsgrundsatz gestärkt wird. Kritisiert
wird z. B. die Übertragung der Zuständigkeit für die Berufung auf das
Oberlandesgericht. Um die Ortsnähe zu wahren, sollte für die Berufung das
Landgericht zuständig sein. Obligatorisches MahnverfahrenDie 77. Konferenz der JuMiKo hatte am 01./02.06
in Erlangen beschlossen, im Rahmen einer Länderabfrage zu prüfen, ob durch
ein obligatorisches Mahnverfahren für Zahlungsklagen der hohe Anteil der
Erledigungen durch Anerkenntnis- und Versäumnisurteil reduziert werden kann (Beschluss
zu TOP I.3). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12/2006.
Die BRAK hat zu
diesem Beschluss Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 34/2006). Sie rät
dringend davon ab, ein obligatorisches Mahnverfahren einzuführen. Bereits
jetzt existiert mit dem schriftlichen Vorverfahren nach § 276 ZPO eine
außerordentlich effektive und erfolgreiche Möglichkeit, streitige Verfahren
zu beenden. Durch die Einführung eines obligatorischen Mahnverfahrens hätte
der zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, das Verfahren in die Länge zu
ziehen. In den Fällen, in denen Widerspruch eingelegt wird, würde das
obligatorische Mahnverfahren weiterhin sowohl eine Belastung für die Justiz
als auch für die Anwaltschaft darstellen. Jahressteuergesetz 2007Am 08.11.2006 hat der Finanzausschuss des
Bundestages den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2007 (BT-Drs. 16/2712, BT-Drs. 16/3036) in
geänderter Fassung angenommen. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf
bedeutet der Verzicht auf die Regelung, die Steuerschulden eines Schuldners
nach Eröffnung der Insolvenz als Masseverbindlichkeiten zu behandeln. In dem Gesetzentwurf ist weiter vorgesehen, die
Verlustverrechnungsbeschränkung im Paragrafen 15b des Einkommensteuergesetzes
auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudehnen, und zwar rückwirkend
zum 1. Januar 2006. (Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/2928)
auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/2735). Änderung der Insolvenzrechtlichen VergütungsverordnungDas Bundesministerium der Justiz hat am 02.11.2006
den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung vorgelegt. Ziel des Verordnungsentwurfes
ist es, Unsicherheiten bezüglich der Berechnung der Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters auszuräumen und diesbezüglich eine Klarstellung in Übereinstimmung
mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu erreichen. Das
Bundesministerium der Justiz möchte mit diesem Entwurf die Sanierungschancen
für erhaltenswerte Unternehmen und deren Arbeitnehmer in dem bisher üblichen
Umfang sichern. Die
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung war auch Gegenstand
der Rede
der Bundesjustizministerin beim 1. Insolvenzverwalterkongress in Potsdam
am 02.11.2006. Novellierung der VerbraucherinsolvenzDas Bundesministerium der Justiz will das
Insolvenzverfahren für Privatpersonen vereinfachen. Zu diesem Zweck soll das Recht
der Verbraucherinsolvenz novelliert werden. Ziel sind Einsparungen für
den Staat sowie eine Entlastung der Gerichte. UnternehmenssteuerreformAm 02.11.2006 hat die Arbeitsgruppe Reform der
Unternehmenssteuer in Deutschland" einen Reformentwurf vorgelegt. Die
Eckpunkte hierzu gehen aus den Details
der wachstumsorientierten Unternehmensteuerreform für Deutschland hervor.
Das BMF stellte weitere Informationen zu Funktionsverlagerungen,
zum
Mantelkauf gem. § 8 Abs. 4 KStG, zur Wertpapierleihe
und zu den ökonomischen
Aspekten der steuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen zur
Verfügung. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMF-Pressemitteilung
133/2006 v. 02.11.2006. Anhörung zu AntiterrorgesetzenAm 6. November fand die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung und Anträgen der Opposition zur "Anti-Terror-Datei" und zum "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" statt. Im Fokus der Diskussion standen zwei
Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung gemeinsamer Dateien von
Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder (BT-Drs. 16/2950)
und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 16/2921). Diskutiert wurden dazu ein Antrag von Bündnis
90/Die Grünen zur "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die
Antiterrordateien und Beibehaltung der Trennung von Polizei und
Nachrichtendienst" (BT-Drs. 16/2071),
ein Antrag der Linksfraktion zur "Erhaltung des Trennungsgebotes durch
Nicht-Einrichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten"
(BT-Drs. 16/2624),
ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur "Beibehaltung der zeitlichen
Befristung und zur Verbesserung des Rechtsschutzes von Betroffenen bei den
Antiterrorgesetzen" (BT-Drs. 16/2081)
und zur "besseren Evaluierung der Antiterrorgesetze" (BT-Drs. 16/2072)
sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung, die "Evaluierung
des Terrorismusbekämpfungsgesetzes präziser zu gestalten" (BT-Drs. 16/2671). Die
Stellungnahmen
der Sachverständigen finden Sie im Internet. Nationaler IntegrationsplanDie Bundesjustizministerin eröffnete am 07.11.2006 die Gespräche der Arbeitsgruppe 4 Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen für die Erarbeitung eines Nationalen Integrationsplanes. Wie auf dem Integrationsgipfel am 14.07.2006 beschlossen, wurden sechs Arbeitsgruppen gebildet, in denen Migrantinnen und Migranten maßgeblicher politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen miteinander diskutieren zu Themen wie Bildung, Sprachförderung, Weiterentwicklung der Integrationskurse bis zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit. DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die "1.
Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht" am 24. und
25.11.2006 in Bochum. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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