KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

RDG verkündet

Neuregelung des Erfolgshonorars

Satzungsversammlung

Änderung des SGG und des ArbGG

Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

Jugendgerichtsgesetz

 

Ausgabe Nr. 1/2008 v. 03.01.2008

 

 


Jahressteuergesetz 2008

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Unterhaltsrechts-Reform/Düsseldorfer Tabelle

DAI

Aktuelles aus Berlin:

 

RDG verkündet

Am 17.12.2007 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG) v. 12.12.2007 im BGBl. I 2007, 2840 ff. veröffentlicht. Das RDG tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Monats, also am 01.07.2008 in Kraft (ebenso die Aufhebung von § 52 BRAO). Die Änderungen der BRAO im Übrigen sind am 18.12.2007 in Kraft getreten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 21 und 19/2007, 20 und 16/2006 sowie 15, 9, 8 und 7/2005.

 

Neuregelung des Erfolgshonorars

Am 19.12.2007 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Der Regierungsentwurf ähnelt in den wesentlichen Punkten dem Referentenentwurf, zum Teil wird jedoch auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2007 berücksichtigt.

§ 4a RVG-E regelt wie im Referentenentwurf das Erfolgshonorar. Hier wurden gegenüber dem Referentenentwurf im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Anregungen der BRAK für eine klarere, eindeutigere Formulierung wurden nicht berücksichtigt. In § 3a Abs. 1 RVG-E wurde – wie von der BRAK vorgeschlagen – klargestellt, dass die Vergütungsvereinbarung wie im geltenden Recht nicht in der Vollmacht enthalten sein darf. § 3a Abs. 3 RVG-E ist sowohl gegenüber dem geltenden Recht als auch gegenüber dem Referentenentwurf neu gefasst. Er soll vorsehen, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Bisher handelte es sich bei der Forderung aus der Vergütungsvereinbarung um eine nicht einklagbare Naturalobligation. In § 4 Abs. 1 RVG-E wurde der Anregung der BRAK gefolgt, dass ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts auch bei einer Vergütungsvereinbarung in außergerichtlichen Angelegenheiten stehen muss. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 22, 20, 17, 9, 8 und 5 /2007.

 

Satzungsversammlung

Am 18.01.2008 findet die 1. Sitzung der 4. Satzungsversammlung in Berlin statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Überlegungen zur Ausgestaltung eines einheitlichen Klausurensystems zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse für eine Fachanwaltschaft, die Einführung des Fachanwalts für Agrarecht sowie die Neuregelung des Erfolgshonorars. Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr und ist anwaltsöffentlich. Lesen Sie auch KammerInfo 14/2007.

 

Änderung des SGG und des ArbGG

Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20.12.2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs. 820/07) beschlossen (BR-Drs. 820/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat den Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Rechtsausschusses (BR-Drs. 820/1/07). Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig. Eine gute Zusammenfassung zu dem Gesetzesvorhaben finden Sie in den Erläuterung zum TOP 19. Durch die Neuregelung soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden und zugleich das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden.

 

Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts

Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens (BR-Drs. 655/07) zielt darauf ab, die in § 362 StPO geregelten Wiederaufnahmegründe zu Ungunsten des früheren Angeklagten auf solche Fälle zu erweitern, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine andere Beurteilung des Sachverhalts erfolgen würde. Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20.12.2007 beschlossen, den auf einen Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgehenden Entwurf in der Fassung der Anlage zur BR-Drs. 655/07 (Beschluss) beim Bundestag einzubringen. Der Bundesrat folgte damit der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 655/1/07). Lesen Sie hierzu die (Erläuterungen zum TOP 12 der BR-Sitzung) sowie die BR-Pressemitteilung v. 20.12.2007 und KammerInfo 19/2007.

 

Jugendgerichtsgesetz

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze v. 13.12.2007 wurde im BGBl. I, S. 2894 ff. am 20.12.2007 verkündet. Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04 -  2 BvR 2402/04, vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 18 und 17/2007 und 12/2006.

 

Jahressteuergesetz 2008

Das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) v. 20.12.2007 ist am 29.12.2007 im BGBl. I, S. 3150ff. veröffentlicht worden. Gemäß Art 28 Abs. 1 ist das Gesetz – vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 – am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Dies betrifft auch die Neufassung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in § 42 AO. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 23, 19, 18, 15 und 14/2007.

 

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Am 13.12.2007 verabschiedete der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291). Der Entwurf sieht die Einführung eines befristeten Anfechtungsrechts für öffentliche Stellen vor, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ-Pressemitteilung v. 13.12.2007 und KammerInfo 23, 10 und 3/2007 sowie 20, 17 und 8/2006.

 

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 51/2007 hat die BRAK zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 550/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs. 550/07) zum Teil kritisch Position bezogen.

Am 20.12.2007 hat der Bundesrat die auf eine Initiative der Länder Niedersachsen und Thüringen zurückgehende Entschließung zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs. 905/07) an die Ausschüsse verwiesen, wobei dem Rechtsausschuss die Federführung zugewiesen wurde. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18 und 12/2007 sowie 24/2006.

 

Unterhaltsrechts-Reform/Düsseldorfer Tabelle

Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts v. 21.12.2007 (BGBl. I, S. 3189ff. v. 28.12.2007) wurde eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2008) notwendig. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 17.12.2007 sowie KammerInfo 23, 21, 14 und 10/2007, 20, 14, 11, 8 und 6/2006 sowie 12 und 10/2005.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Die Unterhaltsreform 2008" am 16.01.2008 in Hamburg, am 19.01.2008 in Berlin, am 30.01.2008 in Köln, am 02.02.2008 in Kiel, am 19.02.2008 in Bamberg und am 05.03.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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