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Aktuelles aus Berlin: |
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Neuregelung des Erfolgshonorars Strukturreform des
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Ausgabe Nr. 20/2007 v. 01.11.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: Neuregelung des ErfolgshonorarsDas BMJ hat einen Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von
Erfolgshonoraren vorgelegt. An dem Verbot von Erfolgshonoraren in
§ 49b Abs. 2 BRAO soll danach grundsätzlich festgehalten werden. Es
soll den Berufsangehörigen aber gestattet werden, für den Einzelfall mit
ihrem Mandanten eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren, wenn damit
besonderen Umständen der Angelegenheit Rechnung getragen wird, insbes. dann,
wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die
Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Die Ausnahme wird in § 4a RVG geregelt. Entsprechend dem Vorschlag
der BRAK zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars soll in § 49b
Abs. 2 BRAO ein Satz 2 aufgenommen werden, nach dem Vereinbarungen, durch die
der Rechtsanwalt sich verpflichtet, Gerichtskosten oder gegnerische Kosten zu
tragen, unzulässig sind. In Satz 3 wird durch eine geänderte
Formulierung klargestellt, dass die Vereinbarung erhöhter gesetzlicher
Gebühren dann nicht als Erfolgshonorar zu bewerten ist, wenn es sich um
Gebühren mit Erfolgskomponenten handelt. Die Vereinbarung darf jedoch nicht
von Bedingungen, insbesondere vom Ausgang der Sache, abhängig gemacht werden.
Entgegen dem Vorschlag der BRAK sind aber Aussagen des Rechtsanwalts zu den
Erfolgsaussichten bei Abschluss der Vergütungsvereinbarung erforderlich. Eine
solche Regelung wird voraussichtlich zu einer erheblichen Anzahl von
Rechtsstreitigkeiten führen. Die BRAK gab eine Presseerklärung heraus, in
der erste grundsätzliche Anmerkungen sowie kritische Einschätzungen dargelegt
werden. Lesen Sie zu diesem Thema
auch KammerInfo 17,
9,
8
und 5
/2007. GmbH-Reform (MoMiG)Die BRAK schätzt in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
41/2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbäuchen MoMiG (BT-Drs. 16/6140) grundsätzlich positiv ein. Er erhöht die Attraktivität der Rechtsform der GmbH und steigert insbes. durch die Praxisorientierung formaler Regelungen die Transparenz. Die BRAK macht u. a. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Regelungen zur Unternehmergesellschaft (Schaffung von zusätzlichen Gläubigerschutzkriterien), zur Gesellschafterliste sowie zum Cash-Pooling. Der Entwurf stand auch auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestages v. 24.10.07 Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14, 13 und 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006. Strukturreform des VersorgungsausgleichsDie BRAK äußerte sich mit
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
40/2007 zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des
Versorgungsausgleichs (VAStrRefG). KorruptionsbekämpfungsgesetzDie BRAK hat mit BRAK-Stellungnahme-Nr.
39/2007 zum Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes (BR-Drs.
548/07) kritisch Position bezogen. Wie bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
2/2007 zum Referentenentwurf
zeigte die BRAK schwerwiegende Mängel des Gesetzentwurfs und seiner
Begründung auf. Zentrale Kritikpunkte sind dabei die geplante Ausweitung des
§ 299 StGB auf das sog. Geschäftsherrenmodell, die Aufnahme des
§ 299 StGB in den Vortatenkatalog der strafbaren Geldwäsche und die
starke Internationalisierung der deutschen Strafverfolgungszuständigkeit. In
den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs.
548/1/07) hatte auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates Bedenken
gegen die geplante Neuregelung des § 299 StGB vorgebracht. Diesen
Einwendungen folgte der Bundesrat nicht und beschloss in seiner Stellungnahme
(BR-Drs.
548/1/07 (Beschluss)) keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zu
erheben. Werbekampagne für AuszubildendeEine Online-Werbung für den
Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r startete am 31.10.2007
unter der Adresse www.recht-clever.info.
Der Ausbildungsberuf wird dort in Wort, Bild und Ton vorgestellt. Zudem
werden Fragen rund um den Ausbildungsberuf beantwortet sowie
Ausbildungsformulare und eine Jobbörse angeboten. DAIDas Deutsche
Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Die Verfassungsbeschwerde"
am 10.11.2007 in Karlsruhe. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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