|
||
Aktuelles
aus Berlin: LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-Zertifikat Drei Jahre
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Verständigung in Strafverfahren Ausgabe
Nr. 3/2009 v. 05.02.2009 |
Anhebung der
Tagessatzhöchstgrenze Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen |
|
LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-ZertifikatDas LG Köln hat durch
Urteil vom 03.02.2009 (Pressemitteilung
des LG Köln) eine auf Antrag zweier Rechtsanwälte erlassene einstweilige
Verfügung bestätigt, mit welcher es der DEKRA bereits am 12.11.2008 die
Versendung von Werbeschreiben untersagt hatte, in denen ein von ihr
verliehenes Zertifikat unter anderem als solide Alternative zur
Fachanwaltschaft angepriesen worden war. Das LG Köln argumentiert, dass dem
Hinweis, dass einem Rechtanwalt eine Zertifizierung in einem bestimmten
Rechtsgebiet erteilt worden ist, ein durchschnittlich informierter und
verständiger Rechtsuchender entnehmen wird, dass bei der Erstellung der
geprüften Standards die betroffenen Fachkreise mitgewirkt haben, zumindest
aber die Prüfungskriterien von diesen als Standards akzeptiert werden. Gerade
im Bereich der freien Berufe sei das Verständnis der angesprochenen
Verkehrskreise geprägt durch Bezeichnungen wie z. B. Fachanwalt oder
Facharzt, die ihrerseits darauf basieren, dass die so bezeichneten Berufsträger
vorgegebene Anforderungen an einen bestimmten Kenntnis- und Erfahrungsstand
erfüllen, die von diesen Fachkreisen bestimmt worden sind und allgemein
anerkannt werden. Das Urteil, das im Heft 2/2009 der BRAK-Mitteilungen
veröffentlicht werden wird, ist nicht rechtskräftig, da Berufung zum OLG Köln
eingelegt werden kann. Drei Jahre RechtsanwaltsvergütungsgesetzIm Auftrag der
Bundesrechtsanwaltskammer hat das Institut für freie Berufe Nürnberg eine
empirische Untersuchung zu den Auswirkungen des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf die anwaltliche Tätigkeit durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung war es, rund dreieinhalb Jahre nach Einführung des
RVG die Folgen der veränderten Vergütung für die berufliche und
wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft (erneut) zu erfassen. Dabei wurde
den Befragten auch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Meinung zu verschiedenen
Aspekten im Zusammenhang mit dem RVG darzulegen. Des Weiteren bestand bei
Lageindikatoren die Möglichkeit, Entwicklungsvergleiche zu ziehen. Somit
konnte ein differenziertes und umfangreiches Zahlen- und Meinungsbild der
Anwaltschaft erschlossen werden. Die Ergebnisse dieser
interessanten Untersuchung können Sie in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen
lesen. Verständigung in StrafverfahrenDer Bundestag beschäftigte sich am 29.01.2009 in
1. Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verständigung in
Strafverfahren (BT-Drs.
16/11736). Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung
v. 29.01.2009. Inhaltlich entspricht der Entwurf dem Vorschlag von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der am 21. Januar 2009 vom
Bundeskabinett beschlossen wurde. Die BRAK hatte bereits im Jahr 2005 eigene
Vorschläge (BRAK-Stellungnahme-Nr.
25/2005) vorgelegt und sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
25/2006 zum Referentenentwurf geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema auch
in der KammerInfo 2/2009
und 18/2005. Das nun vorgelegte Gesetzesvorhaben enthält
gesetzliche Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen.
Dadurch wird Rechtssicherheit, Transparenz und eine einheitliche
Rechtsanwendung durch die Gerichte gewährleistet. Die BRAK begrüßt den
Gesetzesentwurf, weist in diesem Zusammenhang aber auch auf
Nachbesserungsbedarf bei dem Entwurf hin, um missbräuchliche Drucksituationen
zu verhindern. Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der TätigkeitsbereicheMit Urteil vom
08.10.2008 (VIII
R 53/07) hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen ein
selbstständig tätiger und ein angestellter Berufsträger jeweils einzelne
Mandate eigenverantwortlich betreuen, trotz der gleichartigen Tätigkeit eine
gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmende Aufteilung der Einkünfte
nicht ausgeschlossen ist. Dies hat zur Folge, dass die vom Inhaber selbst
betreuten Mandate der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die
von dem Angestellten betreuten Mandate zu gewerblichen Einkünften führen. Diese Entscheidung wird
in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen mit einer ausführlichen Anmerkung von RA
Dr. Clausen veröffentlicht werden. UntersuchungshaftDie Bundesregierung hat sich in einer
Gegenäußerung (Anlage 4 zu BT-Drucks.
16/11644, S. 66 ff.) zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 3 zu BT-Drucks.
16/11644, S. 57 ff.) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.
16/11644, BR-Drucks.
829/08) überwiegend kritisch geäußert. Durch die Neuregelung sollen die
Vorgaben des BVerfG (vgl. u.a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2
BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt
eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung
gefordert. Der Bund darf nach der Föderalismusreform künftig nur noch jenen
Bereich regeln, der gegenwärtig von der Generalklausel in § 119
Abs. 3 Alt. 1 StPO erfasst ist. Dieser Bereich unterfällt der
Kompetenz für die Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Art. 74 Abs.
1 Nr. 1 GG. Das erste Ziel des vorliegenden Entwurfs ist die Integration des
dem Bund verbliebenen, aber derzeit im Wesentlichen außerhalb der
Strafprozessordnung normierten Regelungsbereichs in die Strafprozessordnung.
Änderungsbedarf ergibt sich darüber hinaus aus Forderungen des Europäischen
Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT) und der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die BRAK hat sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
37/2008 kritisch zur Umsetzung der Vorgaben geäußert. Lesen Sie auch
KammerInfo 1/2009,
21
und 19/2008,
18
und 17/2007
sowie 12/2006. Anhebung der TagessatzhöchstgrenzeDer Bundestag hat am 29.01.2009 in 1. Lesung
über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Anhebung
der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen (BT-Drucks.
16/11606) beraten. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass die
Gerichte künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20.000 (statt wie
bislang 5.000 ) verhängen können. Lesen Sie zu diesem Thema auch die
BMJ-Pressemitteilung v. 29.01.2009 und KammerInfo 23
und 19/2008. Gesetzentwurf zur Regelung von BürgerportalenDie Bundesregierung hat am 04.02.2009 den Entwurf
eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer
Vorschriften beschlossen. Per De-Mail sollen in Deutschland ab 2010
Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam
über das Internet versendet werden können. Mit dem Bürgerportalgesetz werden
Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail, an deren Betrieb definiert
und das Akkreditierungsverfahren geregelt. Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen sollen dann bei einem
akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Zum
Gesetzentwurf wurde vom 20. November bis zum 12. Dezember 2008 eine
Online-Konsultation durchgeführt, die u. a. die Möglichkeit zur direkten
Kommentierung des Gesetzentwurfes enthielt. Die eingegangenen Kommentare und
Beiträge wurden in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes
berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung
des BMI v. 04.02.2009. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter
www.buergerportale.de Offener Brief an die russische AnwaltschaftDie Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem offenen
Brief an die russische Anwaltschaft Ende Januar 2009 ihre Bestürzung über
die Ermordung des Menschenrechtsanwalts Stanislav Markelov am 19.01.2009
ausgedrückt. Stanislav Markelov habe sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte
eingesetzt. Anwälte weltweit setzten sich unabhängig von ihrem
Tätigkeitsbereich für den Rechtsstaat, ihre Mandaten und deren Zugang zum
Recht ein. Es gelte, sich dieser Werte bewusst zu sein und sie zu schützen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer forderte eine gründliche Untersuchung der
Vorgänge. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Contract Drafting" vom 20.02.2009 bis zum 21.02.2009 in
Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier. |
||
Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.