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Aktuelles
aus Berlin: Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von
Erfolgshonoraren Reform des Kontopfändungsschutzes Gesetzes zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie Ausgabe
Nr. 14/2008 v. 03.07.2008 |
Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Nachträgliche
Sicherheitsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern Stärkung der Täterverantwortung BVerfG Aufrechterhaltung von
Untersuchungshaft |
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Aktuelles aus Berlin: RDG in Kraft getretenAm 01.07.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des
Rechtsberatungsrechts (RDG - BGBl. I 2007,
2840 ff.) in Kraft getreten (ebenso die Aufhebung von § 52 BRAO). Die
Änderungen der BRAO im Übrigen sind bereits am 18.12.2007 in Kraft getreten.
Weitere BRAK-Informationen finden Sie hier. Lesen Sie auch die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 10
v. 27.06.2008. Die Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz
(Rechtsdienstleistungsverordnung RDV) v. 19.06.2008 (BGBl. 2008, 1069
ff.) ist ebenfalls am 01.07.2008 in Kraft getreten. Wir berichteten zu diesem
Thema in KammerInfo 1/2008,
21
und 19/2007,
20
und 16/2006
sowie 15,
9,
8
und 7/2005. Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von ErfolgshonorarenDas Gesetz zur Neuregelung des Verbots der
Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist am 01.07.2008 (BGBl. I 2008,
Nr. 23 v. 16.06.2008, S. 1000 ff.) in Kraft getreten. Lesen
Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 01.07.2008. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12,
10,
7,
6,
5,
4
und 1/2008
sowie 22,
20,
17,
9,
8
und 5/2007.
Eine Auflistung weiterer Gesetze, die am 01.07.2008 in Kraft getreten sind, finden Sie hier. § 31 BORA aufgehobenDer Beschluss der 1. Sitzung der 4. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer v. 18.01.2008 zur Berufsordnung ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. Durch diesen Beschluss wird § 31 BORA, d.h. das Verbot der Sternsozietät, aufgehoben. Nachdem durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (BGBl. I 2007, 358ff.) das Verbot der Sternsozietät aufgehoben wurde, war § 31 BORA obsolet geworden. Reform des KontopfändungsschutzesIn der BRAK-Stellungnahme-Nr.
18/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des
Kontopfändungsschutzes (BR-Drs.
663/07) begrüßt die BRAK die Zielsetzung des Entwurfes, sie kritisiert
jedoch dessen inhaltliche Ausgestaltung. Kritikpunkte sind, dass das
Pfändungsschutzkonto nicht ausreichend gegen Missbräuche gesichert ist.
Ferner hat die Ausgestaltung des Pfändungsschutzkontos schwerwiegende Auswirkungen
auf dessen Funktionsfähigkeit. Die kontokorrentmäßige Verrechnung der dem
Kontoinhaber gegen die Bank zustehenden Ansprüche auf Herausgabe des
Erlangten mit dem der Bank aus der Ausführung von Verfügungen des Kontoinhabers
entstandenen Aufwendungsersatzansprüchen wäre nach der Konzeption in Höhe des
dem Kontoinhaber zustehenden pfändungsfreien Grundbetrags nicht mehr möglich.
Weiterhin wird auf das Regressrisiko hingewiesen, das den Kreditinstituten
durch die Prüfpflichten, die ihnen durch den Gesetzentwurf auferlegt werden,
droht. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 22
und 16/2007. FGG- ReformDer Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz über
das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FamFG BT-Drs. 16/6308)
beschlossen. Der Bundesrat soll sich am 19.09.2008 abschließend mit dem
Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz soll dann am 01.09.2009 in Kraft treten.
Lesen Sie die BMJ-
Pressemitteilung v. 27.06.2008. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
50/2007 u.a. Kritik an der Regelung zur Statthaftigkeit der
Rechtsbeschwerde geübt. Zudem machte sie gebührenrechtliche Vorschläge, die
mit dem Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in
Verbindung stehen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4,
2/2008,
14,
13,
12
und 9/2007
sowie 11
und 3/2006. Gesetzes zur Umsetzung der AktionärsrechterichtlinieDie BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
19/2008 zu dem Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) geäußert.
Durch den Entwurf soll die Richtlinie 2007/36/EG (ABl.
EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung
bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in
deutsches Recht umgesetzt werden. Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungDer Bundesrat hat am 13.06.2008 den Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung beschlossen (BR-Drs. 304/08 (Beschluss)). Aufgrund der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 304/1/08) ergeben sich zahlreiche Änderungen zu dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 304/08), der ursprünglich durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen in den Bundesrat eingebracht worden war. Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 8 der 845. Bundesratssitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12/2008. Nachträgliche Sicherheitsverwahrung bei gefährlichen jungen GewalttäternDer Bundestag verabschiedete am 20.06.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (BT-Drs. 16/6562). Nach der Neuregelung soll gegen junge Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, in Zukunft auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Lesen Sie auch KammerInfo 5/2008 sowie 18 und 14/2007. Stärkung der TäterverantwortungDer Bundesrat hat am 20.06.2008 den Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung beschlossen (BR-Drs.
314/08 (Beschluss)). Damit folgte er den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs.
314/1/08). Der Gesetzentwurf (BR-Drs.
314/08), der auf einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz zurückgeht,
zielt darauf ab, die Möglichkeiten zu verbessern bzw. zu erweitern,
Straftäter über staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von
Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen.
Dazu sollen § 153a StPO und § 59a StGB geändert werden. Lesen Sie
auch die Erläuterungen
zum TOP 9 der 845. BR- Sitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in
KammerInfo 12/2008. BVerfG Aufrechterhaltung von UntersuchungshaftDas BVerfG hat mit Beschluss v. 11.06.2008 (2 BvR 206/08) der Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers gegen die Aufrechterhaltung seiner Untersuchungshaft stattgegeben. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 65/2008 v. 20.06.2008. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert das Praxisforum Steuern in Krise und
Insolvenz" am 15.09.2008 in Köln. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße
9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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