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Aktuelles aus Berlin: EU-Kommission
zu Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Bundestagsdebatte
über künftige Rechtspolitik Ausgabe
Nr. 23/2009 v. 26.11.2009 |
BGH-Urteil zum
Unterhaltsrecht |
Aktuelles
aus Berlin: EU-Kommission zu Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von KindernDie Bundesrechtsanwaltskammer hat mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 31/2009
zu den Vorschlägen der europäischen Kommission für einen Rahmenbeschluss des
Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung
von Kindern sowie der Kinderpornografie (KOM
(2009) 135), und für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern (KOM
(2009) 136) Stellung genommen. Es ist vorgesehen, neue Straftatbestände
in diesem Bereich zu schaffen und die Ermittlung und Strafverfolgung von
Straftaten (auch solcher, die außerhalb der EU begangen werden) zu
erleichtern. So sollen mittels Informationstechnologien begangene Straftaten
wie z.B. der bewusste Zugriff auf Kinderpornografie, auch ohne diese herunter
zu laden oder auf der eigenen Festplatte zu speichern (Art. 4) oder das so
genannte Grooming (Kontaktaufnahme zu Kindern zum Zwecke des sexuellen
Missbrauchs Art. 5) unter Strafe gestellt werden. Die BRAK begrüßt in ihrer
Stellungnahme die grundsätzlichen Ziele, warnt jedoch gleichzeitig davor,
allgemeine Grundprinzipien des rechtstaatlichen Strafverfahrens, wie beispielsweise
das Bestimmtheitsgebot, außer Acht zu lassen. Bundestagsdebatte über künftige Rechtspolitik
Am 11.11.2009 hat der
Bundestag über die Rechtspolitik für die neue Legislaturperiode debattiert (Auszug
aus dem Protokoll). In ihrer Antrittsrede stellte Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger u.a. die im Koalitionsvertrag (Vollversion,
Zusammen-fassung)
festgelegten Vorhaben, insbesondere Änderungen im Urheberrecht, im Recht der
Kronzeugenregelung und im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor. BGH-Urteil zum UnterhaltsrechtDer BGH hat in einem Urteil v. 18.11.2009 (XII ZR 65/09) entschieden, dass die neue Ehefrau beim Unterhaltsanspruch aus Gleichheitsgründen hinsichtlich ihrer Erwerbsobliegenheit so gestellt wird, wie die frühere unterhaltsberechtigte Ehefrau. Im entschiedenen Fall hat das Gericht nicht akzeptiert, dass die neue Ehefrau anders als die geschiedene Beklagte nicht erwerbstätig ist. Die Rollenverteilung in der neuen Ehe sei zwar frei wählbar, betreffe dann aber nur das Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern. Nach außen seien für die geschiedene wie für die neue Ehefrau die gleichen Maßstäbe anzuwenden mit dem Ergebnis, dass auch für die neue Frau eine Erwerbspflicht bestehen kann. Lesen Sie hierzu die BGH-Pressemitteilung Nr. 238/2009. BRAK-Information Heft 4 RVGDie Textausgabe des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes wurde auf den Stand 01.10.2009 aktualisiert
und ist mit Gebührentabellen und Kostenrisikotabellen bei der Bundesrechtsanwaltskammer
erhältlich. DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung 7. Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz"
vom 04. bis 05.12.2009 in Hamburg. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Impressum
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9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0, Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel;
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