KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Hinweis auf Abrechnung nach Streitwert gem. § 49b Abs. 5 BRAO

Frühjahrs-Justizministerkonferenz

FGG-Reformgesetz

Änderung der ZPO und des ArbGG

GmbH- Reform (MoMiG)

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Urheberrechtsnovelle

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

 

Telekommunikationsüberwachung

Neue Kronzeugenregelung

Wahlrechtsmittel

Bekämpfung der Computerkriminalität

FDP-Antrag zu Beschuldigtenrechten

Unternehmenssteuerreform 2008

Durchlaufende Posten

Fragebogen zum Vergleich von deutschen und chinesischen Rechtsanwälten

DAI

Ausgabe Nr. 13/2007 v. 05.07.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Hinweis auf Abrechnung nach Streitwert gem. § 49b Abs. 5 BRAO

Der BGH hat mit Urteil v. 24.05.2007 (Az.: IX ZR 89/06) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet ist. Der Anwalt haftet nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss nach § 311 Abs. 2 BGB. Der BGH stellte klar, dass auch die Verletzung von Berufspflichten Schadensersatzansprüche des Mandanten begründet, wenn sie seinem Schutz dienen.

Der BGH weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche begründet werden könnten, allerdings § 49b Abs. 5 BRAO kein gesetzliches Verbot enthalte. § 134 BGB finde deshalb keine Anwendung, der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts entfalle nicht durch einen Verstoß gegen die vorvertragliche Hinweispflicht.

 

Frühjahrs-Justizministerkonferenz

Am 28. und 29.06.2007 fand die 78. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Berlin statt. Auf der Tagesordnung standen neben dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Umsetzung des § 15a EGZPO“, Überlegungen zur Zusammenlegung der Sozial- mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.

Die Beschlüsse der 78. JuMiKo lauten wie folgt:

TOP I.1 - Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen (Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2007.)

TOP I.2 - Entschädigungsregelung zur Abgeltung der Bürokosten im Gerichtsvollzieherdienst (vgl. KammerInfo 11, 9 sowie 7/2007)

TOP I.3 - Gesetzliche Regelung der Aufbewahrungsbestimmungen

TOP I.4 - Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Umsetzung des § 15a EGZPO"

TOP I.5 - Zusammenführung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005, BRAK-Stellungnahme-Nr. 29/2005, KammerInfo 8 und 6/2004)

TOP II.1 - Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Jugenddelinquenz im Bereich der Schwellen- und Intensivtäter. Lesen Sie auch die Pressemitteilung Nr. 30/2007 v. 29.06.2007 der Berliner Senatsverwaltung für Justiz.)

TOP II.2 - Bericht des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz "Auswirkungen des § 36a SGB VIII auf die jugendstrafrechtliche Sanktionspraxis"

TOP II.3 - Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau.

 

FGG-Reformgesetz

Der Bundesrat beschäftigt sich am 06.07.2007 mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BR-Drs. 309/07) und den umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 309/2/07) hierzu. Diese sind in den Erläuterungen zu TOP 23 kurz zusammengefasst. Bei seiner letzten Sitzung am 08.06.2007 hatte der Bundesrat - aufgrund eines Vorschlags des ständigen Beirats (BR-Drs. 309/1/07) - eine Fristverlängerung zur Stellungnahme verlangt (zu BR-Drs. 309/07).

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht ein Antrag des Landes Hessen (BR-Drs. 309/3/07). Danach soll der Bundesrat darauf hinweisen, dass dem Bund seit der Föderalismusreform die verfassungsrechtliche Kompetenz fehle, Aufgaben der kommunalen Betreuungsbehörden und Jugendämter zu regeln. Das Land Berlin beantragt (BR-Drs. 309/4/07), dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft wird, ob formell einheitliche Vorschriften für Ehe- und Lebenspartnerschaften geschaffen werden können. Lesen Sie zum FGG-Reformgesetz auch KammerInfo 12 und 9/2007, 16, 11 und 5/2006 sowie 12/2005.

 

Änderung der ZPO und des ArbGG

Das Land Schleswig-Holstein hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs. 439/07) eingebracht. Der Gesetzesantrag ist Gegenstand der Tagesordnung der 835. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2007. Hintergrund des Gesetzesantrags ist ein Beschluss der 77. Justizministerkonferenz am 01./02.06.2006, die Berufungssumme von 600 Euro auf mindestens 1.000 Euro anzuheben und darüber hinaus die Rechtsmittel des arbeitsgerichtlichen und des zivilgerichtlichen Verfahrens anzugleichen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Änderung entscheidend, dass eine dem § 522 Abs. 2 ZPO nachgebildete Regelung in § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG aufgenommen werden soll. Dann wäre auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren das Berufungsgericht befugt, Berufungen durch einstimmigen Beschluss unverzüglich, d.h. ohne mündliche Verhandlung, zurückzuweisen, wenn es davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine weitere Entscheidung für die Rechtsfortbildung oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht erforderlich ist.

 

GmbH- Reform (MoMiG)

Der Bundesrat beschäftigt sich am 06.07.2007 mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – MoMiG (BR-Drs. 354/07). Durch den Regierungsentwurf sollen GmbH-Gründungen erleichtert und beschleunigt werden. Der federführende Rechtsausschuss, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme (BR-Drs. 354/1/07) abzugeben. Eine kurze Zusammenfassung findet sich in den Erläuterungen zum TOP 25. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006.

 

Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I, S. 370ff.) tritt zum 01.07.2007 in Kraft. Durch die Neuregelung wird das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen an die Zivilgerichte verwiesen. Zudem soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 29.06.2007 und KammerInfo 11, 4/2007 sowie 22 und 21/2006.

 

Urheberrechtsnovelle

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 16/1828) ist am 05.07.2007 vom Bundestag verabschiedet worden. Durch die Neuregelung soll ein angemessener Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher hergestellt werden. Zuvor stand der Regierungsentwurf am 04.07.2007, ebenso wie der Antrag der FDP-Fraktion „Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden“ (BT-Drs. 16/262), auf der Tagesordnung der nicht öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 23, 14, 11, 9 und 7/2006.

 

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Die Bundesregierung hat zum Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - § 98a (BT-Drs. 16/5724) Stellung genommen (Anlage 2 in BT-Drs. 16/5724). Sie lehnt darin die vorgeschlagene Neuregelung ab, da sie der Ansicht ist, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei, gerichtliche Entscheidungen zu vollstrecken. Am 11.05.2007 hatte zuvor der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzierherwesens (BR-Drs. 150/07 (Beschluss)) sowie den damit zusammenhängenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 149/07 (Beschluss) (neu)) verabschiedet. Lesen Sie auch die Pressemeldung des Bundestages v. 26.06.2007 sowie KammerInfo 11, 9 und 7/2007.

 

Telekommunikationsüberwachung

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BT-Drs. 16/5846) vorgelegt. Dadurch soll den Vorgaben aus dem BVerfG-Urteil v. 27.07.2007 (1 BvR 668/04, vgl. dazu KammerInfo 15/2005) nachgekommen werden und verdeckte Ermittlungsmaßnahmen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Vorgesehen, ist u.a., dass - auch ohne Wissen der Betroffenen - die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Dabei wird klargestellt, dass u.a. Rechtsanwälte als Verteidiger eines Beschuldigten vom Abhören ausgenommen sind. Rechtsanwälte, die nicht als Strafverteidiger tätig werden, sondern ihre Mandanten z.B. in Familiensachen vertreten, sind hingegen nicht ausgenommen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung (BT-Drs. 16/3827) u.a. die Wahrung der Rechte der Berufsgeheimnisträger. Danach soll eine Regelung zum umfassenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträger und Betroffenem geschaffen werden.

 

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 16/1421), die „Reform der Telekommunikation zügig um(zu)setzen“. Sie fordert insbesondere, die Vorgaben des BVerfG aus dem Urteil v. 03.03.2004 (1 BvR 2378/98), welches zum Teil auch Auswirkungen auf die Telekommunikationsüberwachung habe, umzusetzen. Die Bundesregierung solle Ausnahmetatbestände zum Schutz der grundrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern schaffen.

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12/2007.

 

Neue Kronzeugenregelung

Der Bundesrat berät in seiner 835. Sitzung am 06.07.2007 über eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BR-Drs. 353/07). Nach der Neuregelung kann bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, die Strafe gemildert oder ganz von Strafe abgesehen werden. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt eine umfangreiche Stellungnahme (BR-Drs. 353/1/07). Eine Zusammenfassung hierzu ist in den Erläuterungen zu TOP 24 enthalten. Die BRAK hatte sich zu früheren Plänen für die Einführung einer Kronzeugenregelung kritisch geäußert (Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen). Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 10/2007.

 

Wahlrechtsmittel

Der Bundesrat berät am 06.07.2007 über einen Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holsteins (BR-Drs. 438/07) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechtsmittels in die Strafprozessordnung. Durch die Einführung des Wahlrechtsmittels soll das Strafverfahren beschleunigt und gestrafft werden. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach in Gesetzgebungsverfahren der letzten zwei Legislaturperioden eingebracht worden und gescheitert. Zuletzt ist die Einführung eines Wahlrechtsmittels durch die 77. JuMiKo im Juni 2006 vorgeschlagen worden (vgl. Beschluss zu TOP I.2 „Große Justizreform – Funktionale Zweigliedrigkeit“). Zu solchen Überlegungen hatte sich die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005 (S.21) sehr kritisch geäußert.

 

Bekämpfung der Computerkriminalität

Der Bundesrat beschäftigt sich am 06.07.2007 mit dem Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (BT-Drs. 16/3656). Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/5449) - unverändert angenommen (BR-Drs. 389/07). Der Bundesrat hatte bereits im November 2006 zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen (BR-Drs. 676/06 (Beschluss)) und der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat nun (vgl. Erläuterungen zum TOP 7 der 835. Bundesratssitzung), keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Lesen Sie auch KammerInfo 10 und 6/2007.

 

FDP-Antrag zu Beschuldigtenrechten

In ihrem Antrag „Verfahrensrechte in Strafverfahren in der Europäischen Union“ (BT-Drs. 16/5606) fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, sich für die Rechte von Beschuldigten auf europäischer Ebene einzusetzen. Die FDP führt die intensive justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen auf Europäischer Ebene an und kritisiert, dass demgegenüber eine Vertiefung der Beschuldigtenrechte fehle. Insbesondere hätten entscheidende Teile der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) noch keine Berücksichtigung gefunden.

 

Unternehmenssteuerreform 2008

Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 steht am 06.07.2007 auf der Tagesordnung der 835. Sitzung des Bundesrates. Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat darüber hinaus eine Entschließung zum sog. Mantelkauf (BR-Drs. 384/1/07). Die BRAK steht den geplanten Neuregelungen insgesamt überwiegend kritisch gegenüber (vgl. BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007). Der Bundestag hatte bereits im Mai – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/5452 und 16/5491) - den Regierungsentwurf (BT-Drs. 16/4841 und 16/5377) angenommen (BR-Drs. 384/07). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 11, 10, 9, 8, 5 und 4/2007.

 

Durchlaufende Posten

In dem Aufsatz „Durchlaufende Posten als umsatzsteuerbare Leistung des Rechtsanwalts“, der bereits im Kammerreport der RAK Hamm veröffentlicht wurde, setzt sich RAuN Bohnenkamp umfassend mit der Problematik der durchlaufenden Posten i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG auseinander.

 

Fragebogen zum Vergleich von deutschen und chinesischen Rechtsanwälten

Durch den Vergleich deutscher und chinesische Rechtsanwälte soll mehr gegenseitiges Verständnis geschaffen und die deutsch-chinesische Zusammenarbeit im Rechtsberatungsbereich gefördert werden. Dabei handelt es sich um ein von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung gefördertes wissenschaftliches Projekt, das von der BRAK und der „All China Lawyers Association“ unterstützt wird. Die über den Fragenbogen durchgeführte Untersuchung ist ein Bestandteil des Projektes. Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn an RA Yang Yang, Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft, Juristische Fakultät, Georg-August-Universität Göttingen, 37073 Göttingen oder an yangyang@hotmail.de.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert den „59. Fachlehrgang Steuerrecht" ab dem 16.07.2007 in Hamburg. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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