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Aktuelles
aus Berlin: Neuregelung des Erfolgshonorars Änderung des SGG und des ArbGG Reform des strafrechtlichen
Wiederaufnahmerechts Ausgabe
Nr. 1/2008 v. 03.01.2008 |
Vaterschaftsanfechtung durch
Behörden Familiengerichtliche Maßnahmen
bei Gefährdung des Kindeswohls |
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Aktuelles aus Berlin: RDG verkündetAm 17.12.2007 wurde das Gesetz zur Neuregelung des
Rechtsberatungsrechts (RDG) v. 12.12.2007 im BGBl. I 2007,
2840 ff. veröffentlicht. Das RDG tritt am ersten Tag des siebten auf die
Verkündung folgenden Monats, also am 01.07.2008 in Kraft (ebenso die
Aufhebung von § 52 BRAO). Die Änderungen der BRAO im Übrigen sind am
18.12.2007 in Kraft getreten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 21
und 19/2007,
20
und 16/2006
sowie 15,
9,
8
und 7/2005. Neuregelung des ErfolgshonorarsAm 19.12.2007 hat die
Bundesregierung den Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von
Erfolgshonoraren beschlossen. Der Regierungsentwurf ähnelt in den
wesentlichen Punkten dem Referentenentwurf,
zum Teil wird jedoch auch die BRAK-Stellungnahme-Nr.
45/2007 berücksichtigt. § 4a RVG-E regelt wie
im Referentenentwurf das Erfolgshonorar. Hier wurden gegenüber dem
Referentenentwurf im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die
Anregungen der BRAK für eine klarere, eindeutigere Formulierung wurden nicht
berücksichtigt. In § 3a Abs. 1 RVG-E wurde wie von der BRAK vorgeschlagen
klargestellt, dass die Vergütungsvereinbarung wie im geltenden Recht nicht in
der Vollmacht enthalten sein darf. § 3a Abs. 3 RVG-E ist sowohl gegenüber dem
geltenden Recht als auch gegenüber dem Referentenentwurf neu gefasst. Er soll
vorsehen, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe
beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine
Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Bisher handelte es sich bei der
Forderung aus der Vergütungsvereinbarung um eine nicht einklagbare
Naturalobligation. In § 4 Abs. 1 RVG-E wurde der Anregung der BRAK gefolgt,
dass ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, dass die Vergütung in einem
angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des
Rechtsanwalts auch bei einer Vergütungsvereinbarung in außergerichtlichen
Angelegenheiten stehen muss. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 22,
20,
17,
9,
8
und 5
/2007. SatzungsversammlungAm 18.01.2008 findet die 1. Sitzung der 4. Satzungsversammlung in Berlin
statt. Auf der Tagesordnung
stehen u.a. Überlegungen zur Ausgestaltung eines einheitlichen
Klausurensystems zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse für eine
Fachanwaltschaft, die Einführung des Fachanwalts für Agrarecht sowie die
Neuregelung des Erfolgshonorars. Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr und ist
anwaltsöffentlich. Lesen Sie auch KammerInfo 14/2007. Änderung des SGG und des ArbGGDer Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20.12.2007 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs. 820/07) beschlossen (BR-Drs. 820/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat den Empfehlungen des federführenden Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Rechtsausschusses (BR-Drs. 820/1/07). Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig. Eine gute Zusammenfassung zu dem Gesetzesvorhaben finden Sie in den Erläuterung zum TOP 19. Durch die Neuregelung soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden und zugleich das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Reform des strafrechtlichen WiederaufnahmerechtsDer Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens (BR-Drs.
655/07) zielt darauf ab, die in § 362 StPO geregelten
Wiederaufnahmegründe zu Ungunsten des früheren Angeklagten auf solche Fälle
zu erweitern, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine
andere Beurteilung des Sachverhalts erfolgen würde. Der Bundesrat hat in
seiner 840. Sitzung am 20.12.2007 beschlossen, den auf einen Gesetzesantrag
der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgehenden Entwurf in der
Fassung der Anlage zur BR-Drs.
655/07 (Beschluss) beim Bundestag einzubringen. Der Bundesrat folgte
damit der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs.
655/1/07). Lesen Sie hierzu die (Erläuterungen
zum TOP 12 der BR-Sitzung) sowie die BR-Pressemitteilung
v. 20.12.2007 und KammerInfo 19/2007. JugendgerichtsgesetzDas Zweite Gesetz zur Änderung des
Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze v. 13.12.2007 wurde im BGBl. I, S. 2894
ff. am 20.12.2007 verkündet. Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben
des BVerfG-Urteils v. 31.05.2006 (2 BvR
1673/04 - 2 BvR 2402/04, vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr.
43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Wir berichteten zu diesem Thema
in KammerInfo 23,
18
und 17/2007
und 12/2006. Jahressteuergesetz 2008Das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) v. 20.12.2007 ist am 29.12.2007 im BGBl. I, S. 3150ff. veröffentlicht worden. Gemäß Art 28 Abs. 1 ist das Gesetz vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Dies betrifft auch die Neufassung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in § 42 AO. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 23, 19, 18, 15 und 14/2007. Vaterschaftsanfechtung durch BehördenAm 13.12.2007 verabschiedete der Bundestag den
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291).
Der Entwurf sieht die Einführung eines befristeten Anfechtungsrechts für
öffentliche Stellen vor, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu
Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen
Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ-Pressemitteilung
v. 13.12.2007 und KammerInfo 23,
10
und 3/2007
sowie 20,
17
und 8/2006. Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des KindeswohlsIn der BRAK-Stellungnahme-Nr.
51/2007 hat die BRAK zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs.
550/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs.
550/07) zum Teil kritisch Position bezogen. Am 20.12.2007 hat der Bundesrat die auf eine
Initiative der Länder Niedersachsen und Thüringen zurückgehende Entschließung
zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs.
905/07) an die Ausschüsse verwiesen, wobei dem Rechtsausschuss die
Federführung zugewiesen wurde. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18
und 12/2007
sowie 24/2006. Unterhaltsrechts-Reform/Düsseldorfer TabelleDurch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
v. 21.12.2007 (BGBl.
I, S. 3189ff. v. 28.12.2007) wurde eine Änderung der Düsseldorfer
Tabelle (Stand: 01.01.2008) notwendig. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 17.12.2007 sowie KammerInfo 23,
21,
14
und 10/2007,
20,
14,
11,
8
und 6/2006
sowie 12
und 10/2005. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Die Unterhaltsreform 2008" am 16.01.2008 in Hamburg, am 19.01.2008 in Berlin, am 30.01.2008 in Köln, am 02.02.2008 in Kiel, am 19.02.2008 in Bamberg und am 05.03.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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