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Aktuelles aus Berlin: Erweiterung des
Kündigungsschutzes Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen Neuordnung der Gemeindefinanzen Ausgabe
Nr. 09/2010 v. 29.04.2010 |
Übertragung von Aufgaben auf Notare Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur
Berufsbezeichnung Steuerberater" BGH zur Altersgrenze im Notariat |
Aktuelles
aus Berlin: Reform des BauvertragsrechtsIn dieser
Legislaturperiode soll geprüft werden, ob und inwieweit ein eigenständiges
Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und
Werkvertragsrechts geeignet ist (vgl. Koalitionsvertrag,
S. 43). Gegenstand dieser Prüfung ist auch eine im Auftrag des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
erstellte Rechtsvergleichenden
Untersuchung zu Kernfragen des privaten Bauvertragsrechts der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg. Das BMJ hat allen mit dem Bauvertragsrecht befassten
Verbänden Gelegenheit gegeben, sich zu dieser Studie zu äußern. Zu den in
diesem Zusammenhang vom BMJ aufgeworfenen vier Fragen äußert sich die BRAK
mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
7/2010. Erweiterung des KündigungsschutzesIn der BRAK-Stellungnahme-Nr.
9 /2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Kündigungsschutzes
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (BT-Drucks.
17/648) der SPD-Fraktion und zum Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der
Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei
Bagatelldelikten (BT-Drucks.
17/649) der Fraktion DIE LINKE übt die BRAK Kritik an beiden
Gesetzesvorhaben. Beide Vorschläge sehen vor, dass Kündigungen aufgrund von Eigentums-
und Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, die sich auf geringwertige Gegenstände
beziehen, ohne vorherige Abmahnung nicht möglich sein sollen. Beide Gesetzentwürfe
wurden am 09.02.2009 nach erster Beratung im Bundestag an die Ausschüsse
verwiesen, wobei dem Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung
übertragen wurde. Die BRAK lehnt in ihrer Stellungnahme beide
Gesetzesentwürfe im Ergebnis ab. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4/2010. Wertersatz bei Widerruf von FernabsatzverträgenDie BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
8/2010 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen
geäußert. Durch den Entwurf soll das EuGH-Urteil v. 03.09.2009 (Rechtssache
C 489/07, Messner, vgl. EuGH-Pressemitteilung
69/2009) umgesetzt werden, wonach die Bestimmungen der Richtlinie
97/7/EG v. 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Unternehmer
vom Verbraucher Wertersatz verlangen kann. Die Regelungen des BGB über den
Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags sollen entsprechend
den Vorgaben im Urteil des EuGH ausgestaltet werden. Der Unternehmer soll
zukünftig vom Verbraucher nur insoweit Wertersatz verlangen können, als
dieser die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die
Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsfähigkeit der Ware hinausgeht. Wir berichteten hierzu in
KammerInfo 7/2010. Strafbefreiende SelbstanzeigeDer Bundestag hat am 22.04.2010 einen Gesetzentwurf
der SPD-Fraktion zur Änderung der Abgabenordnung (Abschaffung der
strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - BT-Drucks.
17/1411) nach erster Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Dabei wurde
dem Finanzausschuss die Federführung übertragen. Die zu Protokoll gegebenen
Reden der Bundestagsabgeordneten finden Sie in der Anlage 6 zu Plenarprotokoll
17/37. In ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/1352) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der kritischen Diskussion über die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (BT-Drucks. 17/1130) spricht sich die Bundesregierung für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige gem. § 371 AO aus. In der Vorbemerkung der Bundesregierung heißt es, dass die strafbefreiende Selbstanzeige der verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit sei. Der strafbefreienden Selbstanzeige würden dabei fiskal- und kriminalpolitische Zielsetzungen zugrunde liegen. Neuordnung der GemeindefinanzenDie Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drucks.
17/1362) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion Umsetzung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes und Perspektiven einer dauerhaften
Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der Kommunen (BT-Drucks.
17/1255) eingeräumt, dass das kommunale Finanzsystem Schwächen aufweist,
die ein Handeln erforderlich machten. Die Bundesregierung schreibt in ihrer
Antwort, dass die Gemeindefinanzkommission, die am 04.03.2010 ihre
konstituierende Sitzung hatte, Vorschläge zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung
erarbeiten solle. Die Kommission solle ihre Vorschläge zur Stabilisierung der
Situation von Städten und Gemeinden Angesicht der dringenden Probleme schnell
vorlegen. Übertragung von Aufgaben auf NotareIn ihrer Stellungnahme (BT-Drucks.
17/1469, Anlage 2, S. 54 f.) zum Entwurf eines Gesetzes zur
Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf
Notare begrüßt die Bundesregierung das Gesetzgebungsvorhaben. Sie weist aber
darauf hin, dass die vorgesehene Übernahme der Hauptkartei für Testamente,
die bisher beim AG Schöneberg in Berlin geführt wird, hinter der von der
Bundesregierung beabsichtigten weitergehenden Änderung, nämlich der
Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer, zurückbliebe.
Darüber hinaus äußert sie erhebliche Bedenken gegen die vorgesehene Änderung
des § 132 GBO,
der künftig vorsehen soll, dass die Einsicht in das Grundbuch auch von einem
Notar gewährt werden kann. Mit dieser vorgeschlagenen Regelung würde die
Zuständigkeitsregelung des § 1
Abs. 1 Satz 1 GBO durchbrochen, wonach alle mit der Führung der
Grundbücher zusammenhängenden Aufgaben ausschließlich von den Grundbuchämtern
wahrgenommen werden. Ein dringendes Erfordernis für die Durchbrechung dieses
Grundsatzes sieht die Bundesregierung nicht, es sei bisher auch nicht
hinreichend dargelegt. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 4/2010. Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung Steuerberater"Mit Urteil vom 23.02.2010 (VII R 24/09) hat der BFH
entschieden, dass im Geschäftsverkehr des Steuerberaters der Hinweis auf die
zusätzlich erworbene Qualifikation Fachberater für Sanierung und
Insolvenzverwaltung" unzulässig ist, wenn er als Zusatz zur
Berufsbezeichnung des Steuerberaters verwendet werden soll. Die Entscheidung
finden Sie unter www.bundesfinanzhof.de
unter Angabe des Aktenzeichens. Von diesem Urteil nicht betroffen sind die
von den Steuerberaterkammern amtlich verliehenen Fachberaterbezeichnungen,
die gemäß § 86 Abs. 4 Nr. 11 StBerG in Verbindung mit § 61 der
Berufsordnung und § 1 der Fachberaterordnung zusammen mit der Berufsbezeichnung
geführt werden dürfen. BGH zur Altersgrenze im NotariatDer BGH hat mit Beschluss v. 22.03.2010 (NotZ
16/09) entschieden, dass die Regelung der Bundesnotarordnung, wonach das
Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren erlischt,
verfassungsgemäß ist. §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO
zielten vorrangig darauf ab, im Interesse einer funktionstüchtigen
Rechtspflege eine geordnete Altersstruktur innerhalb des Notarberufs zu
gewährleisten. Diese Regelung verstoße auch nicht gegen das aus der Richtlinie
2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens
für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters. BVerfG- AkkreditierungsbestimmungenDas BVerfG hat zum Teil seine
Akkreditierungsbestimmungen geändert. Bei mündlichen Verhandlungen und
Urteilsverkündungen ist es Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigten
sowie Pressevertretern in Zukunft gestattet, Laptops mitzunehmen und zu
verwenden, sofern sichergestellt ist, dass diese damit im Sitzungssaal keine
Ton- und Bildaufnahmen und keine Datenübermittlungen durchführen. Das
Telefonieren im Sitzungssaal ist - wie bisher - nicht gestattet.
Mobiltelefone sind auszuschalten. Im Übrigen gelten die bisherigen
Akkreditierungsbestimmungen. Lesen Sie hierzu die BVerfG-
Pressemitteilung v. 26.04.2010. DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung 3. Jahresarbeitstagung Erbrecht" vom 28.05.2010 bis
29.05.2010 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Lummel; RA Stephan Göcken, C. Kaschel-Blumenthal Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar. Wenn Sie diesen
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