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Aktuelles aus Berlin: |
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Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der
Rechtsanwälte Juristenausbildung:
Referendariat muss erhalten bleiben Einführung einer
Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Gerichtsvollzieherwesens |
Reform der
Führungsaufsicht/Sicherungsverwahrung Kleine Anfrage zur Online-Durchsuchung BVerfG: Keine Strafbarkeit bei
vorsatzlosem Sich-Entfernen von Unfallort |
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Ausgabe Nr. 7/2007 v. 12.04.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der RechtsanwälteDas Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft ist im BGBl. I 2007, 358 ff. vom 30.03.2007 verkündet worden. Es tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, d.h. zum 01.06.2007. Durch die Neuregelung entfällt für Anwälte das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen. Außerdem können Rechtsanwälte zukünftig bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 4 und 1/2007, 1/2006 sowie 8 und 3/2005. Juristenausbildung: Referendariat muss erhalten bleibenIn der BRAKPressemitteilung-Nr. 10 v.
02.04.2007 lehnt die BRAK die Pläne des Baden-Württembergischen und des
Sächsischen Justizministers, das Staatsexamen durch ein Master-Programm zu
ersetzen und zugleich das Referendariat abzuschaffen, ab. Lesen Sie zu diesen
Plänen die Pressemitteilung
des Justizministeriums Baden-Württemberg v. 04.02.2007. Kritisch äußerte
sich dazu auch die Bayerische Justizministerin in der Pressemitteilung-Nr.
41/07 v. 02.04.2007. Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das BerufungsverfahrenDer Bundesrat hat am 30.03.2007 beschlossen, den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der
Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und Entwurf eines Gesetzes zur Reform des GerichtsvollzieherwesensDie Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen Gesetzesantrag zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 150/07). Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu verbessern, soll die Gerichtsvollziehertätigkeit auf Beliehene übertragen werden. Zu diesem Zweck wurde gleichzeitig der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 149/07), um die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Justizministerkonferenz hatte am 30.11.2006 die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern darum gebeten, den ursprünglich von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung erarbeiteten Gesetzentwurf in das förmliche Gesetzgebungsverfahren einzubringen (Beschluss zu TOP I.1). Lesen Sie auch KammerInfo 5/2007. Anti-Stalking-Gesetz verkündetDas Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen wurde im BGBl. I 2007, 354 f. vom 30.03.2007 verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigener Straftatbestand für so genanntes Stalking eingeführt. Wer einen anderen Menschen durch beharrliches und unbefugtes Nachstellen belästigt und die Lebensgestaltung seines Opfers dadurch schwerwiegend beeinträchtigt, wird künftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4/2007, 20 und 5/2006 sowie 16/2005. Reform der Führungsaufsicht/SicherungsverwahrungDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.03.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung gebilligt (BR-Drs 192/07- Beschluss). In seinem Beschluss wies der Bundesrat - auf einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Thüringen (BR-Drs 192/1/07) in einer Entschließung zum Gesetzentwurf auf weiteren Regelungsbedarf beim Recht der Sicherungsverwahrung hin. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 6 und 5/2007; 14, 11, 8 und 7/2006 sowie 10/2005. Kleine Anfrage zur Online-DurchsuchungIn einer Kleinen Anfrage zu Online-Durchsuchungen (BT-Drs. 16/4795) erkundigte sich die FDP-Fraktion, ob im Rahmen des Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit (vgl. BMI-Information v. 10.11.2006) die Forschungen und Entwicklungen zu sog. Online-Durchsuchungen aktuell weiterverfolgt werden. Weiter wird nach den Plänen des Bundesinnenministeriums (BMI) gefragt, eine Rechtsgrundlage für die Durchsuchungen zu schaffen und welche technische Lösung dabei verfolgt wird. Der BGH hatte mit Beschluss v. 31.01.2007 StB 18/06 entschieden, dass die verdeckte Online-Durchsuchung wegen des Fehlens einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Hierzu hatte sich die BRAK in der Stellungnahme-Nr. 4/2007 geäußert. Wir berichten zu diesem Thema auch in KammerInfo 5 und 3/2007. BVerfG: Keine Strafbarkeit bei vorsatzlosem Sich-Entfernen von UnfallortIn seinem Beschluss v. 19.03.2007 2 BvR 2273/06 hat das BVerfG entschieden, dass keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gegeben ist, wenn man sich ohne Vorsatz vom Unfallort entfernt. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 35/2007 v. 30.03.2007. Nds. OVG und VG Lüneburg bieten ERV anDas Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und
das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten elektronische Kommunikation in
gerichtlichen Verfahren an. Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen
Rechtsverkehr (ERV) ist ein PC
mit Internetanbindung und eine Signaturkarte.
Weitere Informationen finden Sie hier. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert
Die WEG Novelle in der anwaltlichen Praxis" am 25.04.2007 in Bad
Homburg, am 04.05.2007 in Hamburg und am 16.06.2007 in Berlin. Weitere
Informationen finden Sie hier. Seminar zum ERVIm Zusammenhang mit der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) bietet die Europäische EDV-Akademie des Rechts (EEAR) am 27.04.2007 in Merzig ein kostenloses Seminar mit Workshopcharakter zu dem Thema Der Beweis im elektronischen Rechtsverkehr an. Sponsor dieses Seminar ist der EDV-Gerichtstag. Weitere Informationen zum Inhalt der Veranstaltung finden Sie hier. Ihre Anmeldung zu dem Seminar richten Sie bitte an info@eear.eu. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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