KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Aufhebung von § 5 BORA

Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB

 

Ausgabe Nr. 20/2009 v. 19.10.2009

 

BFH: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Aktenübersendung

Neue Ausgabe der BRAK-Mitteilungen

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Aufhebung von § 5 BORA

Das BMJ hat Nummer I (§ 5 BORA-E) der Beschlüsse der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer v. 15.06.2009 aufgehoben. Nach § 5 BORA-E ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen nicht nur in seiner Kanzlei, sondern auch in einer Zweigstelle vorzuhalten. Für diese Regelung fehlt nach Ansicht des BMJ die erforderliche Ermächtigungsgrundlage. Das BMJ führt hierzu aus, dass der Katalog der Ermächtigungsgrundlage des § 59b Abs. 2 BRAO keine ausdrückliche Befugnis enthält, Regelungen zur Ausstattung der Zweigstelle durch Satzung in der Berufsordnung zu treffen. Die Regelung zur Zweigstellen kann, so das BMJ, nicht auf die Ermächtigung zur Regelung der Kanzleipflicht (§ 59b Abs. 2 Nr. 1g BRAO) oder auf einen anderen Kompetenztitel gestützt werden.

 

Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.09.2009 die Verfassungsbeschwerde einer Vertragsärztin zur Entscheidung angenommen und ihr stattgegeben (1 BvR 1304/09). Die Untätigkeit des Sozialgerichts in diesem Verfahren verletze die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Nach Abwägung der konkreten Umstände des vorliegenden Verfahrens sei es verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass über den Abschluss des im April 2000 eingeleiteten erstinstanzlichen Verfahrens nach inzwischen über neun Jahren noch keine Klarheit bestehe. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung v. 08.10.2009.

 

Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB

Der BGH hat mit Urteil v. 30.09.2009 entschieden (VIII ZR 7/09), dass eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, soweit dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Lesen Sie hierzu auch die BGH-Pressemitteilung v. 30.09.2009.

 

BFH: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Aktenübersendung

Der BFH hat mit Beschluss v. 28.08.2009 (III B 89/09) entschieden, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die Übersendung der Akten in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten besteht. Der BFH führt hierzu aus, dass sich in § 78 FGO aus dem Begriff „einsehen“ und der Regelung über die Erteilung von Abschriften durch die Geschäftsstelle ergibt, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Aus der teilweise abweichenden rechtlichen Regelung und Verfahrenspraxis zur Akteneinsicht in anderen Gerichtszweigen (vgl. § 100 Abs. 2 Satz 2 VwGO und § 120 Abs. 2 Satz 2 SGG) könnten für das finanzgerichtliche Verfahren keine Rechte hergeleitet werden. Art. 103 Abs. 1 GG gehe davon aus, dass die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben müsse.

 

Neue Ausgabe der BRAK-Mitteilungen

Im aktuellen Heft 5/2009 der BRAK-Mitteilungen, gibt der BRAK-Präsident anlässlich der Neuwahlen eine Vorschau auf die Arbeit der BRAK für die kommende parlamentarische Legislaturperiode. Vor wenigen Wochen feierte die BRAK ihr 50jähriges Gründungsjubiläum. Die Reden, die im Rahmen des Festaktes gehalten wurden, bilden den Schwerpunkt des aktuellen Heftes. Ergänzend dazu ist im BRAK-Magazin ein ausführlicher Bericht über die Feierlichkeiten abgedruckt.

 

Lesen Sie weiterhin Aufsätze zu den Themen „50 Jahre BRAO“, „Gedanken zur Berufsethik des Rechtsanwalts“, „Die Neuregelung der verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen“ und „Die Praxis der Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Unter der Rubrik „Pflichten und Haftung des Anwalts“ wird das aktuelle Urteil des BGH v. 02.07.2009 zur „Pflicht zur Überwachung von Öffentlichen Bekanntmachungen auch im Internet“ besprochen.

Entscheidungen zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit eines Juniorprofessors auf Zeit mit dem Anwaltsberuf (BVerfG v. 30.06.2009) sowie zu den Auskunftspflichten des Rechtsanwalts gegenüber der BaFin (VG Frankfurt a. Main v. 15.04.2009), mit einer Anmerkung, stehen schließlich in der Rubrik „Berufsrechtliche Rechtsprechung“ im Vordergrund.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „4. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht" am 23. und 24.10.2009 in Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Cornelia Kaschel-Blumenthal

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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