KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

2. Opferrechtsreformgesetz

Gesetzentwurf zur Änderung des StGB

Entwurf eines Justizvollzugsgesetzes des Landes Baden-Württemberg

Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

Ausgabe Nr. 8/2009 v. 16.04.2009

 

 

BRAK-Stellungnahme zum BürgerportalG

Kleine Anfrage zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

Pendlerpauschale

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

2. Opferrechtsreformgesetz

Der Bundesrat hat am 03.04.09 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren der Bundesregierung (BT-Drucks.  16/12098) Stellung genommen (BR-Drucks. 178/09). Dabei schlägt er umfangreiche Änderungen vor. So solle die geplante Änderung des § 142 Abs. 1 StPO-E, der vorsah, Pflichtverteidiger nicht mehr möglichst aus der Zahl der im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte zu bestellen, aus Kostengründen gestrichen oder dem § 163 StPO-E ein Absatz 4 angehängt werden, nach dem eine Verpflichtung von Zeugen, auf Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen und zur Sache auszusagen, bestünde, wenn der Ladung ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft zugrunde liege. Die Anklageschrift solle zudem eine ladungsfähige Anschrift der Zeugen aus Opferschutzgesichtspunkten nicht enthalten (Änderung im Rahmen des § 200 Abs. 1 StPO-E) und die Möglichkeit der Nebenklage bzw. die Bestellung eines kostenlosen Opferanwalts auf schwerwiegende Delikte beschränkt werden.

Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 9/2009 kritisch zu dem Entwurf des 2. Opferrechtsreformgesetzes der Bundesregierung geäußert.

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 6, 5 und 4/2009, 10/2008 sowie 19 und 21/2007.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des StGB

Am 03.04.09 beschäftigte sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Änderung des Strafgesetzbuchs (BR-Drucks. 271/09). Danach sollen § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und § 125 StGB (Landfriedensbruch) geändert werden, um der zunehmenden Zahl gewalttätiger Übergriffe auf Polizeibeamte Rechnung zu tragen. So soll der sachliche Schutzbereich des § 113 Abs. 1 StGB über die Vornahme der Vollstreckungshandlung hinaus auf sämtliche Diensthandlungen wie z.B. auch auf präventiv-beobachtende Tätigkeiten ausgedehnt werden. Als Tathandlung soll zudem auch das Verhindern oder Erschweren der Diensthandlung in sonstiger Weise strafbar sein, die Strafrahmen soll auf bis zu drei Jahre ausgedehnt werden. Dem strafschärfenden Regelbeispiel des § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB (Mitführen einer Waffe) soll die Ergänzung „oder ein anderes gefährliches Werkzeug“ angehängt werden, um Strafbarkeitslücken zu schließen.

§ 125 StGB soll nach dem Gesetzentwurf zwei neue Absätze 2 und 3 erhalten, der bisherige Absatz 2 soll Absatz 4 werden. Danach soll es nunmehr strafbar sein, sich auf die dreimalige rechtmäßige Aufforderung eines Polizeibeamten an eine Menschenmenge oder einen abgrenzbaren Teil einer solchen, aus der Handlungen nach Abs. 1 begangen werden, nicht zu entfernen

 

Entwurf eines Justizvollzugsgesetzes des Landes Baden-Württemberg

Am 26.03.09 begann das Anhörungsverfahren eines Referentenentwurfs des Landes Baden-Württemberg für ein Justizvollzugsgesetz. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzugs im Land Baden-Württemberg umzusetzen. Grundlage der Neuregelung  ist das Strafvollzugsgesetz, das insbesondere durch folgende Regelungen erweitert und modernisiert werden soll: Regelung des Untersuchungshaftvollzugs, Betonung Entlassungsvorbereitung und der Nachsorge für das Vollzugsziel, Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Drogentests. Der Gesetzentwurf soll noch in der ersten Jahreshälfte 2009 in den Landtag eingebracht werden und am 01.01.2010 in Kraft treten.

 

Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Am 17.03.2009 stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage zu dem Thema Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drucks. 16/12488).

Ausgangspunkt der Anfrage sind die von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einberufene sog. "Wissenschaftliche Kommission", der als zentrales und übergreifendes Anliegen benannte "Pakt mit der Wirtschaft" sowie ihr Ausspruch gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den Europäischen Diskriminierungsschutz auszuweiten. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Personen sich seit Einrichtung der ADS wegen einer der in  § 1 AGG genannten Benachteiligungen an diese gewandt haben und wie die zuständigen Beauftragten der Bundesregierung mit der Stelle zusammenarbeiten. Sie fragt ferner an, in welcher Weise die ADS Personen, die sich an sie gewandt haben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt und in wie vielen Fällen Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche ausschieden, weil sie nicht fristgerecht geltend gemacht wurden.

Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion auch danach, in welcher Weise die ADS mit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet und inwieweit die im Wege der Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Nachbesserungen bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in nationales Recht bislang ein Thema für die Stelle selbst, für deren "Wissenschaftlichen Kommission" oder für deren Beirat waren.

 

BRAK-Stellungnahme zum BürgerportalG

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 11/2009 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung von weiteren Vorschriften (BT-Drucks. 174/09) kritisiert die BRAK, dass der Gesetzesentwurf in seiner Zielsetzung verkennt, dass die Schaffung neuer IT-Module, wie u.a. der Bürgerportale, für die Zielerreichung der Sicherheit im Internet, nicht notwendig ist. Nach Ansicht der BRAK wird außer Acht gelassen, dass bereits existierende Anwendungen des E‑Business, E‑Commerce und E-Governments gerade das Ziel verfolgen, eine vertrauenswürdige Lösung für die elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu schaffen (z.B. das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de), das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Justiz (www.egvp.de) und Verschlüsselungsverfahren und Netzwerkprotokolle zur sicheren Übertragung von Daten sowie Signaturverfahren, wie die qualifizierte elektronische Signatur gem. § 2 Nr. 3 SigG).

Der Bundesrat beschloss am 03.04.2009 eine sehr kritische Stellungnahme (BT-Drucks. 174/09 (Beschluss)) zu dem Gesetzesvorhaben. Dabei folgte er weitgehend den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BT-Drucks. 174/1/09).

 

Kleine Anfrage zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigte sich in ihrer Kleinen Anfrage vom 26.03.2009 über den Stand der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit (BT-Drs. 16/12505).

Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Förderfälle für Gründungen aus Arbeitslosigkeit es seit der Vereinheitlichung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zum Gründungszuschuss im SGB III am 1. August 2006 gegeben hat. Ausgangspunkt der Anfrage ist eine von dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kürzlich vorgelegte Untersuchung unter dem Titel „Ich-AG und Überbrückungsgeld - Erfolgsgeschichte mit zu frühem Ende".

Ferner fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung insgesamt die Entwicklungen bei der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit bewertet und ob sie angesichts der Ergebnisse der IAB-Forschung beabsichtige, eine Ergänzung der bestehenden Gründungsförderung hinsichtlich einer längeren Förderungsdauer, einer Förderung von Teilzeit-, Mehr-Personen-, und Genossenschaftsgründungen vorzunehmen.

 

Pendlerpauschale

Der Bundesrat  hat am 03.04.2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BT-Drucks. 16/12099) zugestimmt (BR-Drucks. 243/09 (Beschluss)). Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum TOP 2 der 857. BR- Sitzung. Zuvor hatte der Bundestag den Gesetzentwurf am 19.03.2009 angenommen (BR-Drucks. 243/09). Durch den Gesetzesentwurf soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 6, 5 und 1/2009 sowie 23 und 3/2008.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die Veranstaltung „Aktuelles Bankrecht Spezial: Immobilien" vom 08. bis 09.05.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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