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Aktuelles
aus Berlin: |
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Zweites
Justizmodernisierungsgesetz Herbstkonferenz der
Justizminister Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der
Opferentschädigung bei Gewalttaten Stellungnahme der BRAK zur Verordnung für
Insolvenzverwaltervergütung Gesetzentwurf zur Verbesserung der
deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit in Strafsachen |
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Ausgabe Nr. 24/2006 v. 14.12.2006 |
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Aktuelles
aus Berlin: Zweites JustizmodernisierungsgesetzDas Zweite Justizmodernisierungsgesetz
wurde Ende November vom Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz soll mit
zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrensrechts in nahezu allen
Bereichen der Justiz, insbesondere zur Steigerung der Zügigkeit und
Kostengünstigkeit beitragen. Unter anderem ist vorgesehen, künftig
Streitverkündungen gegenüber dem Gericht und Sachverständigen auszuschließen,
Mahnanträge, die durch Rechtsanwälte eingereicht werden, ausschließlich in
maschinell lesbarer Form zuzulassen, und einen besonderen Wiederaufnahmegrund
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuzulassen. Im Strafrecht
soll es künftig eine Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt geben.
Außerdem wird durch einen neuen § 43 III StPO klargestellt, dass in den
Fällen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Haft- und
Unterbringungsbefehle wiederaufleben. (vgl. Stellungnahme
der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz
[Zivilrecht u. a.]; Stellungnahme
der BRAK zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz
[Strafrecht und Nebengesetze]) Herbstkonferenz der JustizministerDie Herbstkonferenz der Justizminister hat sich
auf ihrer Sitzung Ende November in Brüssel im Schwerpunkt mit dem Europarecht
befasst. So ging es unter anderem um die Einführung von
Mehrheitsentscheidungen im Strafrecht auf Europäischer Ebene, um die
Einführung einer grenzüberschreitenden
Bewährungsüberwachung sowie um ein künftiges Europäisches Vertragsrecht und
ein künftiges Europäisches Güterrecht. Im Bereich der nationalen
Rechtspolitik diskutierten die Justizminister und Justizministerinnen unter
anderem über mögliche familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des
Kindeswohls. Sie forderten die Bundesministerin der Justiz auf, möglichst
rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem Familienrichter bei einer
Gefährdung des Kindeswohls mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf Eltern und
Kinder zu geben. (Beschlüsse
der Herbstkonferenz der Justizminister 2006) Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei GewalttatenDie Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
hat einen Entwurf eines Gesetzes
zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten im
Bundestag eingebracht. Darin geht es darum, vom bisherigen Territorialprinzip
abzurücken und einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz auch dann zu
gewähren, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde. Außerdem sollen
künftig auch ausländische Opfer einer Straftat entschädigt werden, wenn sie
sich vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, als die Straftat
passierte und sie mit dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen
beziehungsweise deutschen Staatsangehörigen bis zum dritten Grad verwandt
sind (direkte oder Seitenlinie). Darüber hinaus sollen im Opferentschädigungsgesetz
Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt werden. Stellungnahme der BRAK zur Verordnung für InsolvenzverwaltervergütungDie BRAK hat eine Stellungnahme
zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung abgegeben. Der Verordnungsentwurf sieht Änderungen bei
der Berücksichtigung von mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenständen
bei der Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung vor. Die BRAK stimmt in
ihrer Stellungnahme den meisten Vorschlägen grundsätzlich zu, schlägt jedoch
vor, die Nichtberücksichtung von Vermögensgegenständen, die der Schuldner auf
Grund von Gebrauchsüberlassungsverträgen nutzt, auf nichtbewegliche
Vermögensgüter zu beschränken. Gesetzentwurf zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit in StrafsachenDie Bundesregierung hat am 13.12.2006 ein
Gesetzentwurf zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit in
Strafsachen beschlossen. Mit dem Gesetz soll mehreren bilateralen Verträgen
und Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen und zur Auslieferung zugestimmt
werden. Ziel dieser Verträge und Abkommen sei es, so heißt es in der
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums, für die strafrechtliche
Zusammenarbeit zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten harmonisierte
vertragliche Grundlagen zu schaffen und bestehende bilaterale Verträge mit
Blick auf die Herausforderungen der Bekämpfung des Terrorismus und der
grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu modernisieren. (Regierungsentwurf
des Gesetzes zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit im
Strafrecht, Pressemitteilung
des Bundesjustizministeriums) Konsultationsverfahren der EU-Kommission zum Europäischen Leistungspunktesystem für den Bereich der beruflichen BildungDie EU-Kommission hat am 15.11.2006 das Konsultationsverfahren
zum europäischen Leistungspunktesystem für den Bereich der beruflichen
Bildung (ECVET) gestartet. Mit diesem Vorschlag würde ein Konzept für die
Gestaltung eines Leistungspunktesystems zur Übertragung, Akkumulierung und
Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung sowie seine
Umsetzung formuliert. Ziel sei es, ein System zu etablieren, das es
ermöglicht, im Ausland erworbene Lernleistungen übertragbar und akkumulierbar
zu machen. Darüber hinaus soll die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen
Bildungsbereichen sowie die Anerkennung informellen Lernens verbessert
werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
wirkte in der Expertenarbeitsgruppe der EU-Kommission mit. Aus seiner Sicht
beschreibe das Konsultationsdokument die wichtigsten Grundsätze, Verfahren
und Instrumente eines kohärenten und praxisorientierten ECVET-Systems, das
unmittelbar der Förderung transnationaler Mobilität in der beruflichen
Bildung dienen soll und mittelbar auch zur Verbesserung von horizontaler und
vertikaler Mobilität auf nationaler Ebene beitragen könne. Im Fordergrund
stehe die sugsessive freiwillige Implementierung in den Mitgliedstaaten sowie
die Erprobung und Weiterentwicklung des vorgeschlagenen Konzeptes in der
praktischen Anwendung. Broschüre KündigungsschutzDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die als Anlage beigefügte kostenlose Broschüre Kündigungsschutz neu aufgelegt. Die Broschüre informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche und außerordentliche Kündigung, die Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen, den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, Massenentlassungen sowie Kündigungsfristen. Im Anhang der Broschüre ist das Kündigungsschutzgesetz komplett abgedruckt. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (www.bmas.bund.de) bestellt oder dort als Datei heruntergeladen werden. Wörterbuch für Ihren Anwaltbesuch wieder erhältlichDas von der Bundesrechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit mit dem Langenscheidt-Verlag herausgegebene Wörterbuch für Ihren Anwaltsbesuch ist, nachdem es innerhalb weniger Monate vergriffen war, wieder erhältlich. In dem kleinen handlichen Büchlein sind etwa 150 Rechtsbegriffe mandantenfreundlich aufbereitet. Es ist zur Weitergabe an Mandanten gedacht und kann für 2 Euro zzgl. Mehrwertsteuer bei der BRAK bestellt werden. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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