KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

BVerfG zur Online-Durchsuchung

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2008

Erbschaftsteuerreform

BGH: Hinweispflicht auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der vertretenen Partei

Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRakG)

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

 

Ausgabe Nr. 5/2008 v. 28.02.2008

 

 

Klärung der Vaterschaft

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern

Bekämpfung der Jugendkriminalität

Strafverschärfung für extremistische Gewalttaten

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

BRAK und DAV haben zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren (BR-Drs. 6/08) eine Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV abgegeben. Lesen Sie auch die Gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV v. 21.02.2008. Eine Synopse des Regierungsentwurfs und der Stellungnahme bzw. der Vorschläge von BRAK und DAV finden Sie hier.

Zu den Anmerkungen im Einzelnen:

  • Der Regierungsentwurf, der einerseits das nach wie vor gültige Verbot des Erfolgshonorars zum Regelfall macht, andererseits Ausnahmen dort zulässt, wo das BVerfG (vgl. BVerfG-Beschluss v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04) diese Ausnahme für geboten erklärt hat, wird grundsätzlich begrüßt.
  • BRAK und DAV weisen jedoch darauf hin, dass die Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht durch die grundsätzliche Möglichkeit, zukünftig Erfolgshonorare zu vereinbaren, eingeschränkt werden darf. Dies entspricht der Entscheidung des BVerfG.
  • Kritisch bewerten BRAK und DAV den Eingriff in das Recht der Vergütungsvereinbarungen. Der Einführung der generellen Schriftform, dem Wegfall der bisher im Einklang mit dem allgemeinen Zivilrecht bestehenden Heilungsmöglichkeit und der Einführung einer Nichtigkeitsfolge im Falle der Bewilligung von PKH können DAV und BRAK nicht zustimmen. Diese Änderungen waren durch das BVerfG nicht geboten.
  • Hinsichtlich der Ausgestaltung der Belehrungspflichten in § 4a Abs. 3 RVG-E ist gegenüber dem Referentenentwurf zwar die Änderung erfolgt, dass diese Belehrungsvorschriften nicht mehr als Wirksamkeitsvoraussetzungen ausgestaltet sind. Die Überarbeitung birgt aber immer noch erhebliche rechtliche Risiken für die Vertragsparteien. BRAK und DAV sprechen sich daher ausdrücklich gegen derartige schriftliche Belehrungspflichten aus.
  • Schließlich schlagen BRAK und DAV eine Änderung der Erstattungsvorschriften in der ZPO, der StPO, der VwGO und der FGO vor, um sicherzustellen, dass im Falle der Kostenfestsetzung und der Kostenerstattung die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach dem RVG erstattet werden.
  • Nicht einig waren sich DAV und BRAK bei der Stellungnahme zu § 4a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG-E, in dem die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars geregelt sind. Die BRAK vertritt wie in ihren bisherigen Stellungnahmen (zuletzt BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2007) die sog. kleine Lösung und fordert ausdrücklich die Streichung des Satzes 2 und die Beschränkung des Erfolgshonorars auf den Mandanten, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten nicht in der Lage wäre, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

 

Zuvor hatte der Bundesrat in seiner 841. Sitzung am 15.02.2008 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 6/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 6/08 (Beschluss)). Dabei folgte der Bundesrat nur zum Teil den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 6/1/08).

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4 und 1/2008 sowie 22, 20, 17, 9, 8 und 5/2007.

 

BVerfG zur Online-Durchsuchung

Nach der BVerfG-Entscheidung v. 27.02.2008 (1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07, vgl. BVerfG- Pressemitteilung-Nr. 22/2008 v. 27.02.2008) umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die der Entscheidung zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 82/2007 v. 27.07.2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Das BVerfG erklärte die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig. Die BRAK begrüßte diesen weit reichenden Schutz von auf Computern gespeicherten privaten Daten mit der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 4 v. 27.02.2008. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 27.02.2008. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 22, 21, 17, 15, 13 und 12/2007.

 

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2008

Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2008 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2008 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2008 mit 2,85 % geringer ausfällt als in den Vorjahren. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2008 147.552 Mitglieder (Vorjahr: 143.442), davon 146.906 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,85 %), 334 Rechtsbeistände (Rückgang von -3,5 %), 297 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 13,85 %) und nunmehr auch 6 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 2,87 % zu verzeichnen. Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 5 v. 28.02.2008.

 

Erbschaftsteuerreform

Die BRAK hat mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 7/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (BT-Drs. 16/7918, BR-Drs. 4/08) zahlreiche Änderungsvorschläge und Kritikpunkte vorgebracht. Die gesetzliche Neuregelung der Erbschaftsteuer ist erforderlich, weil das BVerfG mit Beschluss v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) entschieden hat, dass die Erbschaftsteuer in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist.

 

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15.02.08 eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf abgegeben (BR-Drs. 4/08 (Beschluss)). Diese Stellungnahme geht auf die Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse zurück (BR-Drs. 4/1/08, BR-Drs. zu 4/1/08). Der Bundesrat beschäftigte sich zudem mit den Anträgen der Länder Rheinland-Pfalz (BR-Drs. 4/2/08), Schleswig-Holstein (BR-Drs. 4/3/08) und Bayern (BR-Drs. 4/4/08) zur BR-Stellungnahme zur geplanten Erbschaftsteuerreform. Lesen sie auch die Erläuterungen zum TOP 33 der BR-Sitzung und die BR-Pressemitteilung v. 15.02.2008.

 

Am 20.02.2008 beschloss der Finanzausschuss des Bundestages, dass er am 05.03.2008 zur geplanten Erbschaftsteuerreform mehr als 50 Sachverständige befragen möchte. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Anhörung stehen neben dem Regierungsentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (BT-Drs. 16/7918) ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes - BT-Drs. 16/2087). Zudem wird sich der Finanzausschuss auch mit Anträgen der FDP-Fraktion „Keine Steuererhöhung bei der Erbschaftsteuer – Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zurückziehen“ (BT-Drs. 16/7765), der Fraktion Die Linke „Den Reichtum umverteilen – für eine sozialgerechtere Form der Erbschaftsbesteuerung (BT-Drs. 16/3348) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Antrag „Eckpunkte für eine gerechtere Form der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer“ (BT-Drs. 16/8185) befassen.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 3/2008 sowie 23, 21 und 3/2007.

 

BGH: Hinweispflicht auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der vertretenen Partei

Der BGH hat mit dem Urteil v. 08.11.2007 (IX ZR 5/06) ein Grundsatzurteil getroffen zur Verpflichtung des Rechtsanwalts, auf Mandatsbeziehungen zum Gegner der von ihm vertretenen Partei hinzuweisen. Der BGH führt in seiner Entscheidung aus, dass die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraussetzt. Umstände, welche Zweifel an der Unabhängigkeit des Anwalts begründen können, hat dieser offen zu legen. Häufige Mandatsbeziehungen zum Gegner sind offenbarungspflichtig, weil sie zu besonderer Identifikation mit dessen Angelegenheiten und zu wirtschaftlicher Abhängigkeit führen können. Unterlässt der Anwalt die gebotenen Hinweise, kann er zur Rückzahlung des erhaltenen Honorars verpflichtet sein. Lesen Sie hierzu die BGH-Pressemitteilung- Nr. 26/2008 v. 08.02.2008. Die Entscheidung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens unter www.bundesgerichtshof.de abrufen.

 

Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRakG)

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 1/2008 begrüßt die BRAK den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG - BT-Drs. 16/6311) als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch bleibt der Gesetzentwurf hinter den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen zurück. Durch die Neuregelung sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften dahingehend verbessert werden, dass sie vermehrt Beteiligungskapital für junge Unternehmen und den Mittelstand zur Verfügung stellen.

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/8020) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/7885) mit, dass sie derzeit prüfe, ob bei einer Umsetzung des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) steuerliche Mehrbelastungen für natürliche oder juristische Personen eintreten werden. Durch den Referentenentwurf soll nach den Plänen des BMJ eine moderne Bilanzierungsgrundlage für Unternehmen geschaffen werden. Das HGB-Bilanzrecht soll beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt werden. Im Vordergrund der Reform stehen die Deregulierung und Kostensenkung insbes. für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4/2008 und 22/2007.

 

Klärung der Vaterschaft

Der Bundestag hat am 21.02.2008 das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BT-Drs. 16/6561, 16/6649) beschlossen. Dadurch soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung durchzusetzen. Durch diese Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BMJ-Pressemitteilung v. 21.02.2008 und KammerInfo 23, 19, 18, 12, 11, 6, 3/2007 sowie 12/2005

 

Vaterschaftsanfechtung durch Behörden

Der Bundesrat hat am 15.02.2008 dem Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft (BT-Drs. 16/3291) zugestimmt (BR-Drs. 64/08 (Beschluss)). Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz am 13.12.2007 – aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts seines Rechtsausschuss (BT-Drs. 16/7506) – angenommen. (BR-Drs. 64/08). Der Entwurf sieht die Einführung eines befristeten Anfechtungsrechts für öffentliche Stellen vor, um so missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels bzw. der deutschen Staatsangehörigkeit entgegen zu wirken. Lesen Sie auch die Erläuterung zum TOP 14 der 841. BR-Sitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2008, 23, 10 und 3/2007 sowie 20, 17 und 8/2006.

 

Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern

Auf der TO der 841. Sitzung des Bundesrates stand der Gesetzesantrag des Freistaates Bayern zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern (BR-Drs. 181/06). Mit dem Entwurf soll die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Jugendliche und Heranwachsende, die wegen einer schwerwiegenden Straftat zu einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wurde, eingeführt werden. Die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 56/08) sehen vor, den Gesetzesantrag mit zahlreichen Änderungen in den Bundestag einzubringen. Lesen Sie hierzu auch die Erläuterung zum TOP 21a.

Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 18 und 14/2007.

 

Bekämpfung der Jugendkriminalität

Der Bundesrat hat am 15.02.2008 eine Entschließung zur Bekämpfung der Jugendkriminalität beschlossen (BR-Drs. 77/08 (Beschluss)). Dadurch wird der Bundestag aufgefordert, die dort bereits eingebrachten Gesetzentwürfe des Bundesrates aufzugreifen und zu verabschieden. Dies sind der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz (BT-Drs. 16/1027) und der Gesetzentwurf zur Effektivierung des Strafverfahrens (BT-Drs. 16/3569, vgl. KammerInfo 20 und 19/2006). Die Entschließung des Bundesrates geht auf Anträge des Freistaates Bayern (BR-Drs. 77/08, BR-Drs. 77/1/08) zurück. Lesen Sie auch die Erläuterung zum TOP 21b.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält eine Bewertung der vom Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Sanktionen und Maßnahmen für dringend erforderlich. In der Großen Anfrage „Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert“ (BT-Drs. 16/8146) erfragt die Fraktion u. a., welche Präventionskonzepte die Regierung als geeignet ansieht, bei den Intensivtätern weitere Straftaten zu verhindern. Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 4/2008.

 

 

Strafverschärfung für extremistische Gewalttaten

Auf der TO der 841. Sitzung des Bundesrates stand der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz - BR-Drs. 572/07). Der Gesetzesantrag der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (BR-Drs. 572/07) zielt darauf ab, durch Änderungen im Strafgesetzbuch zu erreichen, dass rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Dazu sind Änderungen der §§ 46, 47 und 56 StGB vorgesehen. Nach den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 572/1/07) soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Der Antrag des Freistaates Sachsen (BR-Drs. 572/2/07) sieht vor, den Entwurf mit zahlreichen Änderungen beim Bundestag einzubringen. Lesen Sie auch die Erläuterung zum TOP 22. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 18 und 15/2007.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Anwaltskanzlei 2010 - Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr" am 05.03.2008 in Heusenstamm, am 02.04.2008 in Berlin, am 09.04.2008 in Kiel und am 23.04.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.