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Aktuelles
aus Berlin: Gesetz zur Regelung der Verständigung im
Strafverfahren Ausgabe
Nr. 7/2009 v. 02.04.2009 |
Umsetzung des Europäischen Haftbefehls |
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UntersuchungshaftrechtDie
BRAK hat in der BRAK-Stellungnahme
Nr. 10/2009 zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
(BT-Drucks.16/11644)
Stellung genommen. Darin begrüßt sie die nunmehr aufgrund der geäußerten
Kritik aufgenommene Verpflichtung in § 114a StPO-E, Beschuldigten, die der deutschen
Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls
auszuhändigen. Diese Forderung hatte die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme
zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr.
37/2008 ) erhoben. § 119 Abs. 1 StPO-E wurde nunmehr wie von der BRAK
gefordert als Kann-Vorschrift ausgestaltet. Keinen
Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben die Forderungen, den § 119
Abs. 3 StPO der beabsichtigten Neufassung des § 119 StPO-E als Leitsatz
voranzustellen und den Beschuldigten in § 114b Abs. 2 Nr. 4 StPO-E auf die
Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung hinzuweisen. Durch
die Neuregelung des Untersuchungshaftrechts sollen die Vorgaben des BVerfG
(vgl. u. a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2
BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt
eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung
gefordert. Lesen Sie auch KammerInfo 3/2009
und 1/2009,
21
und 19/2008,
18
und 17/2007
sowie 12/2006. 2. OpferrechtsreformgesetzDie
BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
9/2009 kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von
Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz- BT-Drucks. 16/12098) geäußert. Das mit der
Neuregelung verfolgte anerkennenswerte Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten
besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern, steht im
Konflikt zu den Beschuldigteninteressen. Die BRAK mahnt, dass frühzeitige
Opferschutzmaßnahmen nicht zu Lasten der ohnehin schwachen Rechtsstellung des
Beschuldigten gehen dürfen, die Gleichheit der Waffen muss auch zwischen
Opfer und Beschuldigtem gewährleistet sein, um ein faires Verfahren zu
garantieren. Zudem weist die BRAK darauf hin, dass der Status des Opfers als
nebenklageberechtigter Verfahrensbeteiligter sich z. B. durch das Recht auf
uneingeschränkte Akteneinsicht negativ auf seine Zeugenrolle auswirken kann. Lesen
Sie hierzu auch KammerInfo 5
und 4/2009,
10/2008
sowie 19
und 21/2007.
Gesetz zur Regelung der Verständigung im StrafverfahrenDie
Bundesregierung hat sich mit Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum
Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks.
16/12310) geäußert. Ziel des Entwurfes ist es, die tatsächliche
Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger
nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen hierzu keine
Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der Rechtsfortbildung
durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt
1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009
gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Wir berichteten
zu diesem Thema in KammerInfo 6/2009. Organisierte KriminalitätDie
Bundesregierung hat in ihrer Antwort
(BT-Drucks.
16/12346) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks.
16/12154) deutlich gemacht, dass sie keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf im Bereich der Organisierten Kriminalität sieht. Nach Ansicht
der Bundesregierung ist § 129 StGB (Bildung krimineller
Vereinigungen") ein geeignetes Mittel zur Strafverfolgung im Bereich der
Organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung werde die weitergehende
Entwicklung sorgfältig" beobachten, insbesondere im Hinblick auf den
Rahmenbeschluss des Rates der EU v. 24.10.2008 zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität (ABl. L 300 v. 11.11.2008, S. 42). Umsetzung des Europäischen HaftbefehlsDie
Anzahl der europäischen Haftbefehle, mit denen die deutschen Justizbehörden
im Jahr 2008 befasst waren, ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen.
Wurden im Jahr 2007 noch 714 europäische Haftbefehle umgesetzt, betrug deren
Anzahl im vergangenen Jahr bereits 974, von denen 742 in einer Auslieferung des
Beschuldigten mündeten. Hauptaussteller war Polen mit 463 Fällen. Dies ging
aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/
12243) auf eine kleine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks.
16/12053 ) hervor. DAIDas
Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltungen Die Reform
des Familienverfahrensrechts" und "Die Güterrechtsreform" am
03. und 04.04.2009 in Heusenstamm, am 17. und 18.04.2009 in Hamburg, am 29.
und 30.05.2009 in Bochum, am 26.06.2009 in Kiel, am 04. und 05.09.2009 in
Dresden, am 11. und 12.09.2009 in Bamberg, am 18. und 19.09.2009 in Bochum,
am 09. und 10.10.2009 in Heusenstamm und am 23. und 24.10.2009 in Berlin.
Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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