KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

50 Jahre BRAK

BVerfG – Überlange Verfahrensdauer

Wirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

 

Ausgabe Nr. 18/2009 v. 17.09.2009

 

BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale

53. UIA-Kongress in Sevilla

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

50 Jahre BRAK

Aus Anlass ihres fünfzigjährigen Bestehens beging die BRAK am 10.09.2009 einen Festakt, zu dem zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland eingeladen waren. Unter den Gratulanten befand sich neben dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Den Festvortrag zum Thema „Recht und Ethik“ hielt der Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann.

Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde am 01.10.1959 als Zusammenschluss der regionalen Rechtsanwaltskammern durch Inkrafttreten des § 175 der BRAO förmlich ins Leben gerufen, nachdem sie bereits seit 1949 als „Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände im Bundesgebiet“ existiert hatte. Heute ist sie als Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH Interessenvertreterin von mehr als 150.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung v. 10.09.2009.

 

BVerfG – Überlange Verfahrensdauer

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 02.09.2009 (1 BvR 3171/08) eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG festgestellt. Die Verfassungsbeschwerde betraf ein zivilgerichtliches Verfahren über Abfindungsansprüche nach der Kündigung des Sozietätsvertrages einer Steuerberaterpraxis. Das Verfahren ist seit dem Jahr 1995 beim Landgericht anhängig. Obwohl die außergewöhnlich lange Dauer des Verfahrens auf einigen dem Gericht nicht anzulastenden Umständen beruhe und ihm daher nicht vorgeworfen werden könne, dass es das Verfahren durch schlichte Nichtbearbeitung verzögert habe, sei das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, so das BVerfG. Denn das Gericht sei aufgrund der langen Verfahrensdauer dazu verpflichtet, das Verfahren nicht wie einen gewöhnlichen Rechtsstreit zu behandeln, sondern hätte vielmehr (zumindest nach wenigen Jahren) alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nutzen müssen. Für die Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauere, seien neben der Gesamtdauer insbesondere sämtliche Umstände des Einzelfalls wie die Natur des Verfahrens, die Bedeutung und Auswirkungen für die Parteien, die Schwierigkeit der Materie und die Gründe der Verzögerung zu berücksichtigen. Lesen hierzu auch die BVerfG- Pressemitteilung v. 11.09.2009.

 

Wirksame Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.07.2009 (16 K 572/09 E) entschieden, dass eine Klageerhebung per E-Mail wirksam erfolgen kann, ohne dass der E-Mail eine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Nach Ansicht des Gerichts waren alle Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit dem Finanzgericht erfüllt. Sowohl die Finanzgerichtsordnung (FGO) als auch die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen“ setzen keine qualifizierte elektronische Signatur voraus.

 

BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Erlass zur Entfernungspauschale ab 2007 veröffentlicht. Das BMF-Schreiben v. 31.08.2009 (IV C 5 – S 2351/09/I00002) nimmt zum Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale (BGBl. 2009 I, 774) Stellung. Durch diese Neuregelung soll das Urteil des BVerfG vom 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sogenannte Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 Euro je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 8, 6, 5 und 1/2009 sowie 23 und 3/2008.

 

53. UIA-Kongress in Sevilla

Zum diesjährigen Kongress der Union Internationale des Avocats (UIA), der vom 27. bis 31.10.2009 in Sevilla stattfindet, lädt ihr deutscher Präsident, Prof. Dr. Bernd Reinmüller, mit Schreiben vom 10.09.2009 ein. Der Kongress wird sich mit „Globalisierung, Toleranz und Recht“, der „Kriminalisierung der Wirtschaft“ und dem aktuellen Stand des Berufsgeheimnisses weltweit befassen. Daneben werden in über 40 Kommissionen spezielle Themen aus einer Vielzahl an Rechtsgebieten erörtert. Näheres zum Jahreskongress können Sie der Webseite der UIA entnehmen.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Kostenmanagement und Controlling für Rechtsanwälte" am 17.10.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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