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Aktuelles aus Berlin: |
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BVerfG: Verbot anwaltlicher
Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen Kleine Mitgliederstatistik der
Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007 Signaturkarten für Rechtsanwälte |
Verbesserter Schutz für
geistiges Eigentum Finanzgericht hält
Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Vereinfachung des
Insolvenzverfahrens |
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Ausgabe Nr. 5/2007 v. 15.03.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: BVerfG: Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen<Das
BVerfG entschied mit Beschluss v. 12.12.2006 1
BvR 2576/04 , dass das gesetzliche Verbot der Vereinbarung von
anwaltlichen Erfolgshonoraren (§ 49 b Abs. 2 BRAO) mit dem Grundrecht auf
freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) insoweit nicht vereinbar ist,
als das Verbot keine Ausnahmen vorsieht. Das Verbot ist nämlich selbst dann
zu beachten, wenn der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die
diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Der Gesetzgeber wird
durch das BVerfG verpflichtet, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung zu
treffen. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare
anwendbar. In
ihrer BRAK-Presseerklärung-
Nr. 8 v. 07.03.2007 weist die BRAK darauf hin, dass bei einer Neuregelung
alle Gemeinwohlbelange beachtet werden müssten. Sie wird den Gesetzgeber
konstruktiv dabei unterstützen, eine Regelung zu finden, die die
Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die Waffengleichheit der Parteien im Prozess
gewährleistet und auf der anderen Seite den Zugang der Bürger zum Recht
sichert. Lesen
Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung
Nr. 27/2007 v. 07.03.2007. Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007Die
BRAK hat die Kleine
Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007 nebst der Entwicklung
der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2007 und der
entsprechenden grafischen
Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin
einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2007 um fast einen Prozentpunkt geringer
ausfällt als in den Vorjahren. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Zuwachs
der Anwaltschaft in den nächsten Jahren weiter verringert, wie auch die
Statistik Jurastudenten,
Prüfungen, Rechtsanwälte vermuten lässt. Die Rechtsanwaltskammern haben
insgesamt zum 01.01.2007 143.442 Mitglieder (Vorjahr: 138.679), davon 142.830
Rechtsanwälte (Zuwachs 3,42 %), 346 Rechtsbeistände (Rückgang von -2,3 %),
260 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 20,37 %) und nunmehr auch 5
Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 3,43 %
zu verzeichnen. Lesen Sie auch die BRAK- Presseerklärung- Nr. 7 v.
05.03.2007. Elektronischer RechtsverkehrDie
BRAK unterstützt mit dem Zehn-Punkte-Plan
der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und
verbände der Rechtsanwälte und Notare zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs das Ziel, den Verbreitungsgrad des elektronischen
Rechtsverkehrs (ERV) in
Deutschland zu steigern. Dieser Maßnahmenkatalog wird im Rahmen einer
Pressekonferenz auf der CeBIT in Anwesenheit der Bundesjustizministerin, der
Berliner Justizsenatorin, den Präsidenten der BRAK und der BNotK vorgestellt.
Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr.
9 v. 15.03.2007 sowie die Presseeinladung
der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 13.03.2007 Signaturkarten für RechtsanwälteDie
Bundesnotarkammer (BNotK) gibt jetzt in Kooperation mit der BRAK eine Signaturkarte
für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus. Diese Signaturkarte für die
qualifizierte elektronische Signatur mit Berufsattribut ermöglicht Ihnen die
Teilnahme am Elektronischen
Rechtsverkehr. Weitere Informationen zur BNotK-Karte für Rechtsanwälte
finden Sie hier. Pflichtangaben nach § 5 TMGAm
01.03.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte
elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz
ElGVG - BGBl
I 2007, S. 179 ff.) in Kraft getreten. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 21/2006.
Das ElGVG beinhaltet in Artikel 1 das Telemediengesetz (TMG). In diesem
werden die bisher im Bundesrecht (Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz)
und Landesrecht (Mediendienste-Staatsvertrag) geregelten wirtschaftsbezogenen
Regelungen für Tele- und Mediendienste unter dem Begriff Telemedien zusammengeführt.
Die Pflichtangaben, die in § 6 TDG geregelt waren, sind nunmehr in § 5 TMG zu
finden. Das Teledienstegesetz ist gleichzeitig mit Inkrafttreten des
Telemediengesetzes außer Kraft getreten. An der Regelung sind nur
redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Weitere Informationen hierzu
finden Sie hier. Online-DurchsuchungenDas
Land Thüringen stellte einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates
zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im
Strafverfahren (BR-Drs.
144/07). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in der StPO eine
entsprechende Befugnisnorm
aufzunehmen. Der BGH hatte mit Beschluss v.
31.01.2007 StB 18/06 entschieden, dass die verdeckte
Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig
ist. Der Bundesrat verwies den Antrag Thüringens in seiner Sitzung am
09.03.2007 an den Rechts- und an den Innenausschuss, wobei dem Rechtsausschuss
die Federführung übertragen wurde. Wir berichten zu diesem Thema in
KammerInfo 3/2007. Reform der FührungsaufsichtAm
07.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der so genannten Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993)
statt. Die befragten Experten (Liste
der Sachverständigen) begrüßten dabei grundsätzlich die vorgeschlagenen
Neuregelungen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.
Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und
Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die
Freiheit geben. Zu diesem Thema berichteten wir bereits in KammerInfo 14,
11,
8
und 7/2006
sowie 10/2005. UnternehmensteuerreformDas
Bundeskabinett hat am 14.03.2007 den Gesetzentwurf
für die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Das Gesetz soll nach den
Plänen der Regierung am 01.01.2008 in Kraft treten. Die BRAK hatte sich in
der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007
überwiegend kritisch zu den vorgeschlagenen Neuregelungen geäußert. Lesen Sie
auch die Presseerklärung
der Bundesregierung v. 14.03.2007. Informationen des Bundesministeriums
der Finanzen zum Reformvorhaben finden Sie hier.
Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 4/2007. UmwandlungsgesetzDer
Bundesrat beschloss am 09.03.2007 zum Entwurf eines Zweites Gesetz zur
Änderung des Umwandlungsgesetzes, entgegen der Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse
(BR-Drs.
95/1/07) - keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs.
95/07 (Beschluss)) zu stellen. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
(BR-Drs.
95/2/07) fasste der Bundesrat außerdem eine Entschließung, mit der die
Festlegung einer Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung im
Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3
UmwG kritisiert wird. Der
Bundestag hatte zuvor aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Rechtsausschusses (BT-Drs.
16/4193) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2919)
beschlossen (BR-Drs.
95/07). Verbesserter Schutz für geistiges EigentumDer
Bundesrat hat am 09.03.2007 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs.
64/07), aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs.
64/1/07), eine Stellungnahme des Bundesrates beschlossen (BR-Drs.
64/07 (Beschluss)). Weitere Erläuterungen zur BR-Drs. 64/07 finden Sie hier.
Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums
umgesetzt werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 2/2007. Finanzgericht hält Pendlerpauschale für verfassungswidrig.Das
Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat das BVerfG angerufen. Es hält die
Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im
Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Lesen Sie hierzu auch die
Entscheidung v. 27.02.2007 (Az: 8
K 549/06) des NFG sowie die Presseinformation
v. 05.03.2007. Vereinfachung des InsolvenzverfahrensDer
Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 09.03.2007 beschlossen, zum Entwurf
eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens keinen Antrag auf Einberufung
des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs.
96/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag aufgrund der
Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4194)
den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3227) in
der Fassung der BR-Drs.
96/07 beschlossen. Wir berichteten hierzu bereits in KammerInfo 19
und 12/2006. Reform des GerichtsvollzieherwesensDer
Bundesrat beschäftigte sich am 09.03.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur
Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs.
150/07). Dieser Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen,
Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Aufgaben
der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen werden sollen. Dadurch soll
die Effizienz der Zwangsvollstreckung langfristig erhalten bzw. verbessert
werden. Die BRAK hatte im Rahmen des sog. BRAK-Papiers zur Großen
Justizreform (BRAK-Stellungnahme-Nr.
18/2005, S. 12f.) eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens nicht
grundsätzlich abgelehnt, soweit dadurch tatsächlich eine schnellere und
effektivere Zwangsvollstreckung erreicht werden kann. Der Bundesrat verwies
den Entwurf an die Ausschüsse. DAIDas Deutsche
Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert
Wettbewerb und Werbung im Gesundheitsmarkt" am 24.03.2007 in
Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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