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Aktuelles
aus Berlin: |
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Hauptversammlung der BRAK berät über
Juristenausbildung Stellungnahme der BRAK zur Änderung der
Vorschriften zum Aufgebotsverfahren Mitgliederstatistik Zu- und Abgänge vom
01.01.2005 bis 31.12.2005 Weitere Anhörung zum Urheberrecht Stellungnahme des Bundesrates zum
Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts |
Bundesrat stimmt
Jahressteuergesetz 2007 zu Änderungspläne der
Bundesregierung im Erb- und Pflichtteilsrecht Beschleunigung von
Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben Haftverbüßung von Ausländern im Heimatstaat Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher
Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen Flexible Ausbildungswege in der Berufsbildung |
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Ausgabe Nr. 23/2006 v. 30.11.2006 |
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Aktuelles
aus Berlin: Hauptversammlung der BRAK berät über JuristenausbildungDie in der Hauptversammlung der BRAK
zusammengeschlossenen Präsidenten der regionalen Kammern haben am 23.11.2006
intensiv über Wege der künftigen Juristenausbildung beraten. Die
Hauptversammlung ist dabei der Ansicht, dass die Bachelor/Master-Ausbildung
als 3+2 Modell eine Möglichkeit ist, den Bologna-Prozess qualitätswahrend in
den Studiengang Rechtswissenschaften zu integrieren und die Berufschancen
derjenigen, die keinen reglementierten juristischen Beruf anstreben, zu verbessern.
Die nachuniversitäre Ausbildung nach dem erfolgreichen Absolvieren des
Masterstudiengangs soll dabei auch weiterhin zum Einheitsjuristen führen,
eine Spartenausbildung wird von der Hauptversammlung abgelehnt. (siehe dazu
die Pressemitteilung vom
27.11.2006) Stellungnahme der BRAK zur Änderung der Vorschriften zum AufgebotsverfahrenDie Ausschuss ZPO/GVG der BRAK hat eine Stellungnahme
zu den das Aufgebotsverfahren betreffenden Regelungen in der geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und
in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Fam-FG) abgegeben.
Der Ausschuss begrüßt darin grundsätzlich die Überlegung, das Aufgebotsverfahren
künftig im FamFG zu regeln. Die bisher im 9. Buch der ZPO zusammengefassten
Bestimmungen über das Aufgebotsverfahren stellten in der Zivilprozessordnung
einen Fremdkörper dar, heißt es in der Stellungnahme.
Der Ausschuss regt aber gleichzeitig an, die Einstellung der Vorschriften
über das Aufgebotsverfahren in das FamFG zum Anlass zu nehmen, die Vorschriften
auch systematisch und sprachlich zu präzisieren. Es biete sich an, die
Regelungen in den einzelnen Abschnitten weitestgehend gleichmäßig zu
strukturieren und auch die einzelnen Formulierungen gleichmäßig zu halten.
Das würde erheblich zur Übersichtlichkeit und Nutzerfreundlichkeit des
künftigen Gesetzes beitragen, so der Ausschuss. Mitgliederstatistik Zu- und Abgänge vom 01.01.2005 bis 31.12.2005Zur Anwaltschaft neu zugelassen wurden im Jahr 2005 im Bundesgebiet 4.607 Rechtsanwälte, 3.425
Rechtsanwältinnen und 44 RA-GmbHs. Im Vergleich zum Jahr 2004 wurden
somit 210 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weniger neu zugelassen. Um etwa 1 % hat die Anzahl derjenigen, die ihre
Zulassung zurückgegeben haben (2.381),
zugenommen. Die Auswertung der zwei Statistiken Zu- und
Abgänge sowie Jurastudenten,
Prüfungen, Rechtsanwälte lässt die Folgerung zu, dass der bisherige
jährliche Zuwachsquote der Anwaltschaft von 4 % 5 % in den nächsten Jahren
unter 4 % sinken wird. Zu- und
Abgänge vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 Weitere Anhörung zum UrheberrechtIn der mittlerweile fünften Anhörung im
Bundestagsrechtsausschuss zur geplanten Urheberrechtsreform
ging es am 29.11.2006 um die Übertragbarkeit von Nutzungsrechten für noch
nicht bekannte Nutzungsarten. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der
Urheber zukünftig eine Nutzung seiner Werke auch für bisher noch nicht
bekannte Medien einräumt, dafür aber eine gesonderte, angemessene Vergütung
erhält. Bis zum Beginn der Verwertung in der neuen Nutzungsart soll der
Urheber noch seine Meinung ändern und die eingeräumten Rechte widerrufen
können. Die Meinung der Experten zu diesem Punkt ging auseinander: Während
beispielsweise der Richter am BGH Professor Joachim Bornkamm, den Entwurf
begrüßte, kritisierte Professor Haimo Schack den Entwurf als nicht
ausgereift. Der Gesetzgeber müsse sich darauf beschränken, bekannte
Nutzungsarten zu regulieren, so Schack. Eine gesetzliche Regelung aller
zukünftigen unbekannten Nutzungsarten würde dazu führen, dass der Urheber
Rechte vergibt, deren Wert und wirtschaftliche Bedeutung er bei
Vertragsschluss noch nicht erkennen könne. Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Reform des VersicherungsvertragsrechtsDer Bundesrat hat zu dem von der Bundesregierung
vorgelegten Entwurf
eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eine Stellungnahme
abgegeben. Hinsichtlich des vorgesehenen Direktanspruches bei
Pflichtversicherungen, der auch im Rahmen der Berufshaftpflicht für
Rechtsanwälte erhebliche Bedeutung erlangen würde, bittet der Bundesrat
darum, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens klarzustellen, dass
mit der Formulierung soweit dadurch die Erreichung des jeweiligen Zwecks der
Pflichtversicherung nicht gefährdet wird Risikobegrenzungen in der
Pflichtversicherung künftig möglich bleiben. In diesem Zusammenhang bittet
der Bundesrat auch um Klarstellung, dass im Falle der Einführung eines
Direktanspruchs im Bereich der Pflichtversicherung dieser Direktanspruch
jedenfalls im Umfang der vertraglichen Deckungsbegrenzungen beschränkt ist. Bundesratsentwurf zur Abschaffung der Strafmilderung des § 21 StGB bei selbstverschuldeten RauschtatenDer
Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 24.11.2006, den Entwurf
eines Strafrechtsänderungsgesetzes zu § 21 StGB in den Bundestag
einzubringen, wonach bei selbstverschuldetem Rausch die Strafmilderung nach §
21 StGB in der Regel entfallen und wieder der allgemeine strengere
Strafrahmen gelten soll. Die Rechtsordnung müsse deutlich zu erkennen geben,
dass ein Täter, der sich auf vorwerfbare Weise in einen Rausch versetzt und
in diesem Zustand eine Straftat begeht, in aller Regel keine pauschale
Strafmilderung zu erwarten habe, heißt es in der Begründung. Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2007 zuIn seiner Sitzung vom 24.11.2006 hat der
Bundesrat dem vom Bundestag am 9.11.2006 verabschiedeten Jahressteuergesetz
2007 (siehe dazu KammerInfo 22,
21
und 20/2006)
seine Zustimmung erteilt. Auf die Bitte des Bundesrates hin hatte der
Bundestag in seiner Sitzung am 9.11. noch eine moderate Gebührenregelung
beschlossen. So genannte normale Auskünfte an Bürger sind danach weiterhin gebührenfrei.
Die Gebührenregelung betrifft ausschließlich verbindliche Auskünfte nach §
89 Abs. 2 AO, die eine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfalten.
Diese Auskünfte werden auf förmlichen Antrag hin in einem besonderen
förmlichen Verfahren erteilt. Auskünfte dieser Art spielen im betrieblichen Bereich
eine Rolle, gerade bei großen unternehmerischen Investitionen, da insoweit
die steuerlichen Auswirkungen für den Antragsteller von erheblicher Bedeutung
sind. Hier rechnet man aufgrund der Normierung der verbindlichen Auskunft mit
einer erhöhten Anzahl von Anträgen und hält demgemäss eine moderate
Gebührenregelung für angemessen. Änderungspläne der Bundesregierung im Erb- und PflichtteilsrechtIn der Antwort auf die Kleine
Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu ihren Änderungsplänen im Erb- und
Pflichtteilsrecht teilte die Bundesregierung mit, dass die Bundesjustizministerin
derzeit punktuelle Änderungen im Erb- und Pflichtteilsrecht prüfe. In die
Prüfungen seien auch die Frage der Änderung der Pflichtteilsquote, die
Pflichtteilsentziehungsgründe, die Änderung der Stundungsvorschrift des §
2331a BGB, geplante Änderungen hinsichtlich der Ausgleichspflichten und der
Vorschriften zur Pflichtteilsergänzung sowie die Frage nach gesetzgeberischem
Handlungsbedarf im Pflichtteilsrecht hinsichtlich Zuwendungen und Spenden an
Familienstiftungen einbezogen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Ein
Zeitrahmen könne derzeit noch nicht angegeben werden. Beschleunigung von Planungsverfahren für InfrastrukturvorhabenDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2006
seine Zustimmung zum Gesetz
zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (Änderungen
durch den Rechtsausschuss) erteilt. Mit dem Gesetz soll das bislang
überwiegend auf die neuen Länder beschränkte Sonderplanungsrecht nach dem
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz abgelöst werden. Im Gesetz sind
Regelungen enthalten zu Präklusionsfristen bei der Beteiligung von
Umweltschutzvereinigungen und zur Erweiterung der Möglichkeiten zum Verzicht
auf Erörterungstermine im Anhörungsverfahren. Weiterhin wird für ausdrücklich
genannte Verkehrsinfrastrukturvorhaben die Verkürzung des Rechtsweges auf
eine Instanz, das BVerwG, geregelt. Haftverbüßung von Ausländern im HeimatstaatDer Bundesrat hat am 24.11.2006 das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des
Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen passieren lassen.
Künftig können verurteilte ausländische Straftäter auch ohne ihre Zustimmung
für die Haft in ihr Heimatland überstellt werden, wenn gegen sie eine
bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt. Von den Änderungen erhofft
man sich unter anderem Entlastung des deutschen Strafvollzugs. Gesetzentwurf zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten AnteilenDas Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf
zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten
Anteilen beschlossen, mit dem Real Estate Investment Trusts (REIT) in
Deutschland eingeführt und ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt
geschaffen werden sollen. Der deutsche REIT soll als in Deutschland ansässige
Aktiengesellschaft ausgestaltet werden. Die REITs sollen einem breiten
Anlegerkreis zugänglich sein, indem der Streubesitz durch eine dauerhafte
Quote von 15 % gesichert wird. Die AG soll von der Körper- und Gewerbesteuer
befreit sein, solange sie sich auf ihre Haupttätigkeit, den Erwerb,
Bewirtschaftung und den Verkauf von Immobilien, beschränkt. Die Besteuerung
erfolgt damit nach Ausschüttung der Erträge direkt beim Anleger. Die Beteiligung
eines jeden Aktionärs muss unter 10 % liegen (Höchstbeteiligungsklausel). Flexible Ausbildungswege in der BerufsbildungIn einem von dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung in Auftrag gegebenen Gutachten zur beruflichen Bildung plädieren
die Autoren für eine grundlegende Umgestaltung der beruflichen Bildung in
Form eines Modulsystems. In ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeigte sich die Bundesregierung
grundsätzlich offen für eine Umgestaltung. Jedoch ist noch keine
abschließende Bewertung der Ausgestaltung und Form der Erprobung vorgenommen
worden. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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