KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Ombudsmann

Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren

BVerfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht berufswidrig

Erbschaftsteuerreform

 

Ausgabe Nr. 6/2008 v. 13.03.2008

 

 

BGB-Informationspflichten-Verordnung

ERV: Online-Klageverfahren in Hessen

Stipendium für ein Mediationsstudium

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Ombudsmann

Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben sich einstimmig für die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle bei der BRAK ausgesprochen. Die Ombudsstelle soll in Zukunft in Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln und damit die bereits bei den regionalen Rechtsanwaltskammern angesiedelten Schlichtungsmöglichkeiten ergänzen. Durch diese neutrale Schlichtungsstelle bei der BRAK sollen Streitigkeiten auf schnelle und unbürokratische Art und Weise gelöst werden. Die BRAK hat eine entsprechende Ergänzung der BRAO gegenüber dem Gesetzgeber angeregt. Die Bundesjustizministerin begrüßte diesen Vorstoß der BRAK (vgl. FTD v. 26.02.2008). Lesen Sie auch die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 6 v. 04.03.2008.

 

Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren wurde am 05.03.2008 unter der BT-Drs. 16/8384 in den Bundestag eingebracht. Mit veröffentlicht wurde gleichzeitig die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates.

 

Die Bundesregierung will danach ausdrücklich an ihrem Vorschlag festhalten, Erfolgshonorare künftig in weiterem Umfang zu gestatten als es verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerfG-Entscheidung v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04). Sie lehnt daher die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung in § 4a Abs. 1 Satz 2 RVG-E (Streichung des Wortes „insbesondere“), wonach die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ausschließlich dann zulässig sein soll, wenn „(...) der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde“, ab.

Zugestimmt hat die Bundesregierung dagegen dem Vorschlag des Bundesrates vorzusehen, dass in der Erfolgshonorarvereinbarung zum Vergleich mit dem vereinbarten Erfolgshonorar die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung genannt werden müssen. Außerdem schließt sie sich dem Vorschlag des Bundesrates an, § 4a Abs. 2 Nr. 3 RVG-E zu streichen. Der Bundesrat begründete seinen Vorschlag damit, dass sich eine Aussage über die Differenz zwischen der erfolgsunabhängigen Vergütung und der Vergütung im Erfolgsfall („Zuschlag“) in vielen Fällen nicht treffen lasse.

 

Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 5, 4 und 1/2008 sowie 22, 20, 17, 9, 8 und 5/2007.

 

BVerfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen nicht berufswidrig

Das BVerfG hat mit Beschluss v. 19.01.2008 (1 BvR 1886/06) entschieden, dass die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufsrechtswidrig ist. Das BVerfG stellte klar, dass keine gem. § 43b BRAO unzulässige, auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete Werbung vorliegt. Die Werbemaßnahme des Anwalts könne schon mangels Kenntnis vom potentiellen Mandanten und dessen Beratungsbedarf (und weil der Aufruf der Internetseite vom Willen des Rechtsuchenden abhängt) nicht auf die Erteilung eines Mandats im Einzelfall gerichtet sein. Das BVerfG ist zudem der Ansicht, dass ein generelles Verbot der Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus nicht darauf gestützt werden kann, dass es sich hierbei per se um eine unsachliche Werbung handele. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 24/2008 v. 04.03.2008.

 

Erbschaftsteuerreform

Das Bundesfinanzministerium hat zur näheren Ausgestaltung der Bewertungsregelungen des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts (BT-Drs. 16/7918) Diskussionsentwürfe für drei Verordnungen vorgelegt: einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung der §§ 158 bis 175 des Bewertungsgesetzes (Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – LuF BewV)), einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (Anteils- und Betriebsvermögensverordnung – AntBVBewV) und einen Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Durchführung der §§ 182, 183 und 184 des Bewertungsgesetzes (Grundvermögensbewertungsverordnung – GrBewV). Der Regierungsentwurf selbst enthält kaum Angaben zur Ausgestaltung des Bewertungsrechts, das sich nach der Entscheidung des BVerfG v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) am „gemeinen Wert“, d.h. am Verkehrswert, orientieren soll.

 

Am 05.03.2008 fand im BT-Finanzausschuss eine Anhörung zur geplanten Erbschaftssteuerreform statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Dabei wurde die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG von fast allen befragten Sachverständigen kritisiert. Sie forderten, den wesentlichen Inhalt des Gesetzes nicht durch Verordnungen, sondern im Gesetz selbst zu regeln. Bzgl. der vorgesehenen steuerlichen Begünstigung von Unternehmensübergängen (bei einer langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und einer Fortführung des Betriebes über 15 Jahre) wurde die sog. Behaltensfrist von 15 Jahren als zu lang angesehen. Als Kompromiss wurde eine 10-Jahres-Regelung vorgeschlagen. Viele sprachen sich zudem dafür aus, den Verschonungsabschlag anteilig auch dann zu gewähren, wenn zeitweise die erforderlichen Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 5 und 3/2008 sowie 23, 21 und 3/2007.

 

BGB-Informationspflichten-Verordnung

Die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung wurde am 12.03.2008 im BGBl. 2008 I, S. 292 ff. verkündet. Die Neufassung tritt am 01.04.2008 in Kraft. Dadurch sollen die Muster für Belehrungen, die Unternehmer Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen, klarer gefasst werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.03.2008. Weitere Informationen des BMJ finden Sie unter www.bmj.de/bgbinfovo.

 

 

ERV: Online-Klageverfahren in Hessen

Das hessische Justizministerium stellte auf der CEBIT das Online-Klageverfahren vor, das im Pilotverfahren am Landgericht Limburg a.d. Lahn angelaufen ist. Das Online-Klageverfahren eröffnet die Möglichkeit, eine Klage elektronisch einzureichen und die Vorschusskostenrechnungen elektronisch an Anwälte zu übermitteln. Der Arbeitsablauf wird zudem dadurch vereinfacht, dass Zahlungen über das Internet angewickelt werden können. Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Hessischen Justizministeriums v. 04.03.2008.

Die BRAK begrüßt das hessische Pilotprojekt. Die BRAK spricht sich seit langem dafür aus, den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zur Arbeitserleichterung bei der Anwaltschaft und bei den Gerichten zu fördern. Bereits der Zehn-Punkte-Plan der Justizverwaltungen des Bundes und der Länder und der Berufskammern und -verbände der Rechtsanwälte und Notare zur „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ aus dem Jahre 2006 verfolgt das Ziel, den Verbreitungsgrad des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland zu steigern.

Bislang ist insbesondere das elektronische Mahnverfahren ein Erfolg. Die BRAK möchte darüber hinaus die Akzeptanz der rechtsverbindlichen, elektronischen Kommunikation zwischen Justiz und Anwaltschaft steigern, wozu der Einsatz von zertifizierten Signaturkarten unerlässlich ist. Eine solche wird z.B. von der Bundesnotarkammer in Kooperation mit der BRAK an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte herausgegeben.

 

Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung

Laut der BMJ-Pressemitteilung v. 11.03.2008 wurde durch die Bundesjustizministerin und den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt. Nähere Informationen finden Sie auf der BMJ-Internetseite unter http://www.bmj.bund.de/cold-calling.

 

Stipendium für ein Mediationsstudium

Das Contarini Institut für Mediation der FernUniversität in Hagen und die Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM) vergeben zum zweiten Mal ein Stipendium für ein Mediationsstudium an der FernUniversität in Hagen. Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktvermeidung und -beilegung, das in nahezu allen Lebensbereichen angewandt werden kann. Die Bewerbungsfrist endet mit dem 30.05.2008. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht und Erbrechtsreform 2008" am 07.04.2008 in Bochum und am 02.06.2008 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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