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Aktuelles
aus Berlin: Gesetz zur Regelung der Verständigung im
Strafverfahren Reform des strafrechtlichen
Wiederaufnahmerechts Entschädigung von
Strafverfolgungsmaßnahmen Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten Ausgabe
Nr. 6/2009 v. 19.03.2009 |
Gesetz zur Strukturreform des
Versorgungsausgleichs Elektronische Akte im Grundbuchverfahren |
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Gesetz zur Regelung der Verständigung im StrafverfahrenDer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 06.03.2009
zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
(BR‑Drs. 65/09)
Stellung genommen (BR‑Drs. 65/09(B))
und Änderungsvorschläge unterbreitet. Ziel des Entwurfes ist es, die
tatsächliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und
Verteidiger nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen
hierzu keine Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der
Rechtsfortbildung durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt
1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 gegenüber dem
Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Reform des strafrechtlichen WiederaufnahmerechtsDer
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts (BT‑Drs. 16/7975)
des Bundesrates wird von der BRAK in BRAK-Stellungnahme Nr. 7/2009
deutlich abgelehnt. Er begegne durchgreifenden strafprozessualen Bedenken und
verstoße überdies gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz ne bis in idem
aus Art. 103 Abs. 3 GG. Wir berichteten zu dem
Gesetzesvorhaben bereits in KammerInfo 1/2008
sowie 19/2007. Entschädigung von StrafverfolgungsmaßnahmenDie
Landsregierung von Rheinland-Pfalz hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (BR‑Drs. 151/09)
in den Bundesrat eingebracht. Das Gesetz sieht vor, die Pauschale für
immaterielle Schäden von bisher 11 auf nunmehr 25 anzuheben. Der Bundesrat
beschloss in seiner 856. Sitzung vom 06.03.2009 mehrheitlich, den
Entwurf in den Bundestag einzubringen (BR‑Drs. 151/09(B)). Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden GewalttatenDie Bundesregierung hat
einen Gesetzesentwurf zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten (BR‑Drs. 69/09)
in den Bundesrat eingebracht. Die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden
Gewalttaten ist nach geltendem Recht außerhalb des von § 129a des
Strafgesetzbuchs erfassten Bereichs der terroristischen Vereinigung
abgesehen von den Fällen des § 30 des Strafgesetzbuchs, insbesondere der
versuchten Anstiftung und der Verbrechensverabredung lediglich dann
strafbar, wenn die geplante Tat wenigstens in das Stadium des Versuchs. Daher
sieht der Entwurf vor, insbesondere den Gefahren des internationalen
Terrorismus und im Besonderen Selbstmordattentätern (bei denen die Phasen
zwischen Vorbereitung, Versuch und Vollendung besonders kurz erscheinen)
durch eine Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes zu begegnen. Der Bundesrat
nahm zu dem Entwurf mit wenigen Änderungen im Grunde positiv Stellung (BR‑Drs. 69/09(B)).
Lesen Sie hierzu auch in KammerInfo 01
und 02/2009
sowie die BRAK‑Stellungnahme Nr. 46/2008
zum Referentenentwurf des BMJ. KinderschutzgesetzZu
dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Verbesserung des Kinderschutzes (BR‑Drs. 59/09)
hat der Bundesrat im Wesentlichen positiv Stellung genommen (BR‑Drs. 59/09(B)).
Der Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (BR‑Drs. 59/2/09)zum
Kinderschutzgesetz fand jedoch keine Mehrheit. EntfernungspauschaleDer Bundesrat hat sich entschieden, den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur rückwirkenden und unveränderten Wiedereinführung der ungekürzten Entfernungspauschale (BR‑Drs. 147/09), dem das Saarland sowie der Freistaat Thüringen beigetreten sind, nicht in den Bundestag einzubringen. Durch den Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 5 und 1/2009 sowie 23 und 3/2008. Gesetz zur Strukturreform des VersorgungsausgleichsDer Bundesrat hat am 06.03.2009 dem vom Bundestag
am 12.02.2009 beschlossenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
(BR‑Drs. 128/09(B)) zugestimmt. Das
Gesetz sieht vor, das bestehende Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu
reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung
der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbesondere aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird.
Zu dem Entwurf des Gesetzes hatte sich die BRAK zuletzt in der BRAK‑Stellungnahme Nr. 12/2008
positioniert. Lesen Sie dazu auch in KammerInfo 4/,
11
und 9/2008
sowie 20/2007. Elektronische Akte im GrundbuchverfahrenDie Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine Gesetzes
zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte
im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und
kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) (BR‑Drs. 66/09)
die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte
im Grundbuchverfahren. Nach derzeitigem Grundbuchrecht ist lediglich die
Führung der Grundbücher in elektronischer Form möglich; Eintragungsunterlagen
sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der
technische Fortschritt ermögliche nunmehr auch in dem von strengen
Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der
elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem
Grundbuchamt. Der Bundesrat nahm zu dem Entwurf von kleineren Änderungen
abgesehen im Wesentlichen positiv Stellung (BR‑Drs. 66/09(B)). GeldwäschebekämpfungDie BRAK hat nun neben
den Verhaltensempfehlungen
für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften nach dem
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB
eine Liste
der gleichwertigen Drittstatten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2,
7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG nebst dem Summary
record der EU-Kommission im Internet veröffentlicht. Lesen Sie zu diesem
Thema auch KammerInfo 4/2009. Änderungen der BundesnotarordnungDer
Bundesrat hat am 06.03.2009 die vom Bundestag am 13.02.2009 beschlossenen
Änderungen der Bundesnotarordnung (BR‑Drs. 127/09)
beraten und sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden.
In den Bundestag eingebracht hatte den Entwurf der Bundesrat selbst bereits
im Jahre 2007; die BRAK hatte den Ansatz in ihrer BRAK‑Stellungnahme Nr. 20/2007
begrüßt. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 4/2009. DAIDas Deutsche
Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltungen Anwaltskanzlei 2010 -
Von der Handakte zum virtuellen Büro" am 08.05.2009 in Heusenstamm.
Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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