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Aktuelles aus Berlin: BVerfG Überlange Verfahrensdauer Wirksame Klageerhebung per E-Mail ohne
qualifizierte digitale Signatur Ausgabe Nr. 18/2009 v. 17.09.2009 |
BMF-Schreiben
zur Entfernungspauschale |
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Aktuelles
aus Berlin: 50 Jahre BRAKAus Anlass ihres fünfzigjährigen Bestehens beging
die BRAK am 10.09.2009 einen Festakt, zu dem zahlreiche Gäste aus dem In- und
Ausland eingeladen waren. Unter den Gratulanten befand sich neben dem
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen
Papier, auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Den Festvortrag zum
Thema Recht und Ethik hielt der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann. Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde am 01.10.1959 als Zusammenschluss der regionalen Rechtsanwaltskammern durch Inkrafttreten des § 175 der BRAO förmlich ins Leben gerufen, nachdem sie bereits seit 1949 als Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände im Bundesgebiet existiert hatte. Heute ist sie als Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH Interessenvertreterin von mehr als 150.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung v. 10.09.2009. BVerfG Überlange VerfahrensdauerDas BVerfG hat mit Beschluss vom 02.09.2009 (1
BvR 3171/08) eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG festgestellt. Die
Verfassungsbeschwerde betraf ein zivilgerichtliches Verfahren über
Abfindungsansprüche nach der Kündigung des Sozietätsvertrages einer
Steuerberaterpraxis. Das Verfahren ist seit dem Jahr 1995 beim Landgericht
anhängig. Obwohl die außergewöhnlich lange Dauer des Verfahrens auf einigen
dem Gericht nicht anzulastenden Umständen beruhe und ihm daher nicht
vorgeworfen werden könne, dass es das Verfahren durch schlichte
Nichtbearbeitung verzögert habe, sei das Recht auf effektiven Rechtsschutz
verletzt, so das BVerfG. Denn das Gericht sei aufgrund der langen
Verfahrensdauer dazu verpflichtet, das Verfahren nicht wie einen gewöhnlichen
Rechtsstreit zu behandeln, sondern hätte vielmehr (zumindest nach wenigen
Jahren) alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Verfahrensbeschleunigung nutzen müssen. Für die Beurteilung der Frage, ab
wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauere, seien neben der
Gesamtdauer insbesondere sämtliche Umstände des Einzelfalls wie die Natur des
Verfahrens, die Bedeutung und Auswirkungen für die Parteien, die
Schwierigkeit der Materie und die Gründe der Verzögerung zu berücksichtigen.
Lesen hierzu auch die BVerfG-
Pressemitteilung v. 11.09.2009. Wirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale SignaturDas Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom
09.07.2009 (16
K 572/09 E) entschieden, dass eine Klageerhebung per E-Mail wirksam
erfolgen kann, ohne dass der E-Mail eine qualifizierte digitale Signatur beigefügt
war. Nach Ansicht des Gerichts waren alle Voraussetzungen für eine
elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht erfüllt. Sowohl die
Finanzgerichtsordnung (FGO) als auch die Verordnung über den elektronischen
Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande
Nordrhein-Westfalen setzen keine qualifizierte elektronische Signatur
voraus. BMF-Schreiben zur EntfernungspauschaleDas Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Erlass
zur Entfernungspauschale ab 2007 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben
v. 31.08.2009 (IV C 5 S 2351/09/I00002) nimmt zum Gesetz zur
Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BGBl.
2009 I, 774) Stellung. Durch diese Neuregelung soll das Urteil des BVerfG
vom 09.12.2008 (2
BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG-
Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab
2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die
sogenannte Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
0,30 Euro je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung
hatte das BVerfG verworfen. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 8,
6,
5
und 1/2009
sowie 23
und 3/2008. 53. UIA-Kongress in SevillaZum diesjährigen Kongress der Union Internationale
des Avocats (UIA), der vom 27. bis 31.10.2009 in Sevilla stattfindet, lädt
ihr deutscher Präsident, Prof. Dr. Bernd Reinmüller, mit Schreiben
vom 10.09.2009 ein. Der Kongress wird sich mit Globalisierung,
Toleranz und Recht, der Kriminalisierung der Wirtschaft und dem aktuellen
Stand des Berufsgeheimnisses weltweit befassen. Daneben werden in über 40
Kommissionen spezielle Themen aus einer Vielzahl an Rechtsgebieten erörtert.
Näheres zum Jahreskongress können Sie der Webseite der UIA entnehmen. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Kostenmanagement und Controlling für Rechtsanwälte" am
17.10.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen erhalten Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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