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Aktuelles
aus Berlin: Thesenpapier zur anwaltlichen
Selbstverwaltung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Gerichtliche
Zuständigkeit/Anerkennung/Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum Strukturreform des
Versorgungsausgleichs Ausgabe
Nr. 15/2008 v. 17.07.2008 |
Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz Strafverschärfung für extremistische
Gewalttaten Nachträgliche
Sicherheitsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes |
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Aktuelles aus Berlin: Thesenpapier zur anwaltlichen SelbstverwaltungDie Präsidenten aller 28 Rechtsanwaltskammern haben am 28.02.2008 in Berlin die Thesen zur anwaltlichen Selbstverwaltung verabschiedet und in der BRAK- Hauptversammlung am 18.04.2008 in Weimar unterzeichnet. Vorausgegangen war ein intensiver Meinungsbildungsprozess. Die Thesen befassen sich mit Grundlagen, Struktur und Aufgaben der anwaltlichen Selbstverwaltung. Das Thesenpapier wurde in Heft 3 der BRAK-Mitteilungen (S. 91 f.) veröffentlicht. GmbH-ReformDer Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG BT-Drs. 16/6140) in
der vom Rechtsausschuss vorgelegten Fassung (BT-Drs. 16/9737)
verabschiedet. Es haben sich u.a. folgende Änderungen zum Regierungsentwurf
ergeben: Das Mindeststammkapital
der klassischen GmbH wird nicht auf 10.000 abgesenkt, sondern
verbleibt bei 25.000 . Der Mustergesellschaftsvertrag für einfache Standardgründungen
ist durch ein sog. Musterprotokoll,
das Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste
in einem Dokument vereint, das der notariellen Beurkundung bedarf, ersetzt
worden. Der Bundestag hat sich hinsichtlich der verdeckten Sacheinlage für die sog. Anrechnungslösung
entschieden, nach der künftig der Wert der verdeckten Sacheinlage auf die
Geldeinlagepflicht des Gesellschafters angerechnet wird. Die Regelung zum
sog. Hin- und Herzahlen wurde in §
19 Abs. 5 GmbHG-E eingefügt, um die systematische Nähe zur verdeckten
Sacheinlage besser zu verdeutlichen. Die BRAK hatte dies in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
41/2007 angeregt. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO werden künftig alle
Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen
in der Insolvenz nachrangig berücksichtigt. Die Befreiung von der Passivierungspflicht in der
Überschuldungsbilanz (§ 19
Abs. 2 InsO) wird nun von dem zusätzlichen Erfordernis abhängig gemacht, dass
der Gesellschafter-Kreditgeber eine ausdrückliche Rangrücktrittserklärung
abgibt, nach der seine Forderung im Rang hinter sämtlichen in § 39 Abs. 1 Nr.
1 - 5 InsO genannten Forderungen berichtigt werden soll. Hinsichtlich der eigenkapitalersetzenden
Nutzungsüberlassung (§ 135 Abs. 3 InsO) hat der Bundestag beschlossen,
dass ein Gesellschafter, der der Gesellschaft einen Gegenstand zur Nutzung
überlassen hat, seinen Aussonderungsanspruch während der Dauer des
Insolvenzverfahrens und höchstens für ein Jahr nicht geltend machen kann,
wenn die Nutzung für die Fortführung des Unternehmens von erheblicher
Bedeutung ist. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 3/2008, 23, 20, 14, 13 und 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006. BilanzrechtsmodernisierungsgesetzDer Bundesrat hat am 04.07.2008 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG - BR-Drs. 344/08) beschlossen (BR-Drs. 344/08 (Beschluss)). Damit folgte er teilweise den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BR-Drs. 344/1/08). Zudem beschloss er den Antrag des Landes Baden-Württemberg (BR-Drs.344/2/08). Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 33 der 846. BR-Sitzung. Das BilMoG soll eine moderne Bilanzierungsgrundlage für Unternehmen in Deutschland schaffen. Dabei ist geplant, das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beizubehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards zu stärken. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung insbes. für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zum anderen soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. Wir berichteten in KammerInfo 11 und 4/2008 sowie 22/2007. Gerichtliche Zuständigkeit/Anerkennung/Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und HandelssachenDer Bundesrat hat am 04.07.2008 zum Entwurf eines
Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30.10.2007 über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BR-Drs.
347/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs.
347/08 (Beschluss)). Durch das Übereinkommen vom 30.10.2007 wurde das
zwischen den Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft und Island,
Norwegen und der Schweiz geltende Übereinkommen an die Verordnung (EG)
Nr. 44/2001 v. 22.12.2000 (Brüssel I-Verordnung) angepasst. Der
Bundesrat ist der Auffassung, dass in den Gesetzentwurf eine
Subdelegationsermächtigung aufgenommen werden sollte, die es den Ländern
ermöglichen würde, die Zuständigkeit zur Bestimmung der zentralen Behörde
nach den Haager Übereinkommen von den Landesregierungen auf die
Landesjustizverwaltungen zu übertragen, um Zuständigkeiten anwenderfreundlich
an einer Stelle bündeln zu können. Verbesserter Schutz für geistiges EigentumDas Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums ist am 11.07.2008 in BGBl. I 2008,
1191 ff. verkündet worden. Es wird gem. Art. 10 des Gesetzes am
01.09.2008 in Kraft treten. Durch das Gesetz, das die Richtlinie
2004/48/EG umsetzt, werden das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz,
das Markengesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Geschmacksmustergesetz
und das Sortenschutzgesetz novelliert. Unter anderem soll der Kampf gegen
Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 9 und 8/2008 sowie 12, 5 und 2/2007. UWG-ReformAm 04.07.2008 hat der Bundesrat zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BR-Drs. 345/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 345/08 (Beschluss)). Dabei folgte der Bundesrat zum Teil den Empfehlungen der BR- Ausschüsse (BR-Drs. 345/1/08). Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 34 der 846. BR-Sitzung. Das Gesetz soll Verbraucher mehr Rechtssicherheit geben. So ist u.a. eine Schwarze Liste" von unlauteren Geschäftspraktiken geplant. Durch die Novelle soll die EU-Richtlinie 2005/29/EG umgesetzt werden. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 11/2008. Strukturreform des VersorgungsausgleichsDer Bundesrat hat am 04.07.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG BR-Drs. 343/08, zu BR-Drs. 343/08) eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 343/08 (Beschluss)). Dabei folgte er zum Teil den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BR-Drs. 343/1/08). Lesen Sie auch die Erläuterung zu TOP 32 der 846. BR-Sitzung. Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Die BRAK äußerte gegen diese Neuregelung in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 12/2008 zum Referentenentwurf wie bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2007 zum Diskussionsentwurf Bedenken. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 11 und 9/2008 sowie 20/2007. BKA-GesetzDer Bundesrat hat am 04.07.2008 eine Stellungnahme
zum Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr der Gefahren des internationalen
Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BR-Drs.
404/08) beschlossen (BR-Drs.
404/08 (Beschluss)). Dabei folgte der Bundesrat nicht den Empfehlungen
der BR-Ausschüsse für Innere Angelegenheizen und für Wirtschaft (BR-Drs.
404/1/08), die weitergehende Änderungen gefordert hatten. Die geplante
Neuregelung in § 20u BKA-G betrifft den Schutz
zeugnisverweigerungsberechtigter Personen. Bei Verteidigern sind heimliche
Ermittlungsmaßnahmen unzulässig, es sei denn, die heimliche
Ermittlungsmaßnahme diene zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die
Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Diese
Norm übernimmt die Wertung des § 160a StPO, wonach der normale RA weniger
streng geschützt ist als der Strafverteidiger. Diese Aufspaltung in ein
absolutes und ein relatives Abhörverbot hatte die BRAK stark kritisiert (vgl.
BRAK-Pressemitteilung-Nr. 36 v.
04.12.2007). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13/2008
sowie 21/2007. Verdeckter Zugriff auf InformationssystemeDer Bundesrat hat am 04.07.2008 beschlossen, den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter
Zugriff auf Informationssysteme BR-Drs.
365/08) nicht beim Bundestag einzubringen (BR-Drs.
365/08 (Beschluss)). Die BRAK hatte den Entwurf in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 12 v.
04.07.2008 kritisiert. Der Gesetzesantrag des Freistaates Bayern, der die
Einführung eines neuen § 100 k StPO vorsieht, durch den die
Voraussetzungen zur sog. Online-Durchsuchung geschaffen werden sollen,
orientiert sich zwar an den Vorgaben des BVerfG-Urteil v. 27.02.2008 (1 BvR
370/07 und 595/07), dabei wird nach Ansicht der BRAK jedoch verkannt,
dass für die präventive Gefahrenabwehr und für die repressive Strafverfolgung
unterschiedliche Maßstäbe gelten müssen. Nicht jede Maßnahme, die zur Abwehr
von Gefahren zulässig ist, darf auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden.
Die BR-Ausschüsse hatten empfohlen, den Entwurf unter Beachtung verschiedener
Maßgaben beim Bundestag einzubringen (BR-Drs.
365/1/08). Lesen Sie auch die Erläuterungen
zum TOP 18 der 846. BR- Sitzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 5/2008 sowie 23, 22, 21, 17, 15, 13 und 12/2007. GeldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzDer Bundesrat hat am 04.07.2008 beschlossen, dem
Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz) zuzustimmen (BR-Drs.
439/08 (Beschluss)). Lesen Sie auch die Erläuterungen
zum TOP 7 der 846. BR-Sitzung. Der Bundestag hatte bereits am 19.06.2008
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (BT-Drs. 16/9631)
den Entwurf eines Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (BT-Drs. 16/9038, 16/9080)
mit einigen Maßgaben angenommen (BR-Drs.
439/08). Durch den Entwurf soll die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie
2005/60/EG) umgesetzt werden. Die BRAK hatte in einer Gemeinsamen
Stellungnahme von BRAK, BNotK, BStbK und WpK v. 29.05.2008 die geplanten
Neuregelungen als zu bürokratisch und als teilweise nicht verständlich
kritisiert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 11 und 10/2008 sowie 21/2007. Strafverschärfung für extremistische GewalttatenDer Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am
04.07.2008 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz BR-Drs.
572/07) in den Bundestag einzubringen (BR-Drs.
458/08 (Beschluss)). Damit folgte er den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BR-Drs.
572/1/07) und zum Teil auch dem Antrag des Freistaates Sachsen (BR-Drs.
572/2/07) und dem Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (BR-Drs.
458/08). Lesen Sie hierzu die Erläuterungen
zum TOP 16 der 846. BR-Sitzung. Die Neuregelung zielt darauf ab,
durch Änderungen im Strafgesetzbuch zu erreichen, dass rassistische oder
fremdenfeindliche Beweggründe einer Tat bei der Festsetzung der Strafe
besonders berücksichtigt werden. Dazu sind Änderungen der §§ 46, 47 und
56 StGB vorgesehen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 5/2008
sowie 18
und 15/2007. Nachträgliche Sicherheitsverwahrung bei gefährlichen jungen GewalttäternDer Bundesrat hat am 04.07.2008 beschlossen, zu
dem vom Bundestag am 20.06.2008 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung bei Verurteilungen nach
Jugendstrafrecht (BT-Drs. 16/6562
- BR-Drs.
440/08) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu
stellen (BR-Drs.
440/08 (Beschluss)). Lesen Sie hierzu die Erläuterung
zum TOP 8 der 846. BR- Sitzung. Nach der Neuregelung soll gegen junge
Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu
mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, in Zukunft auch eine
nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Lesen Sie auch KammerInfo 14, 5/2008 sowie 18 und 14/2007. Änderung des StraßenverkehrsgesetzesDer Bundesrat hat im Rahmen seiner 846. Sitzung am
04.07.2008 aufgrund der Empfehlungen der BR- Ausschüsse (BR-Drs.
348/1/08) zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (BR-Drs.
348/08) Stellung genommen (BR-Drs.
348/08 (Beschluss)). Ziel der Neuregelung ist eine Erhöhung der
Verkehrssicherheit durch eine verbesserte Allgemein- und Spezialprävention.
So sollen z.B. die Bußgeldobergrenzen angehoben werden. Lesen Sie hierzu auch
die Erläuterung
zu TOP 37 der 846. BR- Sitzung. Die Fraktion DIE LINKE erkundigte sich in einer
Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/9936)
nach der Angleichung europäischer Standards bei Bußgeldregelungen im
Straßenverkehr. Online-Mahnverfahren/SignaturkartenDie BRAK weist erneut darauf hin, dass ab dem
01.12.2008 Mahnanträge durch Rechtsanwälte nur noch in maschinell lesbarer Form
übermittelt werden dürfen. Dabei bedeutet maschinell lesbar, dass Anträge
entweder -
auf Datenträgern (Diskette, Band, Kassette), -
über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Einsatz einer Signaturkarte, oder -
auf Papier unter Einsatz des sog. Barcode- Verfahrens (ohne
Signaturkarte) übermittelt werden dürfen. Diese Änderung des § 690
Abs. 3 ZPO wurde durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl 2006 I S.
3416), das am 31.12.2006 in Kraft getreten ist, eingeführt. Rechtsanwälte sollten frühzeitig eine Signaturkarte beantragen, damit sie
zum 01.12.2008 die Möglichkeit haben, unter Einsatz der Signatur online
Mahnanträge zu stellen. Weitere Informationen zum Online- Mahnverfahren finden Sie hier. Den Online- Mahnantrag finden Sie hier. Wir berichteten zu diesem Thema und zum Thema Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) in KammerInfo 11 und 8/2008. BRAK-FortbildungszertifikatDurch den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über einen Zeitraum von drei Jahren können Rechtsanwälte das Fortbildungszertifikat Qualität durch Fortbildung" erhalten und damit die Lizenz zu erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen ihrer Anwaltstätigkeit zu verwenden. Anwälte erhalten so die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben. Weitere Informationen finden Sie hier. Lesen Sie hierzu auch das Interview mit einem der ersten Zertifikatsträger im Heft 3/2008 des BRAKMagazins (S. 4 f.). DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Aktuelle Rechtsprechung zur Arzthaftung" am 19.09.2008 in
Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier. In eigener Sache SommerpauseWegen der Sommerpause
in Berlin erscheint die nächste Ausgabe der KammerInfo erst wieder am
4. September 2008. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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