KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

BVerfG: Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007

Elektronischer Rechtsverkehr

Signaturkarten für Rechtsanwälte

Pflichtangaben nach § 5 TMG

Online-Durchsuchungen

Reform der Führungsaufsicht

 

Unternehmensteuerreform

Umwandlungsgesetz

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Finanzgericht hält Pendlerpauschale für verfassungswidrig.

Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

DAI

Ausgabe Nr. 5/2007 v. 15.03.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

BVerfG: Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmen zulassen<

Das BVerfG entschied mit Beschluss v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04 –, dass das gesetzliche Verbot der Vereinbarung von anwaltlichen Erfolgshonoraren (§ 49 b Abs. 2 BRAO) mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) insoweit nicht vereinbar ist, als das Verbot keine Ausnahmen vorsieht. Das Verbot ist nämlich selbst dann zu beachten, wenn der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Der Gesetzgeber wird durch das BVerfG verpflichtet, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare anwendbar.

In ihrer BRAK-Presseerklärung- Nr. 8 v. 07.03.2007 weist die BRAK darauf hin, dass bei einer Neuregelung alle Gemeinwohlbelange beachtet werden müssten. Sie wird den Gesetzgeber konstruktiv dabei unterstützen, eine Regelung zu finden, die die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die Waffengleichheit der Parteien im Prozess gewährleistet und auf der anderen Seite den Zugang der Bürger zum Recht sichert.

Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 27/2007 v. 07.03.2007.

 

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007

Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2007 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2007 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2007 um fast einen Prozentpunkt geringer ausfällt als in den Vorjahren. Es ist damit zu rechnen, dass sich der Zuwachs der Anwaltschaft in den nächsten Jahren weiter verringert, wie auch die Statistik „Jurastudenten, Prüfungen, Rechtsanwälte“ vermuten lässt. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2007 143.442 Mitglieder (Vorjahr: 138.679), davon 142.830 Rechtsanwälte (Zuwachs 3,42 %), 346 Rechtsbeistände (Rückgang von -2,3 %), 260 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 20,37 %) und nunmehr auch 5 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 3,43 % zu verzeichnen. Lesen Sie auch die BRAK- Presseerklärung- Nr. 7 v. 05.03.2007.

 

Elektronischer Rechtsverkehr

Die BRAK unterstützt mit dem Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und –verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ das Ziel, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in Deutschland zu steigern. Dieser Maßnahmenkatalog wird im Rahmen einer Pressekonferenz auf der CeBIT in Anwesenheit der Bundesjustizministerin, der Berliner Justizsenatorin, den Präsidenten der BRAK und der BNotK vorgestellt. Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 9 v. 15.03.2007 sowie die Presseeinladung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz v. 13.03.2007

 

Signaturkarten für Rechtsanwälte

Die Bundesnotarkammer (BNotK) gibt jetzt in Kooperation mit der BRAK eine Signaturkarte für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus. Diese Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur mit Berufsattribut ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr. Weitere Informationen zur BNotK-Karte für Rechtsanwälte finden Sie hier.

 

Pflichtangaben nach § 5 TMG

Am 01.03.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG - BGBl I 2007, S. 179 ff.) in Kraft getreten. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 21/2006. Das ElGVG beinhaltet in Artikel 1 das Telemediengesetz (TMG). In diesem werden die bisher im Bundesrecht (Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz) und Landesrecht (Mediendienste-Staatsvertrag) geregelten wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste unter dem Begriff „Telemedien“ zusammengeführt. Die Pflichtangaben, die in § 6 TDG geregelt waren, sind nunmehr in § 5 TMG zu finden. Das Teledienstegesetz ist gleichzeitig mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes außer Kraft getreten. An der Regelung sind nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. 

 

Online-Durchsuchungen

Das Land Thüringen stellte einen Antrag auf eine Entschließung des Bundesrates zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren (BR-Drs. 144/07). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in der StPO eine entsprechende  Befugnisnorm aufzunehmen. Der BGH hatte mit Beschluss v. 31.01.2007 – StB 18/06 – entschieden, dass die verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Der Bundesrat verwies den Antrag Thüringens in seiner Sitzung am 09.03.2007 an den Rechts- und an den Innenausschuss, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung übertragen wurde. Wir berichten zu diesem Thema in KammerInfo 3/2007.

 

Reform der Führungsaufsicht

Am 07.03.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der so genannten Führungsaufsicht (BT-Drs. 16/1993) statt. Die befragten Experten (Liste der Sachverständigen) begrüßten dabei grundsätzlich die vorgeschlagenen Neuregelungen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben. Zu diesem Thema berichteten wir bereits in KammerInfo 14, 11, 8 und 7/2006 sowie 10/2005.

 

Unternehmensteuerreform

Das Bundeskabinett hat am 14.03.2007 den Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Regierung am 01.01.2008 in Kraft treten. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 überwiegend kritisch zu den vorgeschlagenen Neuregelungen geäußert. Lesen Sie auch die Presseerklärung der Bundesregierung v. 14.03.2007. Informationen des Bundesministeriums der Finanzen zum Reformvorhaben finden Sie hier. Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 4/2007. 

 

Umwandlungsgesetz

Der Bundesrat beschloss am 09.03.2007 zum Entwurf eines Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, – entgegen der Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse (BR-Drs. 95/1/07) - keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (BR-Drs. 95/07 (Beschluss)) zu stellen. Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 95/2/07) fasste der Bundesrat außerdem eine Entschließung, mit der die Festlegung einer Sollfrist für die gerichtliche Entscheidung im Freigabeverfahren nach  § 16 Abs. 3 UmwG kritisiert wird. 

Der Bundestag hatte zuvor aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4193) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2919) beschlossen (BR-Drs. 95/07).

 

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Der Bundesrat hat am 09.03.2007 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BR-Drs. 64/07), aufgrund der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 64/1/07), eine Stellungnahme des Bundesrates beschlossen (BR-Drs. 64/07 (Beschluss)). Weitere Erläuterungen zur BR-Drs. 64/07 finden Sie hier. Mit dem Gesetzentwurf soll in erster Linie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums umgesetzt werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 2/2007.

 

Finanzgericht hält Pendlerpauschale für verfassungswidrig.

Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat das BVerfG angerufen. Es hält die Neuregelung zur Entfernungspauschale (sog. Pendlerpauschale) im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig. Lesen Sie hierzu auch die Entscheidung v. 27.02.2007 (Az: 8 K 549/06) des NFG sowie die Presseinformation v. 05.03.2007.

 

Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 09.03.2007 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 96/07 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/4194) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/3227) in der Fassung der BR-Drs. 96/07 beschlossen. Wir berichteten hierzu bereits in KammerInfo 19 und 12/2006.

 

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Der Bundesrat beschäftigte sich am 09.03.2007 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07). Dieser Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen werden sollen. Dadurch soll die Effizienz der Zwangsvollstreckung langfristig erhalten bzw. verbessert werden. Die BRAK hatte im Rahmen des sog. BRAK-Papiers zur Großen Justizreform (BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005, S. 12f.) eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens nicht grundsätzlich abgelehnt, soweit dadurch tatsächlich eine schnellere und effektivere Zwangsvollstreckung erreicht werden kann. Der Bundesrat verwies den Entwurf an die Ausschüsse. 

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert  „Wettbewerb und Werbung im Gesundheitsmarkt" am 24.03.2007 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.