KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

Bundeseinheitliches Rechtsanwaltsregister

RDG

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz

Telekommunikationsüberwachung

Online-Durchsuchung durch das BKA

Opferanwalt auf Staatskosten

Jugendstrafvollzug

 

Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz

Unterhaltsrechts-Reform

Reform des Zugewinnausgleichs

Erbschaftsteuerreform

Jahressteuergesetz

DAI

Ausgabe Nr. 21/2007 v. 15.11.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Bundeseinheitliches Rechtsanwaltsregister

Am 13.11.2007 hat die BRAK das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister unter www.rechtsanwaltsregister.org online geschaltet. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 34 v. 13.11.2007. Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister enthält die Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern. Es bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an. Dabei ist dieses Register nicht dazu bestimmt, Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll es Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo der Kanzleisitz ist und welche Rechtsanwaltskammer zuständig ist. Für die Aktualität und Richtigkeit der im Verzeichnis erfassten Daten sind die regionalen Rechtsanwaltskammern zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter www.brak.de.

 

RDG

Der Bundesrat hat am 09.11.2007 beschlossen, gegen das neue Rechtsdienstleistungsgesetz und das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BR-Drs. 705/07) keinen Antrag zu stellen (BR-Drs. 705/07 (Beschluss)), so dass das Gesetz nunmehr vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden kann. Wird das Rechtsberatungsneuregelungsgesetz noch im November verkündet, tritt das RDG am 01.06.2008 in Kraft; wird es erst im Dezember 2007 verkündet, tritt es am 01.07.2008 in Kraft. Die Änderungen der BRAO treten bereits am Tag nach Verkündung in Kraft. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 19/2007, 20 und 16/2006 sowie 15, 9, 8 und 7/2005.

 

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz übten Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Bundessteuerberaterkammer und Wirtschaftsprüferkammer Kritik am Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG). Die im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen werden als zu bürokratisch und als teilweise nicht verständlich angesehen.

 

Telekommunikationsüberwachung

Der Bundestag hat am 09.11.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BR-Drs. 275/07, BT-Drs. 16/5846) in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/6979) angenommen. Der Bundestag leitet den Gesetzesbeschluss nun dem Bundesrat zu. In der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 32 v. 07.11.2007 hatte die BRAK gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages erneut auf gravierende Mängel bei der geplanten rechtlichen Regelung der Telekommunikationsüberwachung hingewiesen und verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ein Beweiserhebungsverbot und damit ein Abhörverbot nur bei Strafverteidigern vor, während „normale" Rechtsanwälte prinzipiell abgehört werden dürften. Dies ist jetzt in einem neuen § 160a Abs. 2 StPO-E geregelt. Bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 31/2007 hatte sich die BRAK kritisch zu dem Gesetzgebungsverfahren geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 17, 15, 13 und 12/2007.

 

Online-Durchsuchung durch das BKA

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 42/2007 zur Online-Durchsuchung im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA) bekräftigte die BRAK ihre bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 4/2007 zur Online-Durchsuchung zwecks Strafverfolgung geäußerte Kritik. Die BRAK äußerte zudem grundsätzliche Bedenken dagegen, das Bundeskriminalamt zur präventiv- polizeilichen Online-Durchsuchung zu ermächtigen.

 

Opferanwalt auf Staatskosten

Im Antrag (BT-Drs. 16/7004) fordert die FDP-Fraktion, dass der Katalog von Straftaten, bei denen ein Opferanwalt auf Staatskosten tätig wird, erweitert werden soll. Auch bei Delikten wie schwerer Körperverletzung, schwerem Raub, räuberischer Erpressung, erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme sollen Opfer sich vor Gericht ohne wirtschaftliches Risiko von einem Rechtsanwalt vertreten lassen können.

 

Jugendstrafvollzug

Der Bundestag hat am 08.11.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/6293; 16/6568) verabschiedet (vgl. Plenarprotokoll der 123. Bundestagssitzung, BT-Dts. 16/16123, TOP 43 c)). Er folgte damit der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/6978). Das Gesetz soll für im Jugendstrafvollzug inhaftierte Jugendliche Verbesserungen bewirken. Durch diese Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04, vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 09.11.2007. Wir berichteten bereits in KammerInfo 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz

Am 14.11.2007 fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (BT-Drs. 16/1994) statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Leistungen der Prozesskostenhilfe (PKH) „auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß" begrenzt werden sollen. Danach sollen diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgeht, PKH künftig nur noch als Darlehen erhalten können, das vollständig zurückgezahlt werden muss. Zudem sollen Korrekturen bei den PKH- Bewilligungs- Voraussetzungen vorgenommen werden, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 27/2006 die Lösungsansätze des Entwurfs grundsätzlich begrüßt, jedoch Zweifel geäußert, ob die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die angestrebten Ziele zu erreichen. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14 und 19/2006.

 

Unterhaltsrechts-Reform

Der Bundestag hat am 09.11.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830) verabschiedet. Künftig genießen die Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern grundsätzlich Vorrang. An zweiter Stelle stehen Mütter oder Väter, die Kinder betreuen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Ihnen gleich gestellt sind Partner, die lange Zeit miteinander verheiratet waren. Ganz am Ende der Skala stehen Personen, die nur verhältnismäßig kurze Zeit miteinander verheiratet waren und diejenigen, die keine Kinder betreuen. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 09.11.2007. Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2006 zum Gesetzesvorhaben geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 14 und 10/2007, 20, 14, 11, 8 und 6/2006 sowie 12 und 10/2005.

 

Reform des Zugewinnausgleichs

Das BMJ legte einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen vor. Die geplante Güterrechtsreform sieht weiterhin vor, dass grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt werden. Auch künftig soll dabei die Berechnung stark schematisiert erfolgen. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 05.11.2007.

 

Erbschaftsteuerreform

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte zur Erbschaftsteuerreform Details der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe. So legte das Ministerium ein Ergebnispapier der Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform, ein Eckpunktepapier zur Bewertung der Vermögensarten sowie eine Darstellung der Voraussetzungen für die Verschonung von Betriebsvermögen vor. Danach sollen insbes. die Regelungen zur Steuerbegünstigung der Unternehmensnachfolge präzisiert werden. Zudem ist geplant, Immobilien nach ihrem realen Marktwert zu bewerten und im Gegenzug die Freibeträge anzuheben. Weiterhin sollen 85 % des Betriebsvermögens von der Besteuerung ausgenommen werden, wenn der Betrieb mindestens 15 Jahre lang fortgeführt wird. Lesen Sie auch die BMF-Pressemitteilung-Nr. 109/2007 v. 07.11.2007. Eine gesetzliche Neuregelung ist erforderlich, seit das BVerfG mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden hat, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 3/2007.

 

Jahressteuergesetz

Am 08.11.2007 ist der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2008 (BT-Drs. 16/6290; 16/6739) vom Bundestag verabschiedet worden (vgl. Plenarprotokoll der 123. Sitzung 16/16123, TOP 7). Die nun verabschiedete Fassung weicht in einigen Punkten von dem ursprünglichen Entwurf ab. Diese Änderungen sind aus der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/6981, vgl. auch Bericht des Finanzausschusses BT-Drs. 16/7036) ersichtlich. Die Neuregelung in § 42 AO enthält nun eine Formulierung, nach der ein Missbrauch dann vorliegen soll, wenn eine „unangemessene" rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem „gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil" führt. Ein Missbrauch soll nur dann nicht gegeben sein, wenn der Steuerzahler für seine Gestaltung „außersteuerliche Gründe" nachweisen kann, die „nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind". Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 19, 18, 15 und 14/2007.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „2. Jahresarbeitstagung Miet- und Wohnungseigentumsrecht" am 23. und 24.11.2007 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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