KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Berufsrechtsreform

Satzungsversammlung

Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren

Kronzeugen-Regelung

Reform des Untersuchungshaftrechts

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

 

Ausgabe Nr. 12/2009 v. 12.06.2009

 

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Rundfunkgebühren für internetfähige PC

BRAK-Mitteilungen

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Berufsrechtsreform

Nachdem der Vermittlungsausschuss am 28.05.2009 den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 16/11385) unverändert beschlossen hatte (BR-Drucks. 509/09), hat der Bundesrat in seiner 859. Sitzung am 12.06.2009 Einspruch gegen das Gesetz eingelegt. Kern der gesetzlichen Neuregelung ist die Errichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten und Mandanten, die Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen, die Erhöhung der Zahl der zu führenden Fachanwaltschaften von zwei auf drei und die Neuregelung der Folgen der Anrechnung einer Gebühr auf eine nachfolgende Gebühr im RVG.

Der Bundestag kann diesen Einspruch nunmehr mit Kanzlermehrheit überstimmen, womit auch zu rechnen ist. Das Gesetz könnte dann zum 01.09.2009 in Kraft treten. Die Änderung der Anrechnungsbestimmungen im RVG soll hingegen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Pressemitteilung Nr. 5/2009 v. 23.04.2009 und KammerInfo 11 und 9/2009, 23, 21, 18, 13, 8 sowie 6/2008.

 

Satzungsversammlung

Die 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung findet am 15.06.2009 in Berlin statt. Die Tagesordnung finden Sie hier. Das Plenum der Satzungsversammlung wird sich unter anderem mit einem Antrag befassen, der für Fachanwälte eine Erhöhung der jährlichen Fortbildungspflicht von 10 auf 15 Zeitstunden vorsieht. Ferner wird vorgeschlagen, dass die dreijährige Wartefrist gemäß § 5 FAO im Einzelfall um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den Mutterschutzvorschriften, um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit und bei Härtefällen auf maximal insgesamt sechs Jahre verlängert werden kann. Dass der jetzige § 5 FAO bereits jetzt verfassungskonform auszulegen ist, hat der BGH jüngst klargestellt (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2009 – AnwZ (B) 43/08).

 

 

Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren

Der Bundestag hat am 28.05.2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310) verabschiedet. So sollen dieser gängigen Praxis in Strafverfahren nunmehr gesetzliche Regelungen zu Verfahren, Form, Inhalt und Rechtsfolgen von Verständigungen entgegengesetzt werden. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 bereits gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Zudem wurden die Forderungen der BRAK, das Abrücken des Gerichts von einer einmal getroffenen Vereinbarung zu erschweren und die Möglichkeit des Rechtsmittelverzichts bei Urteilen, die auf einer Verständigung beruhen, zu streichen, in das Gesetz aufgenommen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Pressemeldung Nr. 8 v. 28.05.2009, die Pressemitteilung des BMJ Nr. 12/2009 sowie KammerInfo 6 und 7/2009.

 

Kronzeugen-Regelung

Der Bundestag hat am 28.05.2009 das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches- Aufklärungs- und Präventionshilfe (BT-Drucks. 16/6268) verabschiedet. Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr. 36/07) und dies in ihrer Pressemeldung Nr. 9/2009 v. 28.05.2009 wiederholt. Sie rügt insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den Verstoß gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz.

Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemeldung Nr. 11/2009 sowie KammerInfo 14, 13 und 10/2007.

 

Reform des Untersuchungshaftrechts

Der Bundestag verabschiedete am 28.05.2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks. 16/11644). Die Neuregelung beruht auf der im Zuge der Föderalismusreform veränderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund nunmehr nur noch für das „Ob“ des Strafvollzugs zuständig ist. Die Rechte der Inhaftierten werden in diesem Gesetz u.a. gestärkt durch die Verpflichtung, den Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen sowie einen Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der U-Haft beizuordnen. Eine Akteneinsicht soll dem Verteidiger nun in der Regel bereits vor Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gewährt werden.

Die BRAK hatte sich bereits in ihren Stellungnahmen Nr. 10/2009 und  Nr. 37/2008 zu dem Vorhaben geäußert und die Stärkung der Rechte der Untersuchungshäftlinge gefordert.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

 

Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung Nr. 14/2009 sowie KammerInfo 9, 7, 3 und 1/2009, 21 und 19/2008, 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

Am 28.05.2009 beschloss der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes (BT-Drucks. 16/12428) über die Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG). Danach sollen besonders schwere staatsgefährdende Gewalttaten und das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu terroristischen Vereinigungen in der Absicht, sich in der Begehung solcher Taten unterweisen zu lassen, unter Strafe gestellt werden. Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes und mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2009 ebenso ablehnend zu dem Entwurf der Bundesregierung geäußert. Sie wandte sich insbes. gegen die Abkehr vom Tatstrafrecht, das Grundlage des deutschen Strafrechts ist, hin zu einem Täterstrafrecht, das „böse Absichten“ des Täters unter Strafe stellt und bezeichnete die Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 28.05.2009. Wir berichten hierzu in KammerInfo 1, 2, 6, 9 und 10/2009.

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) v. 25.05.2009 ist am 28.05.2009 im BGBl. 2009 I, 1102 ff. verkündet worden. Es tritt gem. Art. 15 am Tag nach der Verkündung, d.h. am 29.05.2009, in Kraft. Das BilMoG soll eine moderne Bilanzierungsgrundlage für Unternehmen in Deutschland schaffen. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung insbes. für kleine und mittelständische Unternehmen. Zum anderen soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. Lesen Sie hierzu KammerInfo 15, 11 und 4/2008 sowie 22/2007.

 

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 zu § 850c ZPO wurde im BGBl. 2009 I, 1141 v. 28.05.2009 veröffentlicht. Die unpfändbaren Beträge bleiben für den Zeitraum v. 01.07.2009 bis 30.06.2011 unverändert.

 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/12779) auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/12488) teilte die Bundesregierung mit, dass von Februar 2007 bis März 2009 2.389 Personen Rat bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gesucht hätten. Wir berichteten auch in KammerInfo 8/2009.

 

Rundfunkgebühren für internetfähige PC

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil v. 19.05.2009 entschieden, dass auch für ausschließlich beruflich eingesetzte PC’s mit Internetzugang Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, konnte sich nicht mit der Argumentation durchsetzen, dass in seiner Kanzlei der internetfähige PC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Lesen Sie die BayVGH-Pressemitteilung v. 19.05.2009 sowie KammerInfo 16/2008.

 

BRAK-Mitteilungen

In den BRAK-Mitteilungen finden Sie in der Ausgabe 3/2009 anlässlich des diesjährigen Grundgesetz-Jubiläums einen Überblick von Christian Kirchberg über die verfassungsrechtliche Reichweite des anwaltlichen Berufsrechts. Der Autor setzt sich dabei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere zum Art. 12 GG, auseinander. Ergänzend zu diesen Ausführungen erhebt die Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz in einem weiteren Aufsatz die Forderung, den Schutz der verfassungsrechtlichen Grundrechte auch in Zukunft zu gewährleisten und nicht im Interesse vermeintlicher Sicherheitsinteressen auszuhöhlen.

In einer von der BRAK initiierten Studie hat das Nürnberger Institut für freie Berufe Rechtsanwälte nach ihren Erfahrungen zur Quersubventionierung bei wertabhängigen Gebühren befragt. Die Ergebnisse finden Sie ebenfalls im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen. Darüber hinaus ist die aktuelle Statistik 2009 zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern und zur Anzahl der verliehenen Fachanwaltschaften abgedruckt.

In den Amtlichen Bekanntmachungen ist der Beschluss der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 veröffentlicht.

Aus der Berufsrechtlichen Rechtsprechung finden Sie unter anderem eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Satz 3 BORA sowie eine Entscheidung des AGH Schleswig zur Zulässigkeit der Bezeichnung „Rechtsanwälte für Arbeitsrecht“.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Das neue Nachlassverfahren" am 27.06.2009 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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