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Aktuelles
aus Berlin: Geldwäschebekämpfungsgesetz
Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen Neuordnung des
Versorgungsausgleichs Internetversteigerung in der
Zwangsvollstreckung Ausgabe
Nr. 4/2009 v. 19.02.2009 |
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Geldwäschebekämpfungsgesetz Anordnung zu den internen SicherungsmaßnahmenDas Präsidium der BRAK hat am 12.01.2009 aufgrund der Befugnis gem. § 9 Abs. 4 GwG eine Regelung zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 3 GwG) getroffen. Diese Anordnung der BRAK zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) ist in den BRAK-Mitt. 2009, 21 f. veröffentlicht worden. Zugang zum AnwaltsnotariatDer Bundestag hat dem Bundesrats-Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum
Anwaltsnotariat BT-Drucks.
16/4972) in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des
Rechtsausschusses (BT-Drucks.
16/11906) zugestimmt. Die Neuregelung sieht die Einführung einer
notariellen Zugangsprüfung vor. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 12/2008. Neuordnung des VersorgungsausgleichsDer Bundestag hat am 12.02.2009 das Gesetz zur
Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drucks.
16/10144) unter Berücksichtigung des Berichts und der Beschlussempfehlung
des Rechtsausschusses (BT-Drucks.
16/11903) beschlossen. Durch die Neuregelung soll das Recht des
Versorgungsausgleichs grundlegend neu geordnet werden. Das Gesetz sieht vor,
dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern
geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen
ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es
sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der
Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll
die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch
Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein
Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Das Gesetz, das noch der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 01.09.2009 in Kraft treten. Lesen
Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 12.02.2009. Weitere Informationen des BMJ finden sie hier. Wir berichteten zu
diesem Thema in KammerInfo 16,
15,
11
und 9/2008
sowie 20/2007. Internetversteigerung in der ZwangsvollstreckungDas Kabinett hat am 18.02.2009 den Gesetzentwurf
zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Durch die
Neuregelung sollen in Zukunft Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der
Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, im Internet versteigert werden können.
Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen
Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung
v. 18.02.2009. OpferrechtsreformDas Bundeskabinett hat am 18.02.2009 den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen. Durch die Neuregelung wird das Ziel verfolgt, Opfer und Zeugen von Straftaten besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 18.02.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19 und 21/2007 sowie 10/2008. EuGH zur VorratsdatenspeicherungDer EuGH hat im EuGH-Urteil
v. 10.02.2009 (C-301/06) festgestellt, dass die Richtlinie über die
Vorratsdatenspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG)
zu recht auf Grundlage des EG-Vertrages (Art. 95) erlassen wurde. Dabei
stellte der EuGH klar, dass sich die Klage allein auf die Frage der
Rechtsgrundlage beziehe und nicht auf eine eventuelle Grundrechtsverletzung
als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf
Privatsphäre. Zum Thema Vorratsdatenspeicherung/Kommunikationsüberwachung
berichteten wir in KammerInfo 21
und 7/2008
sowie 23,
22,
21,
17,
15,
13
und 12/2007. Kleine AnfrageDie FDP-Fraktion weist in einer kleinen Anfrage
zum Kernbereichsschutz bei technischen Überwachungsmaßnahmen (BT-Drucks.
16/11945) darauf hin, dass das BVerfG in seinem Urteil v. 03.03.2004 (1
BvR 2378/98, vgl. BVerfG-Pressemitteilung
v. 03.03.2004) und seither in ständiger Rechtssprechung festgestellt
habe, dass es einen absolut unantastbaren Kernbereich privater
Lebensgestaltung" gebe, in den der Staat nicht eindringen dürfe. In
insgesamt acht Fragen erkundigt sich die FDP-Fraktion u.a., wie oft bei
Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung im vergangenen Jahr Äußerungen
erfasst wurden, die diesem Kernbereich zuzurechnen sind. Zudem erkundigt sie
sich danach, bei wie vielen Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung 2008
Erkenntnisse aus dem Kernbereich erfasst wurden und wie oft bei anderen
Maßnahmen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wurde. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltungen Psychologische Begutachtung im Strafverfahren" am
03.04.2009 und Glaubhaftigkeitsbegutachtungen unter besonderer Berücksichtigung
des Sexualstrafrechts" am 04.04.2009 in Heusenstamm. Weitere
Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße
9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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